Antrag: Villa Davignon zum Haus der Inklusion entwickeln

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister beschließt mit der LWB eine Eigentümerzielvereinbarung für eine dauerhafte Nutzung der „Villa Davignon“ (Friedrich-Ebert-Straße 77) durch gemeinnützige Träger aus dem inklusiven Bereich in einem „Haus der Inklusion“. Diese Eigentümerzielvereinbarung muss spätestens zum Ende des 2. Quartals 2025 vorliegen.

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2025 zu prüfen,

a). welche Träger- und Betreiberstrukturen im inklusiven Bereich in der Stadt Leipzig vorhanden sind

b). welche Vereine, die beratend und unterstützend für Menschen mit Behinderung tätig sind, in einem „Haus der Inklusion“ eine neue Wirkungsstätte finden können. Dabei soll auch der bisher im Haus ansässige Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL) mit geprüft werden.

Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende des 3. Quartals ein Konzept für die weitere Nutzung der „Villa Davignon“ als „Haus der Inklusion“ vorzulegen. Hier geht es vor allem darum, eine geeignete Träger- und Betreiberstruktur zu definieren, die die Interessen der LWB als Eigentümerin, der Stadt Leipzig sowie der verschiedenen gemeinnützigen Träger als zukünftigen Nutzer hinreichend berücksichtigt und abbildet.

Begründung:

Die „Villa Davignon“ in der Friedrich-Ebert-Straße 77 war bisher der Wirkungsort des Stadtverbandes der Hörgeschädigten Leipzig e.V. (SVHGL). Neben der Verbandsarbeit bietet der SVHGL ein umfangreiches Beratungsangebot in Bezug auf Hörschädigungen an. Er betreibt auch das „Haus ohne Barrieren“ in der Friedrich-Ebert-Straße 77 in Leipzig, das speziell für die Bedürfnisse von Menschen mit Hörschädigungen ausgebaut und gleichzeitig barrierefrei gestaltet ist, um auch anderen Nutzergruppen den Zugang zu ermöglichen. Bekanntermaßen musste der SVHGL Insolvenz anmelden.

Entscheidend ist es nun, dass die Immobilie „Villa Davignon“, die sich im Besitz der LWB befindet, auch weiterhin im sozial-caritativen Bereich genutzt wird. Durch die bisherige Nutzung durch den SVHGL ist Barrierefreiheit gegeben. Auch wäre es gerade für Menschen mit Behinderung ein sehr sinnvolles Serviceangebot, an einem gut erreichbaren Ort mehrere Vereine unter einem Dach zu wissen, deren grundlegend wichtiger Arbeitsbereich die Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist.

Deshalb muss die LWB diese Immobilie auch weiterhin dafür vorhalten. Ebenso muss zeitnah eine Prüfung der Angebote der Trägerlandschaft im inklusiven Bereich erfolgen, damit zeitnah ein adäquates Konzept für ein „Haus der Inklusion“ erstellt und umgesetzt werden kann.