Anfrage „Kostenlose Hygieneprodukte an Schulen“

Im Februar 2022 beschloss der Stadtrat mehrheitlich, dass kostenlose Menstruationsprodukte in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig (VII-A-06243) frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden sollen.

Wir fragen an:

1. An welchen Schulen (Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen) liegen kostenlose Menstruationsprodukte aus?

2. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Nutzung dieses Angebotes zu verzeichnen?

3. Plant die Stadt eine Ausweitung des Angebots zur Abgabe kostenloser Menstruationsprodukte über einen „Automaten“ an allen weiterführenden Schulen?

a) Wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, wieso nicht?

4. An wie vielen Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen) ist Toilettenpapier nicht in den WC-Kabinen verfügbaren Boxen zu finden, sondern muss im Sekretariat oder anderen Orten zuvor abgeholt werden?

5. An welchen dieser Schulen hält die Stadt dieses Vorgehen für vertretbar und mit den Persönlichkeitsrechten der Schülerinnen und Schüler für vereinbar?

Antwort der Verwaltung:

1. An welchen Schulen (Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) liegen kostenlose Menstruationsprodukte aus?

Die Übersicht ist der Beantwortung als Anlage beigefügt.

2. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Nutzung dieses Angebotes zu verzeichnen?

Eine Evaluation ist bis 12/2023 vorgesehen. Auf Grund fehlender Referenzen (Quantität, etc.) kann bisher lediglich die Annahme des Angebotes bestätigt werden.

3. Plant die Stadt eine Ausweitung des Angebots zur Abgabe kostenloser Menstruationsprodukte über einen „Automaten“ an allen weiterführenden Schulen? 

Ja, grundsätzlich sollen alle weiterführenden Schulen bis spätestens 2025 ausgestattet werden.

4. An wie vielen Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) ist Toilettenpapier nicht in den in WC-Kabinen verfügbaren Boxen zu finden, sondern muss im Sekretariat oder anderen Orten zuvor abgeholt werden?

Der Stadtverwaltung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich werden die Verbrauchsmittel im örtlichen Zusammenhang mit dem Sanitärtrakt bereitgestellt. Auf Grund der vorherrschenden Ferienzeit muss eine klärende Abfrage noch erfolgen. Das Ergebnis wird nachgereicht.

5. An welchen dieser Schulen hält die Stadt dieses Vorgehen für vertretbar und mit den Persönlichkeitsrechten der Schülerinnen und Schüler für vereinbar?

Unter Bezug auf die Beantwortung Frage 4 wird darauf verwiesen, dass bei vorliegenden Erkenntnissen eine Lösung mit den örtlichen Beteiligten angestrebt wird, welche alle Belange – im Besonderen soziale Aspekte – betrachtet.