Wohnungen sind zum Wohnen da
Fünf Jahr Kampf mit Erfolg
Der sächsische Landtag hat gestern einen Gesetzesvorschlag der Regierungsfraktionen beschlossen, der die rechtliche Grundlage dafür schafft, dass Kommunen mit angepanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit bekommen, Zweckentfremdungsverbote zu erlassen.
„Endlich bekommt Leipzig eine Handhabe, gegen Zweckentfremdung vorzugehen. Diese Gesetz ist wichtig, denn Wohnungen sind zum Wohnen da. Jede Wohnung die wir als Wohnraum zurückgewinnen oder aktivieren, ist ein Gewinn für Wohnungssuche, für den Leipziger Wohnungsmarkt und für unser Hotelgewerbe. Bereits 2018 hat meine Fraktion die Initiative ergriffen und die Stadtverwaltung damit beauftragt, eine Datengrundlage zu schaffen, auf deren Basis ein Zweckentfremdungsverbot in Leipzig in Kraft gesetzt werden könnte“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Bislang fehlte auf Landesebene die notwendige gesetzliche Grundlage dafür. Um das zu ändern, haben wir fünf Jahren intensiv für ein solches Gesetz gekämpft und mit den Kollegen auf Landesebene das Gespräch gesucht sowie die Stadtverwaltung beauftragt, ihrerseits bei der Staatsregierung intensiv für dieses Anliegen zu werben. Das Thema ist nun zu einem guten Ende gekommen, was mich auch persönlich sehr freut.“
Neben Ferienwohnungen zählen laut dem Gesetz auch Wohnungen zu zweckentfremdetem Wohnraum, die länger als 12 Monate leerstehen, ohne dass besondere Bemühungen unternommen worden sind, diese Wohnungen neu zu vermieten. Hintergrund ist, dass in Leipzig zum Beispiel im Jahr 2020 über 20.000 Wohnungen nicht für Wohnzwecke genutzt wurden, wovon zirka 600 Wohnungen dauerhaft zu Ferienunterkünften umgewandelt worden sind und jährlich rund 500 Wohnungen dazu kommen, die nicht mehr für dauerhaftes Wohnen zur Verfügung stehen. Die Dunkelziffer bei illegal als Ferienwohnung genutzten Wohnungen liegt hierbei noch darüber. diese Wohnungen fehlen dem regulären Wohnungsmarkt. Viele Leipzigerinnen und Leipziger stehen auch deshalb vor dem Problem, dass bezahlbarer und passender Wohnraum zur Mangelware geworden ist. Ein Zweckentfremdungsverbot ist deshalb ein Instrument, um eine weitere künstliche Verknappung auf dem Mietmarkt einzudämmen.
„Nachdem der Landtag nun das Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen hat, ist die Stadtverwaltung gefragt, ihrerseits zügig eine Satzung vorzulegen, um das Thema für die Stadt Leipzig zu regeln. Wir bleiben dran und haben daher eine entsprechende Anfrage eingereicht. Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend ausfallen, werden wir noch im Februar einen Antrag nachreichen“, bekräftigt Zenker und wirft abschließend auch den Blick auf eine andere Komponente im Gesamtzusammenhang: „Wir halten es zudem für wichtig, dass eine Form der Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden gefunden wird, weil diese nämlich das Recht haben, von AirBnB und Co. die Daten der Anbieter abzufragen. Auf Grundlage dieser Daten könnte auch illegalen Zweckentfremdungen verstärkt nachgegangen werden.“