Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zeitnah eine neue Allgemeinverfügung (AV) der Stadt Leipzig über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen zu erlassen.
Begründung:
Aufgrund eines Widerspruches eines Marktteilnehmers gegen die Allgemeinverfügung (AV) der Stadt Leipzig über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig vom 05.04.2025 hat die Stadt Leipzig die AV kurzfristig aufheben müssen. Aus unserer Sicht ist es notwendig – in Abstimmung mit der Landesdirektion – zeitnah eine neue rechtssichere Allgemeinverfügung zu schaffen, damit die Arbeitsschutzbestimmungen im Mietwagenbereich nicht unterlaufen werden können.