Rede zur Vorlage „Kirschbergsiedlung und Siedlung Grünau, Auswertung der Anliegerbeteiligungen – Straßenbau in Verbindung mit schmutzwasserseitiger Erschließung“
Redner: Dr. Joachim Fischer, Vorsitzender des FA Stadtentwicklung und Bau
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!
In der Kirschbergsiedlung und der Siedlung Grünau muss die schmutzwasserseitige Erschließung, die z.Z. dezentral über Kleinkläranlagen realisiert wird, bis 2015 auf biologische Kleinkläranlagen oder durch den Anschluss an die zentrale Kläranlage der Stadt Leipzig umgestellt werden. Beide Varianten erfordern für die Grundstückseigentümer erhebliche finanzielle Aufwendungen. Eine Mehrheit der betroffenen Bürger hat sich für den Anschluss an die zentrale Kläranlage ausgesprochen, da die Kosten langfristig gesehen dafür geringer sind.
Das Tiefbauamt hatte vorgeschlagen, die notwenigen Baumaßnahmen für die Leitungsverlegung mit der Sanierung der Straßen zu kombinieren. Dazu wurde eine umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im Ergebnis werden nur wenige Straßen gleichzeitig mit der Verlegung der Abwasserleitungen saniert, da den meisten Grundstückseigentümern die gleichzeitige Umsetzung von Leitungsverlegung und Straßenbau nicht finanzierbar erschien. Das ist zu akzeptieren.
An dieser Stelle muss aber auch nochmals darauf hingewiesen werden, dass sowohl die Kommunalen Wasserwerke als auch das Tiefbauamt darauf verwiesen haben, dass kein Eigentümer sein Grundstück verlassen muss, wenn er die Anliegerbeteiligungen infolge einer persönlichen finanziellen Notlage nicht sofort zahlen kann. Gemeinsam mit den Eigentümern wird dann nach Wegen für eine langfristige Begleichung der Schuld gesucht werden. Das ist für die SPD-Fraktion ein überaus wichtiger Faktor, der bei der Realisierung des Vorhabens von uns überprüft werden wird.
Die Alte Salzstraße stellt bei dem Thema Freiwilligkeit der grundhaften Straßensanierung eine Ausnahme dar. Nach Ansicht des Tiefbauamtes ist die Verkehrssicherungspflicht wegen des vorhandenen Straßenzustandes nicht mehr gegeben. Das sagen im Übrigen auch Kenner der örtlichen Situation aus. Zumindest bei Starkregen ist dort „Land unter“. Die Stadt Leipzig als Straßenbaulastträger ist verpflichtet, die Verkehrssicherheit in solchen Fällen wieder herzustellen. Tut sie das nicht, hat sie für die Folgen auch finanziell einzustehen.
Man kann sicherlich lang über den Begriff „Verkehrssicherheit“ streiten. Ich muss mich als Stadtrat an dieser Stelle ganz einfach auf die Fachleute des Tiefbauamtes verlassen. In der Vergangenheit haben sie mich in solchen Fragen immer richtig beraten. Auf jeden Fall möchte ich dem Stadtrat abraten, die Verkehrssicherungspflicht von Straßen und Brücken zu seiner Angelegenheit zu machen. Ganz abgesehen vom Umfang der Aufgabe und der dazu notwendigen fachlichen Qualifikation müsste der Stadtrat dann auch die Folgen von falschen Entscheidungen übernehmen.
Für die Eigentümer der Alten Salzstraße führt die heute zu treffende Entscheidung zweifellos zu finanziellen Härten. Die Stadtverwaltung hat sich bereit erklärt, den Straßenausbau so kostengünstig wie möglich ausführen zu lassen. Entsprechend der in der Stadt Leipzig geltenden Regelungen wird die Stadtverwaltung nach der Erarbeitung der endgültig vorzuschlagenden Ausbauvariante eine erneute Betroffenenbeteiligung durchführen. Danach hat letztlich der Stadtrat über einen Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der Straße zu entscheiden
Meine Fraktion wird das bei der Umsetzung verfolgen und überprüfen. Aber auch dort gilt das von mir zum Thema sozialverträgliche Finanzierung Gesagte.
Meine Fraktion wird den beiden vorliegenden Anträgen zur Vorlage nicht zustimmen. Der Antrag der Linken bedeutet eben genau, dass der Stadtrat über die Verkehrssicherungspflicht abstimmen will. Ich bin der Auffassung, wir sollten dagegen beim uns vorzulegenden Bau- und Finanzierungsbeschluss ganz genau hinschauen und bei Bedarf Nachbesserungen oder Veränderungen beantragen. Ich kann nur empfehlen, den Antrag nicht abstimmen zu lassen.
Der CDU-Antrag gipfelt in der Forderung, das Befragungsergebnis nach der Grundstücksgröße zu gewichten. So etwas ist mit der SPD-Fraktion nicht zu machen!