Zweckentfremdung von Wohnraum
Artikel von Ingrid Glöckner für das Amtsblatt vom 10.02.2018
Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Wimdu, Airbnb oder 9flats werden derzeit auch in Leipzig durch Unter- oder Weitervermietung Übernachtungen angeboten. Darunter fallen auch Wohneinheiten der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB.
Auch vor dem Hintergrund der reduzierten Leerstandsquote von unter zwei Prozent hatte die SPD-Fraktion zur letzten Ratsversammlung angefragt, wie LWB und Stadtverwaltung mit der Problematik umgehen wollen. Antwort: Illegalen Untervermietungen geht die LWB umgehend nach und spricht Abmahnungen aus. Und die Stadt will ein so genanntes Zweckentfremdungsverbot als Instrument in eine Vorlage zur Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes aufnehmen. Voraussetzung ist jedoch eine Ermächtigungsgrundlage des Freistaates. Wir wollen daher mit einem aktuellen Antrag den Oberbürgermeister beauftragen, sich bei der sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Kommunen auch Eingriffsmöglichkeiten bekommen, wenn vermietbarer Wohnraum lange Zeit leer steht und nicht vermietet wird.
In anderen Städten, wie Berlin oder Hamburg, sind Vermietungen über kommerzielle Plattformen bereits verboten bzw. eingeschränkt, wenn von einer Zweckentfremdung des Wohnraumes ausgegangen wird.