Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 1 “Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit einzelnen Abfallarten” der Vorlage wird wie folgt geändert:

Die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt ist bis zu 200 Liter pro Haushalt und Jahr gebührenfrei. Die “Berechtigungskarte zur Nutzung der Leipziger Wertstoffhöfe” wird um vier Mengenbons (a 0,05 m³) für Gartenabfall ergänzt.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Pflegevertrag für öffentliche Grünflächen mit der Stadt geschlossen haben, sollen dafür anfallenden Grünabfall generell kostenlos entsorgen können.

Begründung:

Die Ausgabe von vier Mengenbons a 50 Liter, statt zwei Mengenbons a 100 Liter für Grünabfall ist für viele Bürgerinnen und Bürger vorteilhafter, da meistens keine 100 Liter Grünabfall auf einmal abgegeben werden. Die beabsichtigte Begrenzung der gebührenfreien Abgabe von Grünabfall, die eine größere Gebührengerechtigkeit für viele bedeutet, wird dadurch nicht verändert.
Für Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Grünflächen pflegen, ist eine gesonderte Regelung notwendig, da diese Pflegeleistung nicht durch eine zusätzliche Gebühr belastet werden sollte.