Anfrage „Halte- und Parkmöglichkeiten für Gastronomen, Gewerbetreibende, Handwerker und ambulante Pflegedienste“
Für Anliefernde der Gastronomen und Gewerbetreibenden der Leipziger Gottschedstraße gibt es kaum Haltemöglichkeiten. Wenn am 9. November der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, drohen für unerlaubtes Abstellen von Fahrzeugen so empfindliche Strafen, dass Lieferanten lt. LVZ-Bericht v. 04.11.21 die Straße nur noch anfahren wollen, wenn sie keine Strafzettel fürchten müssen.
Auch zahlreiche Handwerker meiden inzwischen die Innenstadt und Wohngebiete in der Kernstadt, weil sie dort in der Nähe ihrer Einsatzorte keine Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge bekommen und somit ein Knöllchen riskieren, wenn sie vorschriftswidrig parken.
Ambulante Pflegekräfte haben schon seit geraumer Zeit zunehmend Probleme, kostenfreie Parkmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge in vielen Stadtteilen während derAusübung ihrer Tätigkeit zu finden. Diese Pflegekräfte übernehmen eine wichtige Arbeit für viele Menschen und sind in der aktuellen Corona-Krise als systemrelevant eingeordnet worden. Die Verwaltung soll gemäß Ratsbeschluss daher prüfen, wie Parkerleichterungen im Einzelfall auf Grundlage von § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ambulante Pflegekräfte und Handwerker, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf Werkstatt-, Kundendienst oder Lieferfahrzeuge angewiesen sind, im Leipziger Stadtgebiet realisiert werden können.
Wir möchten daher anfragen:
- Wie beurteilt die Stadtverwaltung diese Problematik?
- Welche neuralgischen Straßenzüge und Viertel sind der Verwaltung bekannt, in denen eine Anlieferung, eine Reparaturleistung oder Versorgung durch einen Pflegedienst aus o.g. Gründen schwierig ist?
- Wie gedenkt die Verwaltung mit dieser Problematik umzugehen?