Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz
- Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2012, Anzahl der Schüler und Schulart)
- Gibt es Leipziger Schulen, wo eine besondere Häufung von Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz auftreten? Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier von Seiten der jeweiligen Schulen, der Stadt Leipzig und der Bildungsagentur ergriffen?
- Wie viele Male muss ein Schüler in der Regel unentschuldigt Fehlen bis eine Meldung an das Ordnungsamt geht? Welche Schritte gehen die Schulen bevor Sie eine Meldung ans Ordnungsamt machen?
- Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich? Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?
- Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Beziehungsweise können Sie auf bereits ergriffene Maßnahmen seit 2012 näher eingehen, welche zu einer Reduzierung der Schulverweigerung/-abbruch geführt haben? (Bitte hierzu auch Bezug nehmen auf die Antwort der Anfrage V/F 647 vom 06.07.2012 Punkt 6)