Umsetzung Brandschutzbedarfsplan – Gruppenwache Südwest

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2011

Für die laut Brandschutzbedarfsplan notwendige Baumaßnahme Gruppenwache Südwest sollen als Haushaltsansatz 1 Million Euro in den Haushalt 2011 eingestellt werden, wenn hierfür nutzbare  zusätzliche Schlüsselzuweisungen vom Freistaat bereit stehen.

Deckungsvorschlag: HH-Antrag „Senkung der Zinsausgaben der Stadt Leipzig“ und HH-Antrag „Anhebung des Haushaltsansatzes für Rückerstattung aus der Umsatzsteuer“ (Übertragung aus dem VwHH in VmHH)

Begründung:

Grundlage der Einhaltung der vom Gesetzgeber geforderten Eingreifzeiten ist die optimale Verteilung von Feuerwachen im Stadtgebiet.  Durch die zeitliche Verschiebung der Bautätigkeiten an der Gruppenwache Südwest – entsprechend Entwurf Haushaltsplan 2011 – ist die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes bis 2015 gefährdet.
Deshalb muss die Baumaßnahme Gruppenwache Südwest wieder in die Kategorie
I–I zurückgestuft werden, wenn zusätzliche Investitionsmittel vom Freistaat an die Stadt ausgereicht werden.
Der städtische Eigenanteil für diese Maßnahme lässt sich erst ermitteln, wenn die Fördermittelzusage des Freistaates vorliegt (angenommen wird ein Fördermittelsatz von 75 Prozent).