Wirtschaftspläne Eigenbetriebe Kultur

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt bis zum 17.03.2004 zu prüfen, ob den Eigenbetrieben Gewandhaus, Oper, Theater der Jungen Welt und Schauspiel, künftig jeweils im Februar des laufenden Jahres der Zuschuss für die Folgejahre (vom 01.08. des laufenden Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres) verbindlich zugesagt werden kann, damit die Wirtschaftspläne für das abweichende Wirtschaftsjahr fristgemäß zur Beschlussfassung gelangen können.

Begründung:

Im Theater- und Konzertbetrieb ist es unumgänglich, dass vertragliche Verpflichtungen auf längere Zeit, mindestens aber für die Folgespielzeit festgelegt werden. Dies bedeutet für die Betriebsleitungen, dass sie im Vorgriff auf den künftigen Haushalt mit Partnern rechtsverbindliche Verträge abschließen müssen, für die derzeit keine finanzielle Sicherheit existiert. Da sich evtl. nötige Kürzungen, die bis zum Beschluss des vom Haushaltjahr abweichenden Wirtschaftsplanes ausgesprochen werden können und daraus resultierende Vertragsstrafen bzw. Einnahmeverluste die Waage halten, besteht keine Notwendigkeit, die Zusage von Zuschüssen so lange offen zu halten, bis 3 Monate der Spielzeit vergangen sind. Die zu späte Beschlussfassung wurde auch alljährlich vom Rechnungsprüfungsamt und von der BBVL kritisiert.