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Änderungsantrag zur Vorlage Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung)

 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine Übergangsfrist für den Geltungsbeginn der Stellplatzsatzung für die Bauprojekte, für die noch kein Bauantrag eingereicht bzw. für die noch keine Baugenehmigung erteilt wurde, möglich ist.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind derzeit einige Bauprojekte fertig geplant bzw. wurden für einige Bauprojekte bereits Bauanträge eingereicht. Diese Projekte müssten kostenintensiv umgeplant werden, wenn die Stellplatzsatzung in Gänze regulär am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten würde. Die Umplanung würde zu Baukostensteigerungen und letztendlich zu höheren Mieten führen.