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Änderungsanträge zum Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit

I.

Während kommender Prozesse der weiteren Erarbeitung folgender Steuerungskonzepte für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit werden alle beteiligten Schularten sowie Vertreter/-innen von StadtSchülerRat und KreisElternRat angehört, um ihre Erfahrungen und Bedarfe bei der Erstellung zukünftiger Formeln der sozialindikativen Priorisierung nach Schularten mit einfließen zu lassen.

II.

  1. An Grundschulen, Oberschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien, ab einem Z-Wert  von 0,5, wird der Personalschlüssel um 19,5 Stunden erhöht. An Ober- und Gemeinschaftsschulen, ab einem Z-Wert von 1,0, wird der Personalschlüssel um 25 Stunden erhöht. An Grundschulen und Gymnasien, ab einem Z-Wert von 1,0, wird der Personalschlüssel um 32 Stunden erhöht.
  2. Für alle bestehenden Projekte der Schulsozialarbeit im Grundschulbereich und Gymnasialbereich greift die Beobachtungszeit des Indexwertes von 3 Jahren ab Beschlussfassung dieses Steuerungskonzeptes.

Begründung

Zu 1.

Das Amt für Schule hat ein Steuerungskonzept vorgelegt, dass mit veränderten Formeln und geänderten Formelbestandteilen (Gewichtung von Werten) agiert. Die Folge einer Umsetzung wären u.a., dass es zu Personalreduzierungen an besonders belasteten Schulen kommen würde. Somit ist eine paritätische und geschlechtergerechte Besetzung zukünftig nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass durch die Besetzung mit 2 Pädagog:innen eine sinnhafte Aufgabenteilung, fachlicher Austausch vor Ort, Ausfallvertretung und eine deutlich wahrnehmbare Präsenz an Schulen ermöglicht wird. Die Aufstockung entspricht auch eher der ursprünglichen Vorlage von 2023 und wird den Bedarfen deutlich gerechter.

Zu 2.

Die über viele Jahre aufgebauten Strukturen sind inzwischen wichtiger Bestandteil der Schulen und dürfen nicht wegfallen, auch mit Blick auf das nach wie vor per Stadtratsbeschluss artikulierte Bekenntnis der Stadt Leipzig zum flächendeckenden Ausbau von Schulsozialarbeit.

III.

Mit dem vorliegenden Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird sichergestellt, dass bewilligte VzÄ für Schulsozialarbeit für mindestens drei Jahre an der jeweiligen Schule verbleiben, auch wenn die sozialindikative Priorisierung während dieses Zeitraumes keine weitere Schulsozialarbeit zulassen würde.

Begründung:

Nach wie vor ist es ein wichtiges Ziel, an allen Leipziger Schulen Schulsozialarbeit zu etablieren. Schulen, die bisher Unterstützung durch Schulsozialarbeit erhalten, profitieren davon in erheblichem Maß. Nicht zuletzt zeigt das der zahlreiche Protest von Eltern und Lehrkräften, der die Vorlage VIII-DS-01276 hervorruft. 

Schulsozialarbeit kann nur langfristig wirken, deshalb sollen bereits bewilligte Stellen nicht nach einem Schuljahr wieder abgezogen werden, sondern für mindestens drei Jahre Bestandsschutz haben.