Radverkehrsführung am Connewitzer Kreuz in stadteinwärtiger Richtung
Im Zuge der 2012 erfolgten Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 „Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz“ hatte die SPD-Fraktion seinerzeit einen Ergänzungsantrag im Verfahren, der von der Verwaltung übernommen wurde und damit gemeinsam mit dem B-Plan beschlossen worden ist. Mit dem Ergänzungsantrag wurde die Verwaltung beauftragt, parallel zum B-Planverfahren auch einen Vorschlag zu erarbeiten, wie der Radverkehr auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße anders geführt werden kann, um nach dem Bau des neuen Verbrauchermarktes mit weiteren Ladengeschäften verstärkte Nutzungskonflikte vermeiden zu können. Wie zu erwarten war, sorgte der neue Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz für mehr Passanten in benannten Bereich, ohne, dass der Radverkehr, wie im übernommenen Ergänzungsantrag gefordert, auf der Karl-Liebknecht-Straße entlanggeführt wird. Aktuell wurde eine entsprechende Radverkehrsführung zumindest temporär abmarkiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
- Welche Untersuchungen wurden gemacht, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern im benannten Bereich möglichst zu verhindern?
- Zu welchen Ergebnissen kamen die Untersuchungen und weshalb wird der Radverkehr nun Jahre später temporär auf der rechten stadteinwärtigen Fahrspur eingeordnet, obwohl seit Langem bekannt ist, dass der Bereich durch den neuen Verbrauchermarkt und den regen Besucherverkehr dort sehr eng und unübersichtlich ist?
- Durch eine längere Baumaßnahme in der Bornaischen Straße, die vermutlich Auslöser für die aktuell veränderte Verkehrsführung war, wird es im benannten Bereich der Karl-Liebknecht-Straße zu einem geringeren Verkehrsaufkommen kommen. Diese Situation ließe sich für eine dauerhafte Neuorganisation des Radverkehrs im Bereich nutzen und hätte den Vorteil, dass sich die verschiedenen Verkehrsteilnehmer bereits an eine neue Situation gewöhnen könnten. Plant die Stadtverwaltung die Umsetzung auch dieses Teilbeschlusses aus dem Jahr 2012 und wird sie dafür das sich bietende Zeitfenster nutzen?