Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig bzgl. Mindestpreise für Mietwagen
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob zeitnah eine neue Allgemeinverfügung (AV) der Stadt Leipzig über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen erlassen werden kann.
Begründung:
Aufgrund eines Widerspruches eines Marktteilnehmers gegen die Allgemeinverfügung (AV) der Stadt Leipzig über die Festsetzung von Mindestbeförderungsentgelten für den Verkehr mit Mietwagen innerhalb des Stadtgebietes von Leipzig vom 05.04.2025 hat die Stadt Leipzig die AV kurzfristig aufheben müssen. Aus unserer Sicht ist es notwendig – in Abstimmung mit der Landesdirektion – zeitnah eine neue rechtssichere Allgemeinverfügung zu schaffen, damit die Arbeitsschutzbestimmungen im Mietwagenbereich nicht unterlaufen werden können.