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Bei der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft waren zahlreiche Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten im Einsatz, um die Veranstaltungen in den Fanzonen und den Stadien abzusichern. Über Medienberichte ist bekannt geworden, dass beispielsweise in Hamburg bei den dort ausgetragenen EM-Spielen von Sicherheitsfirmen mitunter Mitarbeiter eingesetzt wurden, denen die notwendige Ausbildung (mindestens Nachweis über Sachkundeprüfung nach § 34a GewO) fehlte und die nicht einmal nach Mindestlohn bezahlt wurden oder gar in Schwarzarbeit tätig waren. 

Vor diesem Hintergrund fragen wird an:

  1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?
     
  2. Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?
    • Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen ist die Stadtverwaltung gekommen?
       
    • Wenn nein: Wie wird abgesichert, ob die eingesetzten Sicherheitskräfte auch über die notwendige Sachkunde verfügen?

Antwort der Verwaltung:

1. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob im Rahmen der Veranstaltungen zur Europameisterschaft solche Fälle (fehlende Sachkunde, Bezahlung unter Mindestlohn oder Schwarzarbeit) auch in Leipzig aufgetreten sind?

Bereits im Vorfeld wurden in guter Zusammenarbeit mit den beteiligten Bewachungsfirmen das geplante eingesetzte Personal nach § 34a Gewerbeordnung durch Übermittlung von Einsatzlisten überprüft und ggf. bei fehlender Zuverlässigkeit ausgetauscht.

Die Gewerbebehörde der Stadt Leipzig kontrollierte zudem während der Europameisterschaft mehrfach das Bewachungspersonal. Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass von 56 geprüften Wachpersonen nach § 34aGewO lediglich vier Personen ohne die erforderliche Zuverlässigkeit festgestellt wurden und somit keine Bewachungsaufgaben wie Taschenkontrollen, Bodycheck usw. durchführen hätten dürfen. Vor Ort erfolgte nach Rücksprache mit den verantwortlichen Einsatzleitern der sofortige Austausch der Personen durch den Einsatz von entsprechend geprüften und im Bewachungsregister eingetragenen Personen. Ergänzend muss beachten werden, dass nicht bei allen ausgeübten Tätigkeiten zwingend der Sachkundenachweis notwendig ist. Für bestimmte Tätigkeitsfelder ist auch ein Unterrichtungsnachweis ausreichend.

Zur angesprochenen Thematik „Bezahlung unter Mindestlohn oder im Bereich der Schwarzarbeit“ kann durch die Sicherheitsbehörde keine Auskunft erteilt werden. Auch dem Amt für Sport liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

2. Kontrolliert die Stadtverwaltung (hier das Ordnungsamt) die notwendigen Nachweise von bei Veranstaltungen im Rahmen der Europameisterschaft eingesetzten Mitarbeitern von Sicherheitsfirmen?

Hierzu wird vollständig auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir behandeln jetzt einen Antrag von verschiedenen Mitgliedern des Sportausschusses. Uns geht es darum, Fördermittel für den Leipziger Sport zu sichern, die der Freistaat in diesem Jahr bereitstellt. Warum kommen wir jetzt? Wir haben den glücklichen Umstand, dass der Freistaat Sachsen mehr Maßnahmen für Investitionen in Sportpachtanlagen fördern würde als wir momentan mit unserem Budget finanzieren können. Das heißt, wir können eine 50-Prozent-Förderung des Freistaats nutzen, wenn wir es hinkriegen, den 40-prozentigen Eigenanteil der Stadt aufzubringen, der sich auf rund 1,2 Millionen Euro beläuft. Die restlichen 10 Prozent der Investitionssumme müssten die Vereine selbst finanzieren.

Der Abfluss der Mittel würde wahrscheinlich erst im nächsten Jahr passieren, aber wir tun gut daran, den städtischen Anteil bereit zu stellen, um die Fördermittel jetzt zu binden, weil niemand weiß wie die Haushaltsverhandlungen des Freistaats laufen. Das, was wir von den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz mitbekommen haben, lässt erahnen, dass es nächstes Jahr ungleich schwieriger werden wird, entsprechende Fördermittel zu generieren. Wir sollten also die Gelegenheit beim Schopfe packen und die Fördermittel auch für uns als Kommune, für Leipzig, binden, damit sie uns nicht verloren gehen.

Ich bitte um Zustimmung zum Antrag.

Vielen Dank!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

vor 20 Jahren, im Juli 2004 hat der Stadtrat, kurz vor Ende seiner Amtsperiode, die Schließung des Schwimmbades im Leipziger Süden beschlossen, Leipzig hatte damals noch ein Haushaltskonsilidierungspaket und die Zeichen standen noch nicht ernsthaft auf Umschwung, auch wenn es erste Wachstumstendenzen gab. Dennoch rückwirkend ein Fehler.

Jetzt stehen die Weichen auf einen Neubau einer Schwimmhalle und aufgrund ihrer Nähe zum neuen Kraftwerk kann diese besonders energieeffizient werden, bzw. sogar die Effizienz des Kraftwerts steigern. Im Haushalt wurde uns versprochen, dass Ende dieses Jahres die sogenannte Leistungsphase 3 erreicht wird. Mit diesem Versprechen hatten wir unseren Haushaltsantrag zurückgezogen. Jetzt dauert es fast zwei Jahre länger. Das ist ärgerlich, denn so werden wir definitiv keine Förderung des Landes ab 2025 beantragen können. Zähneknirschend schließen wir uns in der neuen Zeitschiene aus dem Verwaltungsstandpunkt an, der nun eine Beantragung von Fördermitteln für 2027ff vorsieht. Dies aber verbunden mit dem klaren Bekenntnis der Stadt, jetzt schon die Werbetrommel zu rühren und dem Projekt, welche durch uns nicht nur im aktuelle Sportprogramm 2020-2024 verankert ist – hier insbesondere auch einen Dank an Linke und Grüne, die diesen Weg auch mit forciert haben -, sondern auch im integrierten Stadtentwicklungskonzept. Dieses Sportprojekt muss eine hohe Priorität in der Sportstättenplanung haben, um die Lücke in der Schwimmflächenversorgung im Süden zu schließen, für den Schulsport, den Vereinsport aber auch für das öffentliche Schwimmen.

Da die Stadt nun mehr Zeit hat, kann sie auch prüfen, ob eine 25-Meter- oder eine 50-Meter-Halle besser geeignet ist. Sie kann prüfen, wie und ob eine wettkampftaugliche Halle notwendig ist, und dazu auch die Stellungnahmen der Vereine und Verbände einholen. Die Stadtwerke haben ihre Hausaufgaben gemacht, die Anschlüsse am neuen Kraftwerk in der Bornaischen Straße in Lößnig sind gelegt, jetzt muss auch die Stadt ihre Hausaufgaben machen und die Planungen vorantreiben, denn auch 2027 ist für den Spatenstich ein ambitioniertes Ziel. Da das aktuelle Sportprogramm bis 2027 verlängert werden soll, eigentlich sollte schon dieses Jahr ein neues kommen, könnten sie dann sogar die Ampel im neuen Sportprogramm auf gelb stellen, denn nach einem Spatenstich gibt es meistens kein Zurück mehr.

Die Stadträte Christopher Zenker (SPD), Oliver Gebhardt (Die Linke) und Jens Lehmann (CDU) freuen sich, dass drei Leipziger Sportvereine für Großbauvorhaben noch in diesem Jahr einen Förderbescheid des Freistaates erhalten.

Der TuS Leutzsch 1990 e.V. kann auf der Sportplatzanlage „Rietschelstraße“ den Umbau des Rasenplatzes zum Kunstrasenplatz und die Rekonstruktion der Laufbahn realisieren. Beim Leipziger Sportverein Südwest e.V. auf der Sportplatzanlage „Karl Siegmeier“ und beim Turbine Leipzig e.V. auf der Sportplatzanlage „Goethesteig“ können jeweils Kunstrasenfelder errichtet werden. Insgesamt werden 3,89 Millionen Euro Fördermittel, davon 1,74 Millionen Euro von der Stadt Leipzig, für Großbauvorhaben der Leipziger Vereinssportbasis bereitgestellt.

Grundlage für die städtischen Mittel war ein Ratsbeschluss vom November dieses Jahres auf Initiative der Fraktionen von SPD und Die Linke, unterstützt von Stadtrat Lehmann. Für das Haushaltsjahr 2023 konnte dadurch eine sogenannte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,5 Millionen Euro für die investive Sportförderung beschlossen werden.

Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion und Vorsitzender des Fachausschusses Sport erklärt: „Die Landesmittel konnten nur dank des Antrages für die Stadt und Vereine gesichert werden. Mit den Förder- und Eigenmitteln, sowie Arbeitsleistungen, werden die Vereine ihre Pachtsportanlagen aufwerten und insbesondere mehr Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben können, Sport zu treiben. Der gemeinsame Kampf um die Fördermittel hat sich gelohnt. Ich bin mir sicher, dass sich die Sportvereine über das vorweihnachtliche Geschenk freuen.“

Christopher Zenker

Oliver Gebhardt, Sportpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke, sagt: „Stadt, Land und Bund können nicht immer nur betonen, wie wichtig der Breitensport für Gesundheit, Erziehung und Integration ist. Mit den durch unseren Antrag zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mitteln bekommen die zumeist ehrenamtlich getragen Vereine nun den notwendigen Rückenwind um ihre Anlagen fit für die Zukunft zu machen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die einmalige Vergabe dieser Mittel wird für die Modernisierung unserer Breitensportanlagen bei weiten nicht ausreichen – es braucht einen von Kommune, Land und Bund getragenen Goldenen Plan Sport.“

Olympiasieger Jens Lehmann, Sprecher für Sport in der CDU-Fraktion, ergänzt: „Ich freue mich, dass damit drei weitere engagierte Sportvereine unterstützt werden können. Wir zeigen damit auch, dass Politik und Verwaltung Hand in Hand im Sinne des Leipziger Sports arbeiten.“

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Die Linke sowie Stadtrat Jens Lehmann

Beschlussvorschlag:

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung:

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.

Die Neufassung des Antrages bezieht sich auf den Kreis der Einreicher (Ergänzung SR Lehmann).

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Christopher Zenker
Christopher Zenker

die ausreichende finanzielle Unterstützung, insbesondere für förderfähige Investitionen unserer Sportvereine war und ist der SPD-Fraktion ein wichtiges Anliegen, eine Herzensangelegenheit. Dies haben wir auch im Haushalt mit entsprechenden Anträgen bereits deutlich gemacht.

Gemeinsam mit den Kollegen der Linksfraktion und kurzfristig auch mit dem Olympiasieger und Stadtrat Jens Lehmann hatten wir daher einen Antrag im Oktober eingereicht, damit die investive Sportförderung zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht wird. Hintergrund ist, dass der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen hat, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Unsere Forderung war daher, dass die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellt, um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken.

Das Thema haben wir auch häufig im Sportausschuss erörtert und nachgefragt, wieviel Geld notwendigerweise bereitgestellt werden muss, um die Fördermittel möglichst vollständig abrufen zu können. Hier hätten wir, ehrlich gesagt, etwas mehr Initiative von der Verwaltung erhofft. Wir sind aber jetzt froh, dass der kurzfristige Verwaltungsstandpunkt unseren Antrag weiterqualifiziert. Es sind zwei nur zwei der von uns avisierten fünf Projekte übrig geblieben, da die anderen drei laut Aussage der Stadtverwaltung noch nicht die notwendige Bewilligungsreife haben. Wir holen mit unserem Beschluss noch einmal soviel Geld nach Leipzig, dass wir Turbine Leipzig und dem Verein Leipziger Sportverein Südwest dabei helfen können, zwei große Projekte mit jeweils über einer Million Euro Investsumme zu stemmen. Die Bedarfe und der Investitionsbedarf sind bei den Sportvereinen weiterhin hoch. Jede Maßnahme, die früher umgesetzt werden kann, hilft uns. Vom Freistaat und der SAB erwarten wir dennoch ein transparentes und abgestimmteres Verfahren zur Fördermittelvergabe, denn wie die Auswahl der Förderprojekte des Freistaates zustande kommt, konnten uns die Vertreter im Ausschuss bisher nicht wirklich erklären.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke.

Beschlussvorschlag

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.