Beschlussvorschlag:

Es werden folgende Beschlusspunkte ergänzt:

2. Der Oberbürgermeister veranlasst, dass durch die Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer das Totholz- und Biotopbaumkonzept sowie die Starkbaumkartierung im Jahr 2020 so aufzuarbeiten sind, dass diese Teil des nächsten Forstwirtschaftsplans werden.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass ab dem Doppelhaushalt 2021/22 die ökologische Forstbegleitung dauerhaft mit einer Gutachterstelle abgesichert wird.

4. Dem Forstwirtschaftsplan 2019 wird die Maßnahmeliste zur Herstellung der Schutzgebietsverträglichkeit angefügt, die bereits 2018 in Zusammenarbeit zwischen derAbteilung Stadtforsten und dem Umweltverband „Ökolöwe“ erarbeitet worden ist.

5. Der Oberbürgermeister wirkt darauf hin, dass durch das Dezernat Umwelt,Ordnung und Sport künftig eine vorausschauenden Öffentlichkeitsarbeit bzgl. der Thematik des Waldumbaus durchgeführt wird.

Sachverhalt:

Zu BP 2: Die grundlegenden Daten zum Totholz- und Biotopbaumkonzept sowie zur Starkbaumkartierung liegen der Abteilung Stadtforsten vor. Es erscheint sinnvoll, diese Themen auch in künftigen Forstwirtschaftsplänen aufzugreifen.
Zu BP 3: Eine gutachterliche, ökologische Forstbegleitung ist aktuell nur für ein halbes Jahr gesichert, es ist allerdings sinnvoll dies langfristig abzusichern, weshalb die notwendigen Personalmittel ab dem Doppelhaushalt 2021/22 bereitgestellt werden sollen.
Zu BP 4: Um den Forstwirtschaftsplan zu vervollständigen soll auch die 2018 erarbeitete Maßnahmeliste zur Herstellung der Schutzgebietsverträglichkeit ergänzt werden.
Zu BP 5: Die Situation, die in den vergangenen Wochen zu erleben war, dass die Stadträte und auch die Verwaltung hunderte E-Mails bekommen haben, die inhaltlich oft auch falsch waren, ist ein Auffluss dessen, dass eine vorausschauende Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Auwald nicht gemacht wurde. Die Verwaltung ist deshalb dazu angehalten, hier den Kommunikationsmechanismus zu überdenken.