Änderungsanträge zum Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030

Änderungsantrag 1

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld Mobilität – Maßnahme IV.15 App zur multi- und intermodalen Mobilität – LeipzigMOVE und Neubau sowie Erweiterung der Mobilitätsstationen – wird wie folgt ergänzt:

  1. In Leipzig soll ein flächendeckendes Netz an Mobilitätspunkten errichtet werden. Hierzu werden im verdichteten urbanen Raum 1000 Mobilitätspunkte errichtet, um Parkraum für Fahrräder und Lastenbikes, Bikesharing und Scooter, Carsharing aber auch E-Mobilität zu schaffen und eine sichere Abstellinfrastruktur zu errichten (Bügel). Dabei soll auch die stadtweite Etablierung des bislang in einem Pilotprojekt getesteten Verleihsystems für Lastenräder Berücksichtigung finden. Die Mobilitätspunkte sind mit Pflanzungen und Bäumen zu begrünen und sollen Sitzgelegenheiten für Anwohner beinhalten, um gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
     
  2. In Leipzig wird ein flächendeckendes Netz an digital abschließbaren Fahrradgaragen errichtet. Optimalerweise in der Nähe zu Haltestellen, insbesondere S-Bahnhaltestellen und im Bereich von Mobilitätspunkten. Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Stadtrat bis Mitte 2023 einen Umsetzungsvorschlag mit Realisierungshorizont.
     
  3. Die Stadtverwaltung legt bis Mitte 2023 ein Konzept vor, wie die knapp 50.000 Parkplätze in Gebieten mit hohem bis sehr hohem Parkdruck bis 2030 in Gebiete für Anwohner/-innen-Parken mit Parkraumbewirtschaftung umgewandelt werden. Dabei sind Lösungen für den Wirtschaftsverkehr, insbesondere Handwerker und Pflegekräfte, zu entwickeln.

Begründung:

Für die Mobilitätswende sind neue Formen der Mobilität nötig – insbesondere in den Städten. Doch mit emissionsfreien Fahrzeugen allein ist es nicht getan. Auch die städtische Infrastruktur muss sich grundlegend wandeln.

Neue Mobilitätsformen zu entwickeln bedeutet zukünftig, das Modell der fußgängergerechten und fahrradfreundlichen Stadt neu zu erfinden – im Verein mit Verkehrsexperten, Architekten, Planern, Politikern und engagierten Bürgern. Und dabei die allgemeine Entschleunigung zur Priorität zu erheben. Anders lässt sich der immer knapper werdende Stadtraum für die sich rapide verändernden Verkehrsmittel nicht herstellen.

Es wird nicht ausreichen, die Verkehrswege weiterhin in Bürgersteige und Fahrstreifen für PKWs und Fahrräder zu unterteilen. Unsere zukünftigen Stadträume müssen flexibel konzipiert sein, um den unterschiedlichen Anforderungen für Fahrräder, E-Scooter, Sammelbusse sowie abrufbare und vielleicht autonom fahrende Autos genügend Raum zu bieten. Hinzu kommen die Transportmittel des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Mobilitätswende verlangt vor allem flexible, anpassungsfähige Straßenräume für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Nur eine Stadt im Wandel hin zu einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur wird Lebensqualität für alle garantieren können. Die Stärkung der Infrastruktur für den Umweltverbund muss dabei einen hohen Stellenwert besitzen. Die Flexibilität zwischen den verschiedenen Formen der Mobilität des Umweltverbundes inkl. der Möglichkeit gerade hochwertige Fahrräder sicher abzustellen zu können erleichtert einen einfachen Wechsel.

Parkraumbewirtschaftung wiederum erleichtert es Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, gerade in dicht bewohnten Gebieten, nach der Arbeit auch wieder einen Stellplatz im Wohnquartier zu finden. Gleichzeitig steigert es die Chance, dass gerade Pflegedienste, Handwerker oder Paketdienste tagsüber auch tatsächlich Stellplätze in diesen Quartieren finden. Für diese muss in diesem Zusammenhang auch eine Lösung gefunden werden, dass diese ihren Aufgaben nachgehen können. Leipzig hat, gemessen an den Straßenkilometern, mit 2 Prozent den geringsten Anteil an bewirtschafteten Flächen in ganz Mitteldeutschland. Leipzig liegt damit teilweise deutlich hinter Dresden, Halle oder Erfurt. Auch im deutschen Vergleich ist Leipzig abgeschlagen.

Änderungsantrag 2

Beschlussvorschlag:

Das EKSP wird wie folgt geändert:

Es wird ein neues Handlungsfeld Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung aufgestellt.

Die Handlungsfelder 5.4.7 Ernährung und Landwirtschaft und 5.4.8 Klimawandelanpassung werden in das neue Handlungsfeld Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung integriert.

Das neue Handlungsfeld wird darüber hinaus wie folgt ergänzt:

Klimawandel, Wachstum und Wandel der Lebensverhältnisse gehen auch an Tieren nicht spurlos vorbei. Der Oberbürgermeister wird deshalb beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie Tieren in einer enger werdenden, sich aufheizenden sowie austrocknenden Stadt geholfen wird. Das Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt wird deshalb um ein Kapitel zum Tierschutz in einer Großstadt in Zeiten des Klimawandels ergänzt. Dieses Kapitel soll Maßnahmen beschreiben, wie die Stadtverwaltung bzw. die Einwohnerinnen und Einwohner Tieren helfen können.

Begründung:

Durch verschiedene, mitunter sehr einfache und kostengünstige Maßnahmen kann Tieren das Überleben in einer wachsenden, enger werdenden und sich im Zuge des Klimawandels aufheizenden Stadt erleichtert werden. Hierzu gehören unter anderem Wasserstellen für Tiere, pädagogische Maßnahmen, die insbesondere Kinder und Jugendliche für die Lage der Tiere sensibilisieren, geeignete Hilfestationen für in Not geratene Tiere oder auch eine bessere und unkomplizierte Unterstützung für Menschen, die sich um in Not geratene Tiere kümmern.

Die Akzeptanz dafür, dass man Tieren, sowohl Haustieren als auch Wildtieren, in einer immer enger werdenden Stadt Hilfe anbieten und diese auch vorhalten muss, muss eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung dieser Konzeption spielen.

Änderungsantrag 3

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld III.8 “Gesamtstädtische kommunale Wärmestrategie” wird im Bereich “Umsetzung/Handlungsschritte” um die Thematik “Fernkälte” ergänzt, um insbesondere in jenen Gebieten die Voraussetzungen für einen schrittweisen Ausbau eines Fernkältenetzes zu prüfen bzw. realisieren, die ohnehin als Neubaugebiete medientechnisch erschlossen werden müssen oder bei denen eine Sanierung bestehender Medien ansteht.

Begründung:

Aufgrund der sich ändernden klimatischen Bedingungen werden heiße, trockene Sommer immer häufiger werden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Vegetation und den Wasserhaushalt in der Stadt. Vielmehr leiden auch Menschen unter der starken Hitze. Eine Folge dessen ist, dass der Absatz von Klimaanlagen seit Jahren steigt, jedoch verbrauchen diese in der Regel sehr viel Energie. Ein Fernkältenetz kann hier einerseits Effizienzvorteile bringen, weil beispielsweise die Abwärme von Kraftwerken für die Erzeugung der Kälte genutzt werden (Bsp. Chemnitz und Wien) kann und somit Wohn- und Geschäftsgebäude günstig und umweltschonend klimatisiert werden können.

Änderungsantrag 4

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld I Nachhaltige Stadtentwicklung wird wie folgt ergänzt:

In Leipzig wird analog des Gründachprogramms ein städtisches Programm zur Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen und Vorgärten geschaffen. Hierfür wird eine entsprechende Förderrichtlinie „Grüne-Lebendige Innenhöfe“ geschaffen und dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt.

Begründung:

In ihrem aktuellen Entwurf des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 bekennt sich die Stadt Leipzig dazu, ihre Grünräume und Gewässer auszuweiten und hierfür Flächen entsiegeln zu wollen (siehe S. 17, ESKP 2030). Ein richtiges und wichtiges Vorhaben, um sich auf kommende Hitzeperioden, Dürrezeiten und Starkregenereignisse anzupassen. Denn Entsiegelungsmaßnahmen mit anschließender Begrünung dienen sowohl dem Vorhaben, mehr Niederschlagswasser in der Fläche zu halten, als auch das städtische Klima zu verbessern und die Biodiversität zu erhöhen. Leider lassen die städtischen Konzepte und konkreten Maßnahmenpläne vermissen, wie, wo und durch wen aktiv entsiegelt werden soll.

Die Schaffung einer “Förderrichtlinie grüne-lebendige Höfe” kann somit ein Baustein dafür sein, die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Gefördert werden sollen dabei MieterInnen und Mietergemeinschaften bei ihren Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Innen- und Hinterhöfen, Vorgärten, Fassaden und Brandwänden auf privaten Grundstücken. Dies kann beispielsweise durch Entsiegelung von Beton- und Asphaltflächen und die Anlage von Gehölzflächen, Blumen- und Staudenbeeten, Wiesen, Wand und Dachbegrünungen geschehen. Verankert werden soll das Programm beim Amt für Stadtgrün und Gewässer. Mit einer Maximalförderhöhe von 1.000 oder 1.500 € versehen, bei einer Förderquote von Maximal 1/3 des Gesamtvolumens, soll das Förderprogramm Anreize schaffen, das eigene Wohnumfeld grüner, biodiverser und lebenswerter zu gestalten. Durch die geplante Förderung privater Initiativen, Planungen und Umsetzungen wirkt die Förderrichtlinie finanziell entlastend auf den kommunalen Haushalt, da die Stadt Leipzig und deren ausführende Organe aktiv durch die Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden.

Änderungsantrag 5

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld VI. Kommunikation und Kooperation wird in der Maßnahme 1 Klimaschutzoffensive wird wie folgt ergänzt bzw. überarbeitet:

Die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt soll sich verstärkt darauf fokussieren, die Leipzigerinnen und Leipziger zum Mitmachen und zur Eigeninitiative zu motivieren. Es soll immer und nachvollziehbar dargestellt werden, welchen Nutzen ein Projekt für den Klimaschutz, was die/der Einzelne gegen den Klimawandel und zur Klimawandelanpassung tun können und welchen oft persönlichen und gesellschaftlichen Nutzen für den Einzelnen und die Stadt abgeleitet werden kann. Dabei nutzt die Stadtverwaltung regelmäßig ihre Kommunikationsmöglichkeiten wie Homepage, Amtsblatt, Flyer etc. Gleichzeitig wirkt sie als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften, des Stadtkonzerns und der Eigenbetriebe darauf hin, dass diese für ihren Themenbereich auch ihre Kommunikationskanäle wie Mitgliederzeitschrift und Homepage verstärkt nutzen, um beispielsweise mit best practice Beispielen zum Energie und Wasser sparen, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt für diese Themen zu gewinnen. Bestehende gut laufende Programme, wie das Baumpatenprogramm oder die Informationen zur Begrünung von Baumscheiben, sind weiterzuentwickeln.

Begründung:

Auch in diesem Sommer haben wir eine Ahnung von den Auswirkungen der Klimakrise bekommen. Wir haben gesehen, was schon jetzt unvermeidbar auf uns zukommt und können uns vielleicht besser vorstellen, wie schlimm die Krisen werden können, wenn wir die Erhitzung unserer Erde nicht bei 1,5 oder zumindest 2 Grad stoppen. Das Jahr 2022 hat uns gezeigt, wie verwundbar unsere Stadt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft sind, wenn wir nicht ausreichend auf Krisen vorbereitet sind. Das darf uns nie wieder passieren. Wir müssen heute alles tun, um die Klimakrise zu bremsen und abzumildern. Dazu können wir in Leipzig Beiträge leisten, indem wir die Abkehr von Öl, fossilem Gas und Kohle bei der Wärmeversorgung und bei der Mobilität schaffen. Wir müssen heute aber auch alles dafür tun, uns auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels vorzubereiten – damit Leipzig für die Dürren, Starkregen und Hitzewellen der nächsten Jahrzehnte besser gerüstet ist, als heute.

Wir wollen Leipzig auf die Klimakrise vorbereiten. Dafür wird häufig ein koordiniertes, konzeptionelles Vorgehen bei der Umgestaltung kommunaler Infrastrukturen und der Anpassung ganzer Quartiere an die Folgen des Klimawandels nötig sein. Das allein genügt aber nicht. Denn nicht Infrastrukturen und Bäume begrenzen den Klimawandel, sondern unser Verhalten. Wir sind überzeugt: Leipzig hat die Kraft, klimaneutral zu werden und sich an den Klimawandel anzupassen. In unserer Stadt gibt es unzählige tolle Ideen und Vorbilder für ein klimagerechtes Verhalten. Wir wollen, dass diese Ideen ansteckend sind und sich die Leipzigerinnen und Leipziger gegenseitig inspirieren und zum Mitmachen motivieren.

Im Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 hat die Stadt Leipzig umfassende Maßnahmen zum Klimaschutz, auch im Bereich Kommunikation und Kooperation vorgelegt. Diese werden um die im Beschlusstext aufgezeigten Punkte ergänzt.

Änderungsantrag 6

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung wird in Maßnahme 10. Zero-Waste-Strategie Leipzig wie folgt ergänzt:

Im Rahmen der Erarbeitung der Zero-Waste-Strategie wird das ausgelaufene Pilotprojekt Reparaturbonus verstetigt und ausgebaut. Der Reparaturbonus soll von einer Informationskampagne begleitet werden, der das Reparieren von Gegenständen als Priorität vor einem Neukauf bewirbt. Der Bonus sollte leicht zugänglich und ohne spezifische Werkstattbindung auch für Ersatzteile, RepairCafes und Selbsthilfewerkstätten gelten. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Land für eine Verstetigung der Förderung ein.

Begründung:

Im Zuge des Umweltschutzes und des Ressourcenverbrauchs wird viel über Recycling gesprochen. Vor dem Recycling kommt aber die Vermeidung von Abfall. In unserer Gesellschaft wird nach wie vor zu viel entsorgt, statt es zu reparieren. Für viele Dinge des alltäglichen Lebens – Elektrogeräte, Schuhe, Fahrräder – ist ein Defekt oft ein direktes Todesurteil, da ein Neukauf oft günstiger als eine Reparatur ist.

Um Abfall zu vermeiden und Ressourcen zu sparen, soll das Reparieren von Gegenständen gegenüber dem Neukauf bevorzugt werden. Ein Reparaturbonus kann helfen, den Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Anreiz zu geben, die Reparatur als eine valide Alternative zum Neukauf aufzuzeigen. Gleichzeitig stärkt es den lokalen kleinteiligen Einzelhandel.

In Thüringen wurde der Bonus gut aufgenommen und vom zuständigen Ministerium bereits zweimal verlängert. Die Stadt Leipzig sollte sich daher gegenüber dem Land nicht nur für eine Verlängerung und den Ausbau des Pilotprojektes bei der Stadtreinigung Leipzig einsetzen, sondern für einen generellen Ausbau.

**Referenzen:**

Änderungsantrag 9 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1.  Der Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    3. Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.
  1. Der Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung  Maßnahmen zu gewährleisten.
     
  2. Neuer Beschlusspunkt – Die Lücke schließen
    Füge einen neuen Beschlusspunkt 9. ein:
    “Der Oberbürgermeister fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Sachsen auf, den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern und eigene Maßnahmen einzuleiten, um die Lücke zwischen den real möglichen Einsparungen durch das EKSP 2030 und den notwendigen Einsparungen  zu schließen. Im Rahmen des Berichtswesens zum EKSP2030 informiert die Verwaltung über dieses Delta und die Bemühungen des Oberbürgermeisters.”
  1. Im Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung, Maßnahme III.2 Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

Uner dem Punkt „Umsetzung/Handlungsschritte“ werden die Ausbauziele und Meileinsteine der LKE für die einzelnen Jahresscheiben aufgeführt. Das heißt: Inhaltliche Ergänzung mit Meilensteine und Ausbauziele.

  1. Maßnahme I.3 Realisierung von autoarmen und –freien Quartieren Neubauquartieren wird wie folgt geändert: 
    Beschreibung:
    Neubauquartiere Autoarme und -freie Quartiere werden als Chance begriffen, den Pkw-Besatz pro Haushalt zu senken. Um dies zu ermöglichen sind einerseits Konzepte für die räumliche Organisation der verbleibenden Pkw-Stellplätze notwendig und andererseits die Schaffung von Rahmenbedingungen, um für die neuen Haushalte, Verkehrsträger des Umweltverbunds zu nutzen. Für Neubau- und Bestandsquartiere sind jeweils differenzierte Konzepte entsprechend der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu entwickeln.

    Umsetzung/Handlungsschritte
     
  • Definition eines „autoarmen bzw. -freien Quartiers in Abhängigkeit des Ausbaustandards des Umweltverbundes“
  • Schaffung von Regelungen für autoarme Wohnquartiere
  • Durchführung einer Potentialstudie
  • Pilothafte Umsetzung durch Reduktion der Stellplätze für konventionelle Fahrzeuge in zwei Bestandsquartieren ab 2024
  • Umsetzung “autoarmer Quartiere” als Standard in allen Neubauquartieren
     
  1. Maßnahme I.5 Klimaschutz in der Stadtentwicklung und in der städtebaulichen Planung wird wie folgt geändert: 
     

Beschreibung:
Ziel ist, Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren strukturiert umzusetzen. Dazu werden die Einflussmöglichkeiten der Planungsinstrumente identifiziert und Festlegungen zum Abstimmungsprocedere in den verschiedenen Planungs- bzw. Verfahrensschritten getroffen. Dabei werden in neuen Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen ab 2023 fossile Wärmesysteme ausgeschlossen und sind darüberhinaus insbesondere die Zielsetzungen des kommunalen Wärmeplans zu berücksichtigen. Bis 2024 werden Zielsetzungen für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Reduzierung von Grauer Energie bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen entsprechend der sektorspezifischen THG-Reduktionsziele entwickelt, die ab 2025 verbindlich in Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen sind.
 

  1. Handlungsfeld II. Kommunale Gebäude und Anlagen werden folgende Änderungen vorgenommen:
    Maßnahme II.1 Energetische Sanierung der kommunalen Bestandsgebäude


Beschreibung:
…. Ziel ist es, die jährliche Quote der energetischen Sanierungen im gesamten Bestand der kommunalen Gebäuden zu steigern, hin zu einem vollständig dekarbonisierten kommunalen Gebäudebestand bis 2035 2050Ab 2023 werden in Gebäuden der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen keine gas- und ölbasierten Heiungssysteme (Fernwärme ausgenommen) mehr geplant und verbaut. Ausgenommen sind bereits in Bau- und Planung (ab Leistungsphase 4) befindliche Gebäude. Ausnahmen müssen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
 

  1. Maßnahme II.4 Errichtung von nachhaltigen kommunalen Gebäuden
     
    Beschreibung:
    … Über diesen für alle Gebäude anzuwendenden Standard hinausgehend sollen mind. zwei ein Pilotprojekte  (Schule/Kita und EFH) im nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung kommunaler Gesellschaften, insbesondere LESG und LWB realisiert werden. Dabei soll mind. eine neue Schule und/oder eine neue Kita und ein Mehrfamilienhaus realisiert werden. Die Stadt Leipzig als bedeutender Gebäudebestandshalter und Bauherr nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein und …


… Ziel der Pilotprojekte ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Grundlage für zukunftsweisendes Bauen zu legen (Wirkung der Maßnahme über 2030 hinaus). Ab 2025 sind Projekte des kommunalen Hochbaus grundsätzlich als nachhaltige Bauten nach einem entsprechenden durch die Stadtverwaltung bis Ende 2023 auszuwählenden Zertifizierungssystem zu planen. 

  1. Der Punkt III.7 Kommunale Energiekonzeption wird im Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:
    Erarbeitung eines Abwärmekatasters, um die Hebung von Abwärmepozentialen zu fördern
  1. Der Punkt IV.2 Aufwertung öffentlicher Räume zu Stadtplätzen mit hoher Aufenthaltsfunktion (Stadtplatzprogramm) wird unter finanziellen Auswirkungen geändert.
    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 100.000 € Investmittel für Umsetzung
     
  2.        Im Punkt IV.3 Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Bau von Gehwegen (Lückenschlussprogramm) wird in der Beschreibung nach dem ersten Satz ergänzt:

Die Beschilderung mit dem Straßenverkehrszeichen 315 wird abgeschafft.
 

  1. Im Punkt IV.4 Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) wird folgende Mittelerhöhung ergänzt:

    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 250.000 € Investmittel
     
  2. Im Punkt IV.8 Ausweisung weiterer Fahrradstraßen wird in der Beschreibung folgende Ergänzung vorgenommen:

Es wird angestrebt, jährlich Fahrradstraßen von insgesamt 5 Kilometern Länge im gesamten Stadtgebiet neu auszuweisen.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Neufassung von Änderungsantrag 9 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    3. Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.
  1. Der Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung Maßnahmen zu gewährleisten.
  2. Neuer Beschlusspunkt – Die Lücke schließen
    Füge einen neuen Beschlusspunkt 9. ein:
    “Der Oberbürgermeister fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Sachsen auf, den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern und eigene Maßnahmen einzuleiten, um die Lücke zwischen den real möglichen Einsparungen durch das EKSP 2030 und den notwendigen Einsparungen zu schließen. Im Rahmen des Berichtswesens zum EKSP2030 informiert die Verwaltung über dieses Delta und die Bemühungen des Oberbürgermeisters.”
  3. Im Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung, Maßnahme III.2 Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

Uner dem Punkt „Umsetzung/Handlungsschritte“ werden die Ausbauziele und Meileinsteine der LKE für die einzelnen Jahresscheiben aufgeführt. Das heißt: Inhaltliche Ergänzung mit Meilensteine und Ausbauziele.

  1. Maßnahme I.3 Realisierung von autoarmen und –freien Quartieren Neubauquartieren wird wie folgt geändert:
    Beschreibung:
    Neubauquartiere Autoarme und -freie Quartiere werden als Chance begriffen, den Pkw-Besatz pro Haushalt zu senken. Um dies zu ermöglichen sind einerseits Konzepte für die räumliche Organisation der verbleibenden Pkw-Stellplätze notwendig und andererseits die Schaffung von Rahmenbedingungen, um für die neuen Haushalte, Verkehrsträger des Umweltverbunds zu nutzen. Für Neubau- und Bestandsquartiere sind jeweils differenzierte Konzepte entsprechend der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu entwickeln.

    Umsetzung/Handlungsschritte
  • Definition eines „autoarmen bzw. -freien Quartiers in Abhängigkeit des Ausbaustandards des Umweltverbundes“
  • Schaffung von Regelungen für autoarme Wohnquartiere
  • Durchführung einer Potentialstudie
  • Pilothafte Umsetzung durch Reduktion der Stellplätze für konventionelle Fahrzeuge in zwei Bestandsquartieren ab 2024
  • Umsetzung “autoarmer Quartiere” als Standard in allen Neubauquartieren
  1. Maßnahme I.5 Klimaschutz in der Stadtentwicklung und in der städtebaulichen Planung wird wie folgt geändert:

Beschreibung:
Ziel ist, Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren strukturiert umzusetzen. Dazu werden die Einflussmöglichkeiten der Planungsinstrumente identifiziert und Festlegungen zum Abstimmungsprocedere in den verschiedenen Planungs- bzw. Verfahrensschritten getroffen. Dabei werden in neuen Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen ab 2023 fossile Wärmesysteme ausgeschlossen und sind darüberhinaus insbesondere die Zielsetzungen des kommunalen Wärmeplans zu berücksichtigen. Bis 2024 werden Zielsetzungen für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Reduzierung von Grauer Energie bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen entsprechend der sektorspezifischen THG-Reduktionsziele entwickelt, die ab 2025 verbindlich in Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen sind.

  1. Handlungsfeld II. Kommunale Gebäude und Anlagen werden folgende Änderungen vorgenommen:
    Maßnahme II.1 Energetische Sanierung der kommunalen Bestandsgebäude


Beschreibung:
…. Ziel ist es, die jährliche Quote der energetischen Sanierungen im gesamten Bestand der kommunalen Gebäuden zu steigern, hin zu einem vollständig dekarbonisierten kommunalen Gebäudebestand bis 2035 2050. Ab 2023 werden in Gebäuden der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen keine gas- und ölbasierten Heiungssysteme (Fernwärme ausgenommen) mehr geplant und verbaut. Ausgenommen sind bereits in Bau- und Planung (ab Leistungsphase 4) befindliche Gebäude. Ausnahmen müssen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

  1. Maßnahme II.4 Errichtung von nachhaltigen kommunalen Gebäuden

    Beschreibung:
    … Über diesen für alle Gebäude anzuwendenden Standard hinausgehend sollen mind. zweiein Pilotprojekte (Schule/Kita und EFH) im nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung kommunaler Gesellschaften, insbesondere LESG und LWB realisiert werden. Dabei soll mind.eine neue Schule und/oder eine neue Kita und ein Mehrfamilienhaus realisiert werden.Die Stadt Leipzig als bedeutender Gebäudebestandshalter und Bauherr nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein und …


… Ziel der Pilotprojekte ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Grundlage für zukunftsweisendes Bauen zu legen (Wirkung der Maßnahme über 2030 hinaus). Ab 2025 sind Projekte des kommunalen Hochbaus grundsätzlich als nachhaltige Bauten nach einem entsprechenden durch die Stadtverwaltung bis Ende 2023 auszuwählenden Zertifizierungssystem zu planen.

  1. Der Punkt III.7 Kommunale Energiekonzeption wird im Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:
    Erarbeitung eines Abwärmekatasters, um die Hebung von Abwärmepozentialen zu fördern
  1. Der Punkt IV.2 Aufwertung öffentlicher Räume zu Stadtplätzen mit hoher Aufenthaltsfunktion (Stadtplatzprogramm) wird unter finanziellen Auswirkungen geändert.
    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 100.000 € Investmittel für Umsetzung
  2. Im Punkt IV.3 Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Bau von Gehwegen (Lückenschlussprogramm) wird in der Beschreibung nach dem ersten Satz ergänzt:

Die Beschilderung mit dem Straßenverkehrszeichen 315 wird abgeschafft. Die Stadtverwaltung untersucht bis Ende 2023 alle Gehwegabschnitte mit zugelassenem Gehwegparken (Zeichen 315) und prüft wie diese Parkstände in andere Angebote für den Umweltverbund überführt werden können. Für jeden Abschnitt, auf dem nach dieser Untersuchung weiterhin Gehwegparken erhalten bleiben soll, ist dem Stadtrat eine detaillierte Begründung mit den Abwägungsgründen in Form einer Einzelfallprüfung darzulegen.
 

  1. Im Punkt IV.4 Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) wird folgende Mittelerhöhung ergänzt:

    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 250.000 € Investmittel
  2. Im Punkt IV.8 Ausweisung weiterer Fahrradstraßen wird in der Beschreibung folgende Ergänzung vorgenommen:

Es wird angestrebt, jährlich Fahrradstraßen von insgesamt 5 Kilometern Länge im gesamten Stadtgebiet neu auszuweisen.

Änderungsantrag 10 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1. Im Teil 3 „Klimaschutzprozess in der Stadt Leipzig“, Punkt 3.2.4 „Mobilität“ (S. 21) wird der zweite Absatz wie folgt ergänzt:

    Der Spielraum reicht von der Verbesserung der Fuß- und Radwegenetze und des ÖPNV-Angebotes, dem Verkehrsmanagement und der Neuordnung des ruhenden Verkehrs mit einer Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bis zur Gestaltung des öffentlichen Raumes und der damit verbundenen flächengerechten Aufteilung des Verkehrsraums sowie einer konsequenten Stärkung des Car-Sharing.
     
  2. Maßnahme I.4 Ausweitung des Straßenbaumbestandes wird unter „Umsetzung/Handlungsschritte“ ergänzt:

    Dies wird gemäß Straßenbaumbestand ausgeweitet“Bei Neu- und Ersatzpflanzungen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserverfügbarkeit, wie z. B. Baumrigolen, geprüft.“
     
  3. Maßnahme I.4 Nachhaltiges Parkmanagement Pflegekonzepte Clara-Zetkin-Park und Johannapark wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

    Werden neue Parkanlagen geschaffen, wird auch ein Parkpflegekonzept inklusive Parkmanagement vorgesehen. Für die restlichen Parkanlagen in Leipzig werden nach und nach eigene Parkpflegekonzepte erarbeitet.
     
  4. Im Punkt III.1 Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Errichtung von mind. 400 MW regenerativer Stromerzeugungskapazität wird der Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:

    Formulierung von konkreten Meilensteinen und Ausbauzielen für die einzelnen Jahre
     
  5. Im Punkt IV.6 Realisierung von Radschnellverbindungen werden in der Beschreibung die 5 identifizierten Korridore genannt.
     
  6. Im Punkt V.7 Förderung und Ausbau von Weiterbildungen wird unter „ Umsetzung/ Handlungsschritte”ergänzt:

Fortbildungen für kommunale Entscheidungsträger der Ämter und Beteiligungs- und Eigenbetriebe, in ihren jeweiligen Themenfelder, sowie hinsichtlich der klimapolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig

  1. Im Punkt VI.2 Veranstaltungen und Kampagnen für ein klimagerechtes Handeln auf allen Ebenen wird unter „Umsetzung/ Handlungsschritte”ergänzt:

    In die Erstellung und Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen werden nicht-städtische Akteure einbezogen.
     
  2. Im Punkt VI.13 Leipzig als nachhaltige Städtedestination wird unter
    „Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

    Leipzig bewirbt im In- und Ausland nur noch klimafreundliche Reisemittel
     
  3. Im Punkt VII.5 Städtische Streuobstbestände und Gemüsebeete wird unter  „Umsetzung/Handlungsschritte“ als zweiter Punkt ergänzt:

    Einrichtung von 10 neuen Streuobstwiesen
     
  4. Im Punkt V.6 Realisierung von Radschnellverbindungen werden in der Beschreibung die fünf identifizierten Korridore genannt.
  1. Im Punkt IV.13 Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes im ÖPNV/SPNV wird die Beschreibung wie folgt ergänzt:


…sowie Verbesserung der Verknüpfung von ÖPNV und SPNV.

Begründung:

Erfolgte mündlich.