Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste,
unser Antrag zum Pooling bei Schulbegleitung stammt noch aus dem Jahr 2025. Diesen hatten wir zum Schulentwicklungsplan 2024 gestellt und ins Verfahren verwiesen.
An einigen Schulen wird Pooling bereits ausprobiert. Da Schulbegleitung immer eine Einzelmaßnahme nach Sozialgesetzbuch ist, kann man die Maßnahmen auch nicht so einfach miteinander verbinden. Es funktioniert aber ganz gut, möglichst viele Maßnahmen an deiner Schule an einen Träger zu vergeben. Dadurch entstehen Synergieeffekte, die Vernetzung und Kommunikation der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter wird gefördert und Vertretungen können leichter geplant werden. Auch das Schulteam profitiert davon, da nicht mehr mit vielen verschiedenen Trägern Absprachen getroffen werden müssen.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagen wird, dass der Ausbau des Poolings der Schulbegleitung im Bereich des SGB VIII auf alle Schulen bei der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2029 aufgenommen wird..
Das Umsetzungskonzept zur Eingliederungshilfe im Kontext Schule ist am Verwaltungsstandpunkt angehängt.
Wie bitten um Zustimmung im Sinne des VSP.




















