Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflege der Stadt Leipzig gem. § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG)”

Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD- und Linksfraktion

Änderungsvorschlag:

Der Beschlusstext im Punkt 1 wird folgendermaßen geändert:

  1. Die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt gem. § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) entsprechend nach einer neuen Variante IV. Für Tagespflege gelten die Elternbeiträge einer dem Alter des Kindes entsprechenden Kindertagesstätte.
  2. In der Vorlage wird ein neuer Abschnitt “3.1.4 Variante IV” eingefügt: “Bei der Berechnung der ungekürzten Elternbeiträge in der Variante IV wurde der prozentuale Anteil für die Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten in der Kinderkrippe je Kita-Platz weiter gesenkt. In diesem Bereich kommt es zu keiner Erhöhung. Der Betriebskostenanteil liegt unter dem gesetzlich möglichen Höchstprozentsatz für die Kostenbeteiligung der Eltern. Damit wird die Stadt Leipzig dem Anspruch an die Kinder- und Familienfreundlichkeit weiterhin in besonderem Maße gerecht.”
  3. Im folgenden Jahr wird der Elternbeitrag nicht erhöht.

Begründung:

Seit dem Jahr 2000 werden die Elternbeiträge in den Leipziger Kindertagesstätten in ständiger Regelmäßigkeit – mit einer Ausnahme im Jahr 2004 – angehoben. Als Ursache werden die steigenden Betriebskosten genannt, die entsprechend Sächsischen Kindertagesstättengesetz durch die Kommune und die Eltern aufzubringen sind.
Der Stadtrat hat sich das strategische Ziel gesetzt, dass Handeln der Stadt auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern auszurichten. Mit den jährlichen Anhebungen der Elternbeiträge wird ein falsches, familienunfreundliches Signal gesetzt. Grundsätzlich sollten Kindertagesstätten, die umfassende Bildungsangebote unterbreiten, kostenfrei sein. Da sowohl die gesetzlichen als auch die finanziellen Rahmenbedingungen dies nicht zulassen, erwarten wir, dass die Stadt ihre Möglichkeiten nutzt, um neben einem bedarfsgerechten auch ein finanzierbares Angebot an Plätzen zu schaffen.
Um einer weiteren Erhöhung entgegenzuwirken fordern wir deshalb, dass der prozentuale Anteil der Eltern an den Betriebskosten, der in der Krippe zwischen 20 und 23 % und im Kindergarten und Hort zwischen 20 und 30 % liegt, weiter abgesenkt wird.
Mit der Variante IV schlagen wir vor, im Krippenbereich keine weiteren Erhöhungen durchzuführen. Hier sind die Elternbeiträge mit 190,33 € extrem hoch. Für den Kindergarten- und Hortbereich schließen wir uns dem veränderten gegenüber Variante II wesentlich verbesserten Vorschlag der Verwaltung (siehe Variante III) an.  
Eine weitere Erhöhung im nächsten Jahr sollte ausgeschlossen werden.