Übergangsregelung für die Anwendung der privatrechtlichen Entgeltforderung für kurzzeitige Vermietungen von schulischen Einrichtungen
Am 21.01.2004 wurde die Drucksache III/3350 zum oben genannten Thema mehrheitlich im Stadtrat beschlossen.
Unter Punkt zwei steht dazu: “Nach Einführung der Instrumente für die Erstellung einer Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt erfolgt nach einem abgeschlossenen repräsentativen Zeitraum von einem Haushaltsjahr der Datenerfassung und -auswertung, eine Überprüfung der festgesetzten Entgelte. Im Ergebnis der Auswertung wird ein neuer Vorschlag für einen Stadtratsbeschluss unterbreitet”.
Wir fragen:
- Mit welchem Ergebnis wurde die Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt abgeschlossen?
- Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zur Neuregelung der Entgeltforderung, wie im damaligen Beschluss vorgesehen, zu rechnen?