Anfrage: Aktueller Arbeitsstand des Fachdienstes Eingliederungshilfe im Kontext Schulen im Allgemeinen Sozialdienst (ASD)
Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.
Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“
Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.
Wir fragen an:
1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?
Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.
2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?
Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.
3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?
Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.
4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?
Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.
5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?
Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.
6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?
Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).