Änderungsantrag zur Vorlage „Sicherung des kommunalen Einflusses bei der Verbundnetz Gas AG – Erwerb von Aktien der VNG AG durch die LVV mbH
Änderungsvorschlag:
1. Die Ratsversammlung bekennt sich zu einer eigenständigen Verbundnetz Gas AG am Standort Leipzig und spricht sich daher ausdrücklich für eine nachhaltige Sicherung der kommunalen Sperrminorität im Aktionärskreis aus.
2. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich gemeinsam mit den Vertretern der Städte der sogenannten „Erfurter Erklärung“, nachdrücklich für eine Verlängerung der Treuhandverträge und darüber hinaus für eine Bündelung möglichst alle VNG-Aktien aller Gesellschafter der VNG VuB mittels Einbringung in der VNG VuB einzusetzen bzw. die kommunale Sperrminorität der VNG VuB in der Hauptversammlung der VNG AG und damit die Eigenständigkeit der VNG VuB auf anderem Wege nachhaltig zu sichern.
3. In diesem Zusammenhang ermächtigt die Ratsversammlung den Oberbürgermeister in der Gesellschafterversammlung der LVV mbH einem anteiligen Erwerb von bis zu 2.000.000 Aktien entweder von der VNG VuB oder direkt von den Stadtwerken Halle GmbH und/oder den Stadtwerke Jena-Pößneck GmbH bis zu einem voraussichtlichen Gesamtbetrag von 36 Mio € (inkl. Transaktionskosten), zuzustimmen.
4. Die Maßnahmen unter Ziff. 3 stehen unter dem Vorbehalt der Sicherung der kommunalen Sperrminorität der VNG VuB für mindestens 5 Jahre.
5. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle dazu erforderlichen Beschlüsse zu fassen sowie notwendige Erklärungen abzugeben bzw. einzuholen.
6. Für den Fall, dass zur Sicherstellung einer günstigen Finanzierung durch die LVV Sicherheiten seitens der finanzierenden Bank von der Gesellschafterin Stadt Leipzig nötig werden, stimmt der Stadtrat einer diesbezüglichen Sicherheitenübernahme (z.B. Bürgschaft etc.) bis zu einer Höhe von max. 50 % des Gesamtfinanzierungsbetrages gemäß Beschlusspunkt 3 zu. Unabhängig davon, wird der Oberbürgermeister beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die LVV von den mit der Transaktion einhergehenden Folgen frei gestellt wird, die gegenüber dem Status Quo zu nachweislichen Belastungen der Liquidität im Konzerns führen. Der Verwaltungsausschuss ist über die weiteren Entwicklungen in obiger Angelegenheit zu informieren.