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Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 35.1 „Neues Messegelände – Teil 1 „Neue Messe“

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss wird wie folgt geändert:

Folgender Satz wird gestrichen: „Es ist davon auszugehen, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, ggf. auch planextern, durchgeführt werden müssen.“

Begründung:

Wenn nicht planintern möglich, sollen Ersatzmaßnahmen zumindest raumnah erfolgen. Es soll ggf. auch geprüft werden, ob die Bäume mit Renaturierung der Quellarme der nördlichen Rietzschke – also hier der Mühlgraben mit Bäumen oder Agroforst im Uferbereich – als Ausgleiche genutzt werden können.