,

Fahrdienste an Förderschulen

In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

Wir fragen an:

  1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
Förderschwerpunkt Lernen6
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
Förderschwerpunkt Sprache1
Förderschwerpunkt Sehen1
Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
Sonstige / freie Träger4
Insgesamt22
  1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
A.-Diesterweg-Schule239
Schule Engelsdorf110
Schule zur Lernförderung “Fritz-Gietzelt”202
Comeniusschule259
J.-H.-Pestalozzi-Schule207
Ernst-Zinna-Schule136
Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
Lindenhofschule90
Martin-Schule108
Kay-Espenhayn-Schule101
Schule Rosenweg112
Schule Thonberg
Haus Mahlmannstraße
8027
Schule Zweenfurther Straße70
Schloss Schönefeld (freier Träger)140
Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
Förderzentrum für Erziehungshilfe “Kurt-Biedermann-Schule”177
Wladimir-Filatow-Schule78
Förderzentrum Sprachheilschule “Käthe-Kollwitz”319
Sacke Klinikschule 
Albert-Schweitzer-Schule208
Samuel-Heinicke-Schule200
Wolfgang-Mutzek-Schule84
Gesamtsumme2.997
  1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

SJ 2024/2025
 
Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
für Fahrdienst
Hin- und Rückfahrt945940
Hin- oder Rückfahrt11252
  1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
LPG Logistik GmbH1710191120382240
H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
Malteser Hilfsdienst8911212910405015
Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
Robert Harsleben666
ProLine12510
Taxibetrieb U.Lehmann52226
Fahrdienst D. Schmidt131516
  271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
  1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

  1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

  1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.