Carsharing im öffentlichen Verkehrsraum ermöglichen / Neue Carsharing-Modelle für Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung prüft bis Ende des dritten Quartals 2011 die Einrichtung von Carsharing-Parkplätzen im Rahmen eines Pilotprojekts im öffentlichen Verkehrsraum.
2. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Realisierung in Leipzig möglich ist, setzt sich die Stadt Leipzig mit geeigneten Anbietern zur Realisierung des Vorhabens in Verbindung. Die Anbieter sollten das Umweltzeichen „Blauer Engel“ nachweisen.
3. Die Stadtverwaltung setzt sich bei den zuständigen Ministerien in Bund und Land dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen für Carsharing im öffentlichen Raum mittels Beschilderung zu schaffen.
Begründung:
Nach wie vor ist es Carsharing-Anbietern auf Grund der geltenden Rechtslage nicht gestattet, Fahrzeugstellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen, um von dort aus ihre Dienstleistungen anzubieten. Die Folge dessen ist, dass diese Firmen auf angemietete oder gepachtete Stellplätze ausweichen müssen, die zwar über die Stadt verteilt sind, aber dennoch nicht in jedem Fall kurze Wege für die Nutzer bedeuten. Um die Attraktivität des Carsharings zu erhöhen und damit diese nachhaltigere Form des motorisierten Individualverkehrs weiter zu fördern, soll die Stadt Leipzig im Rahmen eines Pilotprojekts prüfen, inwiefern für das Carsharing Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sind u.a. Entwidmung, Teilentziehung, Sondernutzung und § 46 der StVO mit zu berücksichtigen.
Als Beispiele, wie Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden können, könnten die Modellprojekte in Köln, Berlin, Ulm, Hamburg oder München dienen.
Bei der Auswahl von geeigneten Anbietern ist darauf zu achten, dass diese nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu den Verkehrsträgern des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad und Fuß) stehen, sondern den Umweltverbund vielmehr ergänzen.
Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 01577-2537393)