Familientickets klar definieren
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und wie alle Einrichtungen der Stadt Leipzig und ihrer Töchter, die Eintrittsgelder erheben und bei denen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren nicht ohnehin freien Eintritt haben, eine einheitliche Gestaltung des Umfanges der Familienkarten erzielen können. Hierbei soll lediglich die Ticketstruktur, also der mögliche Personenkreis betrachtet werden, auf den die Familientickets zugeschnitten sein sollen. Die Kalkulation der Preise für die jeweilige Einrichtung soll davon unberührt bleiben.
Sachverhalt:
Durch diesen Antrag soll erreicht werden, dass immer klar ist, wie viele Personen Einrichtungen der Stadt und ihrer Töchter mit einem Familienticket besuchen können, ohne dafür das „Kleingedruckte“ lesen zu müssen. Hintergrund ist, dass in den zahlreichen Einrichtungen jede Menge verschiedene Lesarten existieren, was unter Familien verstanden wird. Zudem haben nur wenige Einrichtungen eine kleine Familienkarte für Alleinerziehende und noch weniger berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften.
Deshalb soll möglichst eine große Familienkarte für zwei Erwachsene (Eltern, Paare, auch gleichgeschlechtlich o.ä., aber auch Großeltern) mit bis zu fünf Kindern und eine kleine Familienkarte mit einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern in Betracht gezogen werden. Berücksichtigt werden sollen dabei alle Kinder bis 18 Jahren.