Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD

Der Beschluss wird die folgt ergänzt:

  1. In einem der beiden B-Plangebiete Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd” und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord” wird eine Kindertagesstätte als Einrichtung der soziale Infrastruktur eingeordnet.
  1. Im weiteren Verfahren wird die Herstellung einer im Umfeld der Bahntrasse verlaufenden Fußweganbindung von den beiden B-Plangebieten Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd” und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord” an den S-Bahnhaltepunkt Slevogtstraße geprüft.

Begründung:

In den beiden B-Plangebieten sollen 230 bzw. 410 Wohnungen neu entstehen. Es ist davon auszugehen, dass in die 670 Wohnungen ca. 1.000 bis 1500 neue Bewohner in das Stadtquartier ziehen werden. Deshalb ist es zu kurz gegriffen auf bereits bestehende soziale und Bildungseinrichtungen zu verweisen, da es im gesamten Stadtbezirk Nordwest bereits akute Defizite an Plätzen in Kindertagesstätten und Schulen gibt.

Auch eine fußläufige Anbindung an die S-Bahn am Haltepunkt Slevogtstraße ist für die Bewohner dieses Stadtquartieres wünschenswert.