Anfrage: Betreuung von Pflegefamilien durch den ASD
Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.
Wir fragen an:
- Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?
- Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?
- Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019?