Verpackungssteuer zum Erfolg machen – Gastronomie bei der Anschaffung von Mehrwegsystemen unterstützen

Gemeinsamer Änderungsantrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

  1. die s.g. Verpackungssteuer in allen Verwaltungsdokumenten künftig als Take-Away-Steuer zu bezeichnen, um Klarheit über den Charakter der Besteuerung herzustellen.
  2. dem Stadtrat unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.09.2025, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Zulässigkeit einer kommunalen Take-Away-Steuer) und nach Abwägung der mit der Take-Away-Steuer verbundenen Vor- und Nachteile eine Informationsvorlage bezüglich der Bewertung der Steuer, sowie daraus abgeleiteter Pläne und Schritte der Stadt Leipzig vorzulegen. Die entsprechende Infovorlage ist den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.
  3. Im Falle einer positiven Bewertung die Einführung der Verpackungssteuer an die Etablierung eines möglichst in ganz Leipzig gültigen Mehrweg- bzw. Pfandsystems zu koppeln und dem Stadtrat mit dem Satzungsbeschluss über eine Take-Away-Steuer auch eine Vorlage über ein solches Mehrwegsystem vorzulegen. Dieses System soll flächendeckend und einheitlich genutzt werden, um zu vermeiden, dass Systeme entstehen, die nur in einem oder wenigen Geschäften gültig sind. Dafür ist es gemeinsam mit den Umweltverbänden und der IHK zu entwickeln.

Dieser gemeinsame Änderungsantrag ersetzt den bisherigen Änderungsantrag der SPD-Fraktion.