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Die Hilfsprogramme, die Bund und Land aufgelegt haben, helfen vor allem Kleinunternehmen, die unter der Krise besonders intensiv leiden, weil bei ihnen oft kein finanzielles Polster vorhanden ist. Allerdings gibt es auch Soloselbständige, die hierbei durchs Raster fallen. Wir fordern deshalb vom Bund und vom Freistaat Sachsen ein Schließen dieser Regelungslücke, analog den Initiativen anderer Bundesländer.

Christopher Zenker

„Insbesondere trifft das Freiberufler, Teile der Kreativwirtschaft und freischaffende Künstler, die als Soloselbständige keine Betriebsstätte, also kein Büro oder keine Werkstatt, angemietet haben und oft keine Leasingraten zahlen müssen, da sie von zu Hause aus arbeiten. Dadurch können sie keine Betriebsausgaben bei der Beantragung von Unterstützungen vorweisen“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der auf diese Problematik von Betroffenen aufmerksam gemacht wurde und ergänzt: „Die Einnahmen, die Künstler u.a. über Honorare erzielen, fließen in der Regel direkt in den Lebensunterhalt und durch niedrige Honorare ist es für die meisten Künstler ohnehin schwierig, finanzielle Reserven für schwierige Zeiten anzulegen. Es geht also nicht um Betriebskosten, die momentan nicht bedient werden können, sondern schlicht und einfach um die wirtschaftliche Existenz.“

Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der Leipziger SPD-Fraktion Heiko Bär sieht hier deutlichen Bedarf zum Nachsteuern und erklärt:

„In anderen Bundesländern, wie beispielsweise in NRW gibt es entsprechende Regelungen, die eine Soforthilfe auch dann ermöglichen, wenn die Selbständigen ihren eigenen Lebensunterhalt und damit im Grunde ihr eigenes Gehalt durch das Wegbrechen von Aufträgen nicht mehr erwirtschaften können. Das ist aus meiner Sicht eine sehr sinnvolle Regelung und sollte auch in Sachsen aufgenommen werden.“

Die Leipziger SPD-Stadtratsfraktion hat sich vor diesem Hintergrund bereits an die eigenen Abgeordneten des Bundes- und des Landtags gewandt, um hier zügig eine Verbesserung zu erreichen.

Zenker abschließend: „Ein kommunaler Soforthilfetopf kann nur das letzte Mittel sein, wenn Bund oder Land ihre Programme nicht nachbessern, denn wir benötigen keinen sächsischen oder bundesdeutschen Flickenteppich, sondern einheitliche Regelungen für alle Betroffenen, unabhängig vom Wohnort. Wie sehr gerade Kunst und Kultur fehlen bzw. wie sehr wir sie benötigen, merken wir besonders in einer Zeit, wo wir sie gar nicht oder eben nur eingeschränkt nutzen können.“

+++UPDATE+++

Der Freistaat Sachsen hat am 2. April 2020 neue Regelungen für Soloselbständige bekannt gegeben, dass auch diejenigen, die keinerlei Betriebskosten vorweisen können, weil sie keine Werkstätten und Büros angemietet haben oder Leasingverträge bedienen müssen, ebenfalls Unterstützung erhalten können. Diese Unterstützungen sehen so aus, dass sie ein zinsloses Soforthilfe-Darlehen in Anspruch nehmen können. Insbesondere Einzelunternehmer, wie Kreative, können damit jetzt ihr ausbleibendes Unternehmergehalt finanzieren. Dieses ergibt sich aus dem Vorjahresgehalt, vier Zwölftel davon müssen angegeben werden, welche die 5.000 Euro-Grenze überschreiten müssen. Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren zinslos und muss drei Jahre lang nicht zurückgezahlt werden. Die bankübliche Bonitätsprüfung entfällt. Anträge können ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) gestellt werden.

Im Gegensatz zum Soforthilfe-Darlehen des Freistaates deckt der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes den Unternehmerlohn nicht. Dafür hat der Bund im Rahmen seines Sozialpaketes eine vorübergehende Neuausrichtung der Grundsicherung beschlossen. Wer kein zinsfreies Darlehen aufnehmen möchte, kann auch die Grundsicherung beantragen, ohne dass Vermögen und Wohnungsgröße geprüft werden. Ausgaben für Miete und Heizung werden in den ersten sechs Monaten in tatsächlicher Höhe anerkannt. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dazu online umfassende Informationen bereit (https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/).