Zusammenarbeit von Unternehmen mit Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen unterstützen
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit städtischen Unternehmen, die Realisierung von betriebsnahen Kindertagesstätten voranzubringen. Darüber hinaus sollen private Unternehmen angesprochen werden, um sie auf die Möglichkeit von Betriebseigenen- bzw. Betriebsnahen Kindertagesstätten hinzuweisen. Dabei sollen die Unternehmen auch auf Fördermöglichkeiten des Bundes für die Errichtung von Betriebskindergärten aufmerksam gemacht werden.
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit Trägern der Tagespflege einen Rahmenvertrag für die Einrichtung von betriebseigener bzw. betriebsnaher Tagespflege.
Begründung:
Laut der Elternumfrage 2013 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind 88 Prozent der Beschäftigten der Meinung, dass Betriebe eine Mitverantwortung bei der Kinderbetreuung haben. Von 57 Prozent der Befragten werden flexible Betreuungszeiten dabei die größte Bedeutung zugemessen.
In Leipzig gibt es aktuell nur im St. Georg Krankenhaus eine betriebseigene Kindertagesstätte. Zusätzlich gibt es einige betriebsnahe Kindertagesstätten. Hierzu zählen die Caritas Kindertagesstätte „Elifant“ auf dem Gelände es St. Elisabeth Krankenhauses, die Plaußiger Johanniter Kindertagesstätte „Strolche“, die von BMW unterstützt wurde, sowie die Fröbel Kindertagesstätte „Einsteinchen“, welche mit dem Studentenwerk kooperiert.
Betriebsnahe Kindertagesstätten bzw. Tagespflege sind auch für Kinder außerhalb des Unternehmens geöffnet und werden generell von einem freien oder kommunalen Träger geführt. Das betriebliche Engagement kann beispielsweise von einer Finanzierung der Ausstattung, dem zur Verfügung stellen eines Grundstücks / bzw. von Räumlichkeiten bis hin zur Beteiligung an den laufenden Betriebskosten reichen. In der Tagespflege kann das bedeuten, dass das Unternehmen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt oder sich an den Gehaltskosten der Tagespflege beteiligen.
Für die Unternehmen bietet eine betriebseigene Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei Tagespflegepersonen insbesondere die Vorteile die Betreuungszeiten an die Arbeitszeiten des Unternehmens bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen und die Nähe des Arbeitsplatzes zur Betreuungseinrichtung. Tagespflege könnte sogar in Betriebseigenen Räumen stattfinden. Für die ersten zwei Jahre besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Bund.
Auch wenn es in Leipzig bereits betriebseigene bzw. betriebsnahe Kindertagesstätten gibt, ist das Engagement diesbezüglich bisher als gering anzusehen. Während es in anderen Städten bereits erfolgreiche Beispiele von Kooperationen zwischen Tagespflege und Unternehmen gibt, wird dieses Modell, welches gerade für kleinere und mittlere Unternehmen interessant sein könnte, bisher nicht praktiziert. Die Stadtverwaltung ist daher aufgefordert, diese Form der Kooperationen aktiver zu bewerben und durch Musterverträge die notwendigen Rahmenbedingungen für solche Kooperationen zu schaffen.
Bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind auch die Unternehmen gefordert, insbesondere wenn es darum geht, die Betreuungszeiten den Bedarfen des Unternehmens bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzupassen. Dabei sollten städtische Unternehmen ebenso mit gutem Beispiel vorangehen wie der Arbeitgeber Freistaat Sachsen, um dadurch auch andere Unternehmen zu animieren sich im Bereich Kinderbetreuung zu engagieren. Die Anfragen von kleineren und mittleren Unternehmen für Kooperationen mit Tagespflege liegen bereits vor, die Stadtverwaltung ist hier aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingen zu schaffen, diese auch mit möglichst geringem Aufwand für das Unternehmen zu ermöglichen. Der Ausbau betrieblicher Kindertagesstätten bzw. Tagespflege kann ein Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Er bietet für die Unternehmen die Möglichkeit sich als Arbeitgeber von anderen Unternehmen abzuheben und verschafft sich dadurch einen Vorteil bei der Gewinnung von Fachkräften. Viel wichtiger ist jedoch, dass dadurch zusätzliche Betreuungsplätze entstehen können, die den Mangel an Betreuungsplätzen reduzieren können.