,

Bildungs- und Teilhabepaket – “Starke-Familien-Gesetz” – Antwort der Verwaltung

Antwort

1. Wie viele Schüler und Schülerinnen sind in Leipzig berechtigt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen im Schuljahr 2018/19?
Anspruchsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz und seit 01.04.2015 Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz.
Eine statistische Auswertung nach Altersgruppen liegt nicht vor. Insgesamt waren im Kalenderjahr 2018 in Leipzig 35.484 Personen im Alter bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres anspruchsberechtigt.

2.Wie viele Leistungsberechtigte nutzen momentan die folgenden Leistungen?
a) Zuschuss zum Mittagessen: In 2018 nutzten 11.844 Personen (einschließlich der Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) den Zuschuss zum Mittagessen.

b) Schülerbeförderungskosten: 2018 nutzten 2.856 Schülerinnen und Schüler diese Leistung.

c) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 2018 wurde das Angebot von 6.518 Personen (einschließlich Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) in Anspruch genommen.

d) Lernförderung: 1.660 Schülerinnen und Schüler nutzen das Angebot der Lernförderung in 2018.

e) Schulbedarf: 2018 nahmen im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes 2.312 Schülerinnen und Schüler die Leistung „Schulbedarf“ in Anspruch. Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters gab es 2018 2.302 Neuanträge. (Folgeanträge werden statistisch nicht erfasst.)

f) Schulausflüge: 2018 gab es 6.303 Anträge. Innerhalb eines Kalenderjahres können dabei mehrere Schulausflüge pro Person bewilligt wurden sein.

g) Klassenfahrten: In 2018 gab es 4.106 Anträge. Innerhalb eines Kalenderjahres können mehrere Klassenfahrten pro Person bewilligt wurden sein.

3. Das Bundeskabinett hat den Wegfall der Eigenbeteiligung beim Mittagessen in Kitas und Schulen sowie der Schülerbeförderung beschlossen.

a) Verändert sich die Beantragung dieser Leistungen dadurch?
Mit der Einführung des „Starke-Familien-Gesetzes“ ist vorgesehen, dass Leistungen wie etwa die Schülerbeförderung sowie die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung künftig vom Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) beim Jobcenter erfasst sind. Es wird also eine gesonderte Antragsstellung entfallen.
Im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes bleibt das Antragsverfahren unverändert, da das „Starke-Familien-Gesetz“ nur das SGB II bezüglich des Antragsverfahrens geändert hat.

b)Gilt der Wegfall der Eigenbeteiligung zur Schülerbeförderung sowohl für die SchülerMobilCard als auch die SchülerCard? Gilt weiterhin die Entfernung Wohnort – Schule von zwei Kilometern?

Der Wegfall der Eigenbeteiligung gilt für alle berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten von Schülern. Sind Schülerinnen oder Schüler auf die SchülerCard oder SchülerMobilCard (bei Nachweis der Schule, dass die SchülerMobilCard erforderlich ist) angewiesen, entfällt künftig der Eigenanteil. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule für eine Bewilligung beträgt unverändert mindestens einen Kilometer.

4. Wie informiert die Stadt über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und wie und wo diese beantragt werden können? Gibt es Informationsangebote in den Schulen? Besteht die Möglichkeit die Anträge direkt in den Schulen zu stellen?
Anträge mit Informationsmaterial sowie die Broschüre „Bildungspaket“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in verschiedenen Sprachen werden in den Bürgerämtern und im Sozialamt der Stadt Leipzig ausgelegt und Schulen und Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.
Unter www.leipzig.de/bildungspaket stehen alle Informationen zu den Bildungs-und Teilhabeleistungen und Antragsformulare zu Verfügung.