ÄA zur Vorlage „Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie Beschluss zum Abschluss von Mietverträgen zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten und Bestätigung außerplanmäßiger Auszahlungen nach §79 (1) SächsGemO“
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt:
Um den Standort zu entwickeln, werden die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende abgebaut und deren Bereitstellung für andere soziale Zwecke (Sportvereine) geprüft. Die Kosten für den Transport und Anschluss übernimmt die Stadt Leipzig zu 80 Prozent bis zu einer Grenze von maximal insgesamt 400.000 Euro, wenn die Container für soziale Zwecke genutzt werden.
Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen
– Neubau 5-zügige Oberschule im Leipziger Norden
– Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden*
– Neubau eines Gymnasiums in zentraler Lage**
– Mannheimer Straße 128 (Komplexsanierung, 3- bis 4-zügiges Gymnasium)
– Schraderhaus (Komplexsanierung, 4-zügige Oberschule)
– Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Anbau mit 6 allg. Unterrichtsräumen)
– Schule am Adler (Komplexsanierung und Erhöhung um 1 Zug)
– Hainbuchenstraße (Komplexsanierung, 3-zügige Oberschule)
– Georg-Schumann-Schule (Komplexmodernisierung und Erweiterung)
– Telemann-Gymnasium (Modularer Erweiterungsbau mit allg. Unterrichtsräumen)
– Sportoberschule (8 allg. Unterrichtsräumen in Modulbauweise/Schulcontainer)
vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18).
*Für den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden sind verschiedene Grundstücksalternativen zu prüfen und dem Stadtrat bis Ende Juli 2018 vorzulegen.
**Dieser Beschlusspunkt ist in Zusammenhang mit VI-DS-05899-ÄA-08, der Beschleunigung der Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg und einen Interimsstandort, zu betrachten.
Der Beschlusspunkt 4 wird wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister wird zur Erweiterung von Schulkapazitäten an Grundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen
-Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Bauabschnitt 2.1 (Neubau Mensa mit Verlegung Kleinspielfeld)
-91. Schule, Grundschule, Grünau (Erweiterungsbau mit 7 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)
-Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal (Erweiterungsbau mit 8 allg. Unterrichtsräumen, Mensa, 2-Feld-Sporthalle)
-172. Schule, Leutzsch (Erweiterungsbau mit 8 – 10 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)
vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18).
Zur Umsetzung dieser Projekte wird die LESG als Projektsteuerer eingesetzt.
Neuer Beschlusspunkt 8:
- Die Stadt Leipzig prüft einen Interimsstandort in zentraler Lage für eine weiterführende Schule in Modulbauweise/Containerbauweise. Hierfür sollen unter anderem die Standorte Wilhelm-Leuschner-Platz, Deutscher Platz (ehemaliger Zeltstandort Asyl) und Matthäikirchhof geprüft werden. Dem Stadtrat ist das Prüfergebnis bis zum Ende des III. Quartals 2018 vorzulegen. Bei positiver Prüfung wird der Oberbürgermeister zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen beauftragt, Module/Container für den Interimsstandort schnellstmöglich zu erwerben.
- Es wird sichergestellt, dass die Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg beschleunigt und finanziell durchgehend abgesichert werden.
Neuer Beschlusspunkt 9:
Die Stadt Leipzig forciert nachdrücklich die Umsetzung aller Bauvorhaben des Schulentwicklungsplanes 2017.
In die Berichterstattung werden alle Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes 2017 aufgenommen.