Änderungsantrag zur Vorlage “Mittelfristiges Programm zur Finanzierung von Hochwasserschutz- und ausgewählten Gewässerentwicklungsmaßnahmen für Gewässer der II. Ordnung in der Stadt Leipzig”

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Beschlusspunkte ergänzt:

  1. Die hochgradig sensible ökologische Funktion des Floßgrabens ist in allen Untersuchungs- und Planungsstufen zu betrachten. Die Beteiligung der Umweltverbände ist sicher zu stellen.
  2. Die Notwendigkeit des Hochwasserschutztores Karl-Heine-Kanal (Maßnahme 30) und der mögliche Standort dieses Tores wird noch einmal intensiv überprüft und im Bau- und Finanzierungsbeschluss detailliert dargestellt.