Teilnahme an Integrationskursen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Zentrales Instrument der Integrationspolitik sind die Integrationskurse. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dazu erste statistische Informationen bekannt gegeben (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/592, 16/639 und 16/725).
Wir fragen daher an:
- Wie viele Personen haben in Leipzig im Jahr 2005 eine Berechtigung zur Teilnahme an den Integrationskursen erhalten? In wie vielen Fällen handelt es sich um Neuzuwanderer, bereits länger in Deutschland lebende Zuwanderer bzw. Spätaussiedler? Wie viele dieser Personen haben an einem Integrationskurs teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?
- Wie viele Personen wurden in Leipzig im Jahr 2005 von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an den Integrationskursen verpflichtet? Aus welchen Gründen erfolgte die Verpflichtung? Wie viele dieser Personen haben an einem Integrationskurs teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?
- Wie viele Personen haben in Leipzig im Jahr 2005 an einem Sprachtest zum „Zertifikat Deutsch“ teilgenommen? Wie viele Personen haben diesen Test bestanden? Wie hoch ist der Frauenanteil?
- Wurden in Leipzig im Jahr 2005 spezielle Eltern- bzw. Frauenkurse für Personen, die aus kulturellen oder religiösen Gründen nicht an den allgemeinen Integrationskursen teilnehmen konnten, durchgeführt? Wurden in Leipzig im Jahr 2005 weitere Sonderkurse, die auf die Situation bzw. auf die Vorkenntnisse bestimmter Zielgruppen zugeschnitten sind, durchgeführt (z.B. Jugendkurse, Alphabetisierungskurse)? Wie viele Personen haben an diesen Kursen jeweils teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?