Zuweisungen zur baulichen Werterhaltung (BU) für Schulen und Schulsporthallen bedarfsgerecht erhöhen
Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan 2012 sind die kalkulatorischen Mindestmittel in Höhe von 10,44 Millionen Euro für die bauliche Werterhaltung (BU) für Schulen und Sporthallen einzustellen. Dies entspricht einem zusätzlichen Mehrbedarf von ca. 4,7 Mio. Euro.
Die Verwaltung bezieht die Mitglieder des Fachausschusses JSGS in die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen mit ein. Über die konkrete Mitteleinsetzung wird der Fachausschuss JSGS einmal monatlich informiert.
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Mittel im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zur Verfügung zu stellen, denn die Gelder wurden bereits über die Vorlage DS V/1070 „Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig – eine zentrale Herausforderung an die Kommunalpolitik der nächsten Jahre“ beschlossen.
Begründung:
Ohne eine bedarfsgerechte Einstellung der Mittel für die bauliche Unterhaltung auf das berechnete Minimum von 10,44 Millionen Euro können in den Schulgebäuden und Schulsporthallen weiter nur die notdürftigen und unabweisbaren Reparaturen, nicht aber sachgerechte Bau- und Substanzerhaltung, durchgeführt werden.
Kalkulatorisch sind für die laufende bauliche Werterhaltung der Standorte des Schulnetzes Leipzig für komplexsanierte bzw. neuerrichtete Gebäude jährlich 1,2 Prozent, bezogen auf den Gesamtinvestitionsbedarf von 870 Millionen Euro nach 1990 in den Haushalt einzustellen. Für eine ausführlichere Begründung siehe V/1070, speziell das damit beschlossene Leitziel der Baustrategie, das besagt: „In der Stadt Leipzig sind alle gemäß Schulnetzplan notwendigen Standorte baulich saniert und nach neuen pädagogischen Konzepten umgestaltet. Die für diese Standorte erforderliche Bauunterhaltung ist finanziell abgesichert.“