Bürger-Solarstromanlage

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2005 mehrere städtische Objekte zu benennen, auf denen eine Bürger-Solarstromanlage installiert werden kann.
Für diese Objekte soll eine langjährige Nutzung der Anlagen (mindestens 20 Jahre) und lediglich eine symbolische Miete garantiert werden.

Begründung:

Das erste Leipziger Bürgerkraftwerk sollte eigentlich schon im Dezember des vergangenen Jahres ans Netz gehen. Die Solaranlage sollte auf dem Dach des Reclam-Gymnasiums in der Tarostraße installiert werden. Doch Schulverwaltungsamt und der Verein Solar City, über den das Kraftwerk betrieben werden sollte, konnten sich nicht bzgl. der Konditionen für die Dach-nutzung einigen, da das Schulverwaltungsamt die Nutzungsmiete in unakzeptable Höhe treiben wollte und damit die Wirtschaftlichkeit der Anlage nicht mehr gegeben war.
In Deutschland existieren inzwischen ca. 12.000 solcher Bürgerkraftwerke auf öffentlichen Gebäuden, auch in zahlreichen ostdeutschen Kommunen.
Ziel des Bürgerkraftwerkes ist, die Entwicklung der Solartechnik als regenerative Energiequelle voranzutreiben. Das im Bundestag verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz garantiert die Förderung und Abnahme von Solarstrom.