Brandschutz in Kleingartenanlagen
In den letzten Jahren kam es in Leipzig gefühlt häufiger zu Bränden in Kleingartenanlagen durch Brandstiftung, durch Brände auf umliegenden Feldern oder trockenen Wiesen oder aus anderen Gründen.
Während für jede Bebauung im Rahmen des Bauantrages das Vorhandensein von Löschwasser, Rettungswegen und Aufstellflächen geprüft wird, gibt es logischerweise für nicht ganzjährig genutzte Gebäude in Gartenanlagen solche Auflagen nicht.
Trotzdem stellen sich, aufgrund der klimatischen Veränderungen und der gefühlt höheren Anzahl von Bränden in Leipziger Kleingartenanlagen, folgende Fragen:
- Wie steht es um den Brandschutz und die Löschwasserversorgung in und an unseren Kleingartenanlagen, besonders bei den großen Vereinen, wo die Gärten weit entfernt von Straßen liegen?
- Wie kann man dort etwas verbessern und die Sicherheit erhöhen?
- Welche Maßnahmen haben Stadt- und Kleingartenvereine bereits angestrebt?
Antwort der Verwaltung:
Frage 1: Wie steht es um den Brandschutz und die Löschwasserversorgung in und an unseren Kleingartenanlagen, besonders bei den großen Vereinen, wo die Gärten weit entfernt von Straßen liegen?
Antwort:
Ein Kleingarten bzw. Kleingartenanlagen dienen der nichtgewerblichen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf (vgl. Bundeskleingartengesetz (BKleingG) § 1 Abs. 1 Punkt 1). Eine feste Wohnnutzung ist nach dem Gesetz nicht gestattet (vgl. BKleingG § 3 Abs. 2). Daher wird bei der Fläche der gesamten Kleingartenanlage von einer landwirtschaftlichen Fläche ausgegangen.
Für den Brandschutz und die Löschwasserversorgung von Kleingartenanlagen gibt es keine speziellen Vorgaben.
Die Kleingartenanlagen verfügen meistens nicht über eine Löschwasserversorgung, lediglich auf den öffentlichen Straßen befinden sich Hydranten, die zur Löschwasserversorgung herangezogen werden können. Für die Verteilung des Löschwassers vom Hydranten bis zur Brandstelle muss die Branddirektion im Einsatz selbst sorgen. Dieses kann über Fahrzeugtanks der Löschfahrzeuge oder über eine sogenannte lange Wegstrecke erfolgen.
Frage 2: Wie kann man dort etwas verbessern und die Sicherheit erhöhen?
Antwort:
Durch ein (mit Löschfahrzeugen) befahrbares und nutzbares Wegenetz als Feuerwehrzufahrt und eine Löschwasservorhaltung kann der Brandschutz in den Kleingartenanlagen aus Sicht der Branddirektion erheblich verbessert werden.
Frage 3: Welche Maßnahmen haben Stadt- und Kleingartenvereine bereits angestrebt?
Antwort:
Für die Sicherheit in Kleingartenanlagen sind in erster Linie grundsätzlich die Vereinsvorstände zuständig. Für die individuelle Sicherheit in den Parzellen trägt der/die jeweilige Kleingärtner/-in (Pächter/-in) Verantwortung.
Für eine Beratung hinsichtlich möglicher Präventionsmaßnahmen können sich Vereinsvorstände und Kleingärtner/-innen an die „Arbeitsgruppe Sicherheit in Kleingärten“ des Kommunalen Präventionsrates Leipzig (KPR) wenden. In der Broschüre „Sicherheit in Leipzigs Kleingärten“ der Arbeitsgruppe findet das Thema ebenfalls Beachtung.
Ca. 98 % der Kleingartenvereine im Stadtgebiet Leipzig gehören den beiden lokalen Kleingartenverbänden an („Stadtverband Leipzig der Kleingärtner“ e. V. und „Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen“ e. V.). Vorgaben zum Umgang mit Feuer sowie zu präventiven Maßnahmen zum Brandschutz sind in der für die Mitgliedsvereine verbindlichen Kleingarten- und Bauordnung des Kreisverbandes sowie in die Kleingartenordnung des Stadtverbandes enthalten. Beide Kleingartenverbände schulen die Vereinsvorstände in Informationsveranstaltungen regelmäßig im Hinblick auf die Beachtung des Brandschutzes in Kleingartenanlagen. Ausgerufene Waldbrandstufen werden vom Verband umgehend an die Vereine weitergeleitet. Bei Verbands-Begehungen von Kleingartenanlagen wird auf mögliche Sofortmaßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes hingewiesen, z. B. dem umgehenden Beseitigen von unzulässigen Metall-Gerätehäusern. Auch die Wertermittler, welche die Parzellen bei Pächterwechsel begutachten, nehmen die Pflicht zur Entfernung von risikoreichen Baulichkeiten in die entsprechenden Protokolle auf.
Um das schnelle Auffinden eines Einsatzortes zu ermöglichen, sind die Kleingartenvereine zudem aufgefordert, jede Parzelle sichtbar mit einer Nummer auszustatten und entsprechende Parzellenpläne an zentralen Punkten der Anlage auszuhängen.