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Aufhebung der Sperrstunde nach Sächsischem Gaststättengesetz

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert/beauftragt, die Sperrzeit entsprechend § 9 Absatz 2 Nummer 1 für die Stadt Leipzig aufzuheben.

Sachverhalt:

Im Frühsommer diesen Jahres entbrannte in Leipzig eine Debatte über die so genannte Sperrstunde. Anlass war, dass das Gewerbe- und Sicherheitsamt der Stadt Leipzig dem „Institut für Zukunft“, einem renommierten Zentrum für elektronische Kultur und Bildung, übermittelte, dass von nun an die Sperrstunde einzuhalten ist.

Die Sperrstunde ist ein Relikt vergangener Zeiten. Einige Bundesländer haben sie ganz abgeschafft, in Sachsen gilt sie formal laut § 9 Sächsisches Gaststättengesetz und beginnt „bei öffentlichen Vergnügungsstätten um 5 Uhr und endet um 6 Uhr“. In dieser Zeit müssen die Einrichtungen ihren Betrieb einstellen. Allerdings kann die Sperrstunde von der Gemeinde „bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse“ (§ 9 Absatz 2 Nummer 1) aufgehoben werden.

Leipzig warb und wirbt an verschiedenen Stellen damit, dass die Sperrstunde in Leipzig nicht angewendet wird (z. B. in der Imagebroschüre „Leipzig lohnt sich“, Seite 10 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unternehmensservice/ImagebroschuereLeipzig2010.pdf oder im Wirtschaftsbericht 2016, Seite 42 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unternehmensservice/wibericht2015-de.pdf). Der in zahlreichen Publikationen verwendete Satz „Und das Beste: Das junge Leipziger Nachtleben kennt keine Sperrstunde.“ fand sich bis vor kurzem auch auf der Tourismus- und Gastgewerbe-Seite der Stadt Leipzig. Sogar auf Wikipedia ist nachzulesen: „In vielen anderen Städten wie z. B. Leipzig, Berlin und Hamburg gibt es keine generelle Sperr- oder Putzstunde.“

Offensichtlich wurden diese Aussagen der Stadt vor dem Hintergrund der Debatte um das „Institut für Zukunft“ revidiert.

Um Rechtsklarheit für alle Einrichtungen und Lokalitäten zu schaffen, begehren die AntragstellerInnen die grundsätzliche Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig. Probleme mit Lärmbelästigung, wie sie im Fall des Instituts für Zukunft und in der Vergangenheit zum Beispiel auch der Distillery als Grund zur Bekräftigung der Sperrstunde angeführt wurden, können auch anders, vorzugsweise durch Kommunikation und Moderation, gelöst werden. Im Fall der Fälle gibt das Gesetz hier Möglichkeiten in die Hand (vgl. § 9 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2: „In den Fällen der Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit können jederzeit Auflagen erteilt werden.“).

Grundsätzlich bleiben Sinn und Nutzen der Sperrstunde mehr als zweifelhaft. Für Veranstaltungs- und Party-Einrichtungen ist sie geschäftsschädigend, weil der Betrieb zumeist um die Zeit der Sperrstunde auf Hochtouren läuft. Für diese Einrichtungen bedeutet die Sperrstunde BesucherInnenschwund und damit das Wegbrechen von Einnahmen, was wiederum Arbeitsplätze bedroht und im schlimmsten Fall zur Schließung führen kann. Gegen Lärmbeschwerden kann die plötzliche Präsenz der VeranstaltungsbesucherInnen im öffentlichen Raum zudem gar nichts ausrichten.

Das „Institut für Zukunft“ schreibt in seinem Offenen Brief an die Fraktionen des Stadtrats: „Die Durchsetzung der Sperrstunde bewirkt das komplette Gegenteil von dem, was sich die Stadt Leipzig unverkennbar auf die Fahnen schreibt – Weltoffenheit, unternehmerische Attraktivität, Förderung von Kreativen und Kultur.“ Dem schließen sich die AntragsstellerInnen an.

Einreicher: Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen