Gebührengerechtigkeit für Leipzigs Bürger bei Wasser- und Abwasserkosten
Anfrage der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Pflicht der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung obliegt in Sachsen den Gemeinden. Diese Pflicht kann auf Zweckverbände übertragen werden. In Leipzig besteht deshalb folgende Situation:
Für die „Kernstadt“ nimmt das Tiefbauamt die Pflicht wahr. Die aus dem Landkreis Leipziger Land zur Stadt Leipzig hinzugekommenen Ortsteile hatten sich aber in der Vergangenheit unterschiedlichen Zweckverbänden (ZVWALL, AZV Parthe, AZV Obere Lober) angeschlossen.
Die Erfüllung der Aufgaben (Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbeseitigung) kann an Dritte delegiert werden. Für die Kernstadt und den ZVWALL nimmt diese Funktion die KWL wahr.
Diese unterschiedlichen Bedingungen haben zur Folge, dass sich für die jeweiligen Zuordnungen verschiedene Kalkulations- bzw. Gebührenmodelle für die Kostenberechnung ergeben (die miteinander nicht vergleichbar sind). Dieses Problem ist seit langer Zeit bekannt, aber nicht gelöst.
Wir fragen:
- Wann wird der Ratsbeschluss 1634/99 umgesetzt, der eine Angleichung der unterschiedlichen Systeme vorsah?
- Inwieweit kann die Stadt Leipzig beim Freistaat darauf Einfluss nehmen, dass die Abwasserzweckverbände entschuldet werden, die in den Jahren des vermeintlichen Aufschwungs und der Fehleinschätzung demografischer und wirtschaftlicher Entwicklung hohe Investitionskosten aufnahmen und sich damit stark verschuldeten?
- Ist es möglich, alle Ortsteile in einem gemeinsamen Zweckverband zusammenzuschließen?