Änderungsantrag zur Vorlage “Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Bewältigung von Aufgaben infolge des Angriffs auf die Ukraine”

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Linken und Grünen.

Beschlussvorschlag:

Ergänzung Beschlusspunkt 2 neu:

Zusätzlich wird 1,0 VzÄ für den Zusammen e.V. für das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ mit den Schwerpunkten „Matching von Wohnungen, Wohnungsakquise und Wohnberatung” Geflüchteter mit dem Fokus auf ukrainische Geflüchtete gefördert. Das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ wird zudem aufgefordert zusätzlich zu den bisher erhobenen Daten auch zu ermitteln, ob die Vermittlung aus einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgt.

Beschlusspunkt 2 der Ursprungsvorlage wird zu Beschlusspunkt 3.

Begründung:

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben sich mehr als 10.000 Ukrainer*innen in Leipzig angemeldet. Die Situation ist weiterhin dynamisch und ein Ende der kämpferischen Auseinandersetzungen nicht in Sicht. Stattdessen steigt auch die Anzahl an Geflüchteten aus anderen Ländern. Das Leipziger Wohnkonzept für Geflüchtete sieht vor, dass Asylbewerber*innen und Geduldete so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft ziehen können.


Im Frühjahr 2022 kam es zwischen der Kontaktstelle Wohnen und dem Sozialamt Leipzig zu einer Kooperation mit dem Ziel, vorhandene überwiegend private Wohnungsangebote an Ukrainer*innen zu vermitteln. Bis Ende September konnten so 125 Mietverträge für knapp 300 Ukrainer*innen durch die Kontaktstelle Wohnen erzielt werden. [Quelle: Erhebung wöchentlicher Zahlen, Zusammen e. V.] Zwar ist die Bereitschaft, privaten Wohnraum für geflüchtete Menschen bereitzustellen rückläufig, die Mammutaufgabe Ukrainer*innen in langfristige, dezentrale Wohnverhältnisse zu überführen, bleibt aber bestehen. Um diese zu bewältigen braucht es eine regelmäßige flächendeckende Wohnungsakquise im gesamten Leipziger Stadtraum ggf. in den angrenzenden Landkreisen, eine Koordination und Ausgestaltung von weiteren Matchingprozessen (private Vermieter*innen bieten Wohnungen an) und eine Nachbetreuung bereits vermittelter Wohnungen, um möglichen Konflikten zwischen Vermieter*innen, Klient*innen und Behörden (JC) vorzubeugen und somit einen Verlust des Mietverhältnisses zu verhindern. Gerade, weil weniger Wohnungen direkt an das Sozialamt oder die Kontaktstelle Wohnen gemeldet werden, wird die Suche nach geeignetem Wohnraum mehr Zeit in Anspruch nehmen und nur mit zusätzlichem Personal zu bewerkstelligen sein, welches Vermieter*innen und Hausverwaltungen davon überzeugt, an Geflüchtete zu vermieten, sowie Besichtigungstermine begleitet und Anträge auf Kostenübernahme bei den zuständigen Ämtern stellt.

Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.