Zweckentfremdung von Wohnraum auch in Leipzig
Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat hat mit großem Interesse die Detailuntersuchung zur Zweckentfremdung von Wohnraum im Auftrag der Stadt Leipzig vernommen.
„Auf kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Windu oder 9flats werden viele Wohnungen in Leipzig für Touristen als Feriendomizil angeboten. Darunter sind häufig auch Wohnungen zu finden, die eigens dafür angemietet wurden, um sie als Ferienwohnungen an Touristen unterzuvermieten“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker und ergänzt: „Das hat natürlich Auswirkungen auf dem Mietmarkt, denn ihm wird so dauerhaft Wohnraum entzogen. Bei einer Leerstandquote von unter zwei Prozent ist das nicht hinnehmbar“, erklärt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender der SPD.
Die SPD-Fraktion hatte deshalb im Jahr 2018 einen Antrag eingebracht, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu verhindern. Ein Punkt dabei war auch eine Studie, durch die ermittelt werden sollte, wie die Lage tatsächlich ist. Die Ergebnisse dieser Studie hat die Stadt Leipzig nun veröffentlicht.
„Die Zahlen bestätigen unsere Annahmen. Allein für den Marktführer Airbnb geht die Studie von inzwischen etwa 2000 Wohnungen, die als komplette Wohnung vermietet werden. Zudem geht die Studie davon aus, dass jährlich 200 bis 300 Wohnungen dazu kommen. Besonders drastisch ist die Situation im Zentrum und zentrumsnahen Gebieten, wo bis zu 14 Prozent der Wohnungen zweckentfremdet werden. Die Entwicklung offenbart den Handlungsbedarf. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Millionen ausgeben müssen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auf der anderen Seite Mietwohnungen vom Markt gewonnen werden, um sie als Ferienwohnungen zu vermieten.“, so Zenker weiter.
Die Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum bildet eine wichtige Grundlage zur Umsetzung des auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept verankerten Zieles „Leipzig schafft soziale Stabilität“ mit dem Handlungsschwerpunkt „Bezahlbares Wohnen“. Die Untersuchung liefert den Beleg, dass es zur mittel- bis langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums für die Gesamtstadt kommunale Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Wohnraumzweckentfremdung braucht. Dieser Nachweis ist erforderlich, um – wie vom Sächsischen Staatsministerium des Innern gefordert – den Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung durch den Freistaat Sachsen für ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig zu begründen.
„Die Stadt kann ein Zweckentfremdungsverbot leider nicht alleine einführen, sie ist hierbei auf Schützenhilfe der Staatsregierung angewiesen. Der Ball liegt nunmehr in Dresden. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde auf Landesebene vereinbart, den Kommunen zu ermöglichen, bei Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählen neben der Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen auch Zweckentfremdungs- und Umnutzungsverbote. Wir setzen darauf, dass eine entsprechende landesrechtliche Regelung zeitnah gefunden wird, damit die Kommunen, die davon Gebrauch machen möchten, ein Zweckentfremdungsverbot umsetzen können“, so Zenker abschließend.