Wohnungspolitisches Konzept – Fortschreibung 2023

Beschlussvorschlag

  1. Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/26 strebt die Stadt Leipzig an, der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft pro Doppelhaushalt 40 Millionen Euro bzw. Grundstücke und liquide Mittel im gleichen Wertumfang für den Neubau bzw. den Ankauf von Wohnraum als Gesellschaftereinlage zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Mittel sollen zunächst für sechs Jahre, bis einschließlich 2030, fließen.
     
  2. Der Wohnungsbestand der LWB soll mit Hilfe der Gesellschaftereinlage bis einschließlich 2030 auf 40.000 Wohnungen anwachsen, damit die LWB ihren Marktanteil von ca. 10 Prozent halten kann.
     
  3. Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 30 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden.

Begründung

Um das Ziel des Konzeptes von 40.000 Wohnungen erreichen zu können, muss die LWB bis 2030 ca. 1900 Wohneinheiten neu bauen oder ankaufen. Da die LWB dies allein finanziell nicht stemmen kann, sollen die Investitionen mit Hilfe der Gesellschaftereinlage unterstützt werden. Anders als bei anderen Varianten, wird das kommunale Eigentum mit diesem Vorschlag gestärkt. 
 

Dieser Schritt soll dazu beitragen, den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Leipzig zu decken und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Wir sind uns bewusst, dass die LWB bereits einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung in Leipzig leistet. Dennoch sind die steigenden Mieten und die hohe Nachfrage nach Wohnungen eine Herausforderung, der Stadt und LWB gemeinsam begegnen müssen. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder Grundstücken für den Wohnungsbau kann der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum langfristig gesichert werden.

Dieser Änderungsantrag ist in einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen aufgegangen.