Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert/beauftragt, die Sperrzeit entsprechend § 9 Absatz 2 Nummer 1 für die Stadt Leipzig aufzuheben.

Sachverhalt:

Im Frühsommer diesen Jahres entbrannte in Leipzig eine Debatte über die so genannte Sperrstunde. Anlass war, dass das Gewerbe- und Sicherheitsamt der Stadt Leipzig dem „Institut für Zukunft“, einem renommierten Zentrum für elektronische Kultur und Bildung, übermittelte, dass von nun an die Sperrstunde einzuhalten ist.

Die Sperrstunde ist ein Relikt vergangener Zeiten. Einige Bundesländer haben sie ganz abgeschafft, in Sachsen gilt sie formal laut § 9 Sächsisches Gaststättengesetz und beginnt „bei öffentlichen Vergnügungsstätten um 5 Uhr und endet um 6 Uhr“. In dieser Zeit müssen die Einrichtungen ihren Betrieb einstellen. Allerdings kann die Sperrstunde von der Gemeinde „bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse“ (§ 9 Absatz 2 Nummer 1) aufgehoben werden.

Leipzig warb und wirbt an verschiedenen Stellen damit, dass die Sperrstunde in Leipzig nicht angewendet wird (z. B. in der Imagebroschüre „Leipzig lohnt sich“, Seite 10 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unternehmensservice/ImagebroschuereLeipzig2010.pdf oder im Wirtschaftsbericht 2016, Seite 42 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unternehmensservice/wibericht2015-de.pdf). Der in zahlreichen Publikationen verwendete Satz „Und das Beste: Das junge Leipziger Nachtleben kennt keine Sperrstunde.“ fand sich bis vor kurzem auch auf der Tourismus- und Gastgewerbe-Seite der Stadt Leipzig. Sogar auf Wikipedia ist nachzulesen: „In vielen anderen Städten wie z. B. Leipzig, Berlin und Hamburg gibt es keine generelle Sperr- oder Putzstunde.“

Offensichtlich wurden diese Aussagen der Stadt vor dem Hintergrund der Debatte um das „Institut für Zukunft“ revidiert.

Um Rechtsklarheit für alle Einrichtungen und Lokalitäten zu schaffen, begehren die AntragstellerInnen die grundsätzliche Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig. Probleme mit Lärmbelästigung, wie sie im Fall des Instituts für Zukunft und in der Vergangenheit zum Beispiel auch der Distillery als Grund zur Bekräftigung der Sperrstunde angeführt wurden, können auch anders, vorzugsweise durch Kommunikation und Moderation, gelöst werden. Im Fall der Fälle gibt das Gesetz hier Möglichkeiten in die Hand (vgl. § 9 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2: „In den Fällen der Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit können jederzeit Auflagen erteilt werden.“).

Grundsätzlich bleiben Sinn und Nutzen der Sperrstunde mehr als zweifelhaft. Für Veranstaltungs- und Party-Einrichtungen ist sie geschäftsschädigend, weil der Betrieb zumeist um die Zeit der Sperrstunde auf Hochtouren läuft. Für diese Einrichtungen bedeutet die Sperrstunde BesucherInnenschwund und damit das Wegbrechen von Einnahmen, was wiederum Arbeitsplätze bedroht und im schlimmsten Fall zur Schließung führen kann. Gegen Lärmbeschwerden kann die plötzliche Präsenz der VeranstaltungsbesucherInnen im öffentlichen Raum zudem gar nichts ausrichten.

Das „Institut für Zukunft“ schreibt in seinem Offenen Brief an die Fraktionen des Stadtrats: „Die Durchsetzung der Sperrstunde bewirkt das komplette Gegenteil von dem, was sich die Stadt Leipzig unverkennbar auf die Fahnen schreibt – Weltoffenheit, unternehmerische Attraktivität, Förderung von Kreativen und Kultur.“ Dem schließen sich die AntragsstellerInnen an.

Einreicher: Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung richtet einen Handwerker-Pool für kommunale Schulen und Kindertagesstätten bis August 2017 ein.
  2. Die Stadtverwaltung prüft ob Reparaturleistungen in kommunalen Schulen und KiTas weiter nur über Rahmenzeitverträge erfolgen sollen, ob diese noch zeitgemäß sind und wie sie insbesondere in Umfang und Einsatzschnelligkeit angepasst werden,
  3. Die Stadtverwaltung passt umgehend die Tätigkeitsbeschreibung von Hausmeistern an Schulen und Kitas an, um schnelle Reparaturen zu ermöglichen und Hausmeister nach ihren speziellen Fähigkeiten einzusetzen.
  4. Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 wird ein Hausmeisterpool mit den vorhandenen Hausmeistern eingerichtet und zwar parallel zum Handwerkerabteilung/Handwerkerpool für Schulen und Kitas.
  5. Service- und Wartungsarbeiten sowie größere Reparaturen sollen weiterhin von Handwerksbetrieben der Region ausgeführt werden.

Begründung:

In unseren Schulen und Kindergartenstätten fallen jedes Jahr viele kleine und größere Reparaturen an. Schulhausmeister dürfen diese Arbeiten nach heutigem Stand in den allermeisten Fällen nicht selbst beheben. Die Schulen und Kindertagesstätten müssen also extern nach Handwerkern suchen. Bis alles wieder repariert ist, kann einige Zeit vergehen. Dies verursacht mehr Kosten, da alle Leistungen einzeln eingekauft werden müssen und kann zu höheren Kosten führen, da die Schäden nicht zeitnah behoben werden und es drohen Ausfälle bei Räumen und Flächen wenn Nachfolgeschäden und Nutzungseinschränkungen entstehen.

Zu den immer mehr anfallenden Reparaturen durch verstärkte Nutzung kommt hinzu, dass auf Grund der hohen Bautätigkeit in Leipzig viele Servicebetriebe nicht mehr so schnell zu Verfügung stehen können.

Zu 1. Ein Handwerker-Pool kann hier Abhilfe schaffen. Möglich wäre es, entweder einen stadtweiten Handwerker-Pool über Rahmenzeitverträge zu bilden oder eine Schulhandwerkerabteilung in der Stadtverwaltung aufzubauen. Ziel soll sein, dass sich die Schulen mit den Werterhaltern schnell und unbürokratisch Hilfe organisieren können, um Schäden zeitnah beheben lassen zu können. Die aufgezeigten Möglichkeiten wären mindestens haushaltsneutral, da die Leistungen nicht mehr einzeln beauftragt werden müssen.

Der Schritt zum Aufbau einer Handwerkerabteilung für Notreparaturen erscheint auch unter der Betrachtung geboten, dass die Teilnahmen an Ausschreibungen für solche Arbeiten immer weniger werden und sich kaum noch Betriebe aus Leipzig beteiligen. Um Ausfallzeiten in unseren Bildungseinrichtungen auch zukünftig möglichst zu vermeiden, ist der Aufbau eines Handwerkerpools notwendig.

Zu 2. Die Stadtverwaltung überprüft ob die vorhandenen Rahmenverträge für immer modernere Schulen und die damit verbundenen Anforderungen noch passend sind. Hierbei soll neben der Qualität und den einzusetzenden Finanzmitteln auch ein besonderes Augenmerk auf die Einsatzschnelligkeit gelegt werden, um auch bei den technischen Anlagen Ausfallzeiten möglichst zu vermeiden.

Zu 3. Die Stadtverwaltung passt die Tätigkeitsbeschreibung von Schulhausmeistern umgehend an. Die uns vorliegende Beschreibung ist in die Jahre gekommen und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Es muss möglich sein, kleine Notreparaturen, kleine Schönheitsarbeiten sowie kleine Wartungsarbeiten unkompliziert und rechtskonform in den Schulen durch den Hausmeister selbst ausführen zu lassen.

Zu 4. Von einem Hausmeisterpool versprechen wir uns eine bessere Gesamtorganisation und eine kontinuierliche Auslastung sowie die Vermeidung von Leerlaufzeiten, einen berufsspezifischeren Einsatz der Hausmeister nach ihren handwerklichen Fähigkeiten, eine zentrale Beschaffung von Verbrauchsmaterial, eine vereinfachte Umsetzung der Krankheits- und Urlaubsvertretung sowie bessere Kontrollmöglichkeiten durch Vorgesetzte.

Besonders die leichtere Umsetzung bestimmter Aufgaben im Team z. B. Möbeltransporte, Arbeiten mit Leitern in größerer Höhe, Grün- und Baumschnittarbeiten mit Technik etc. sowie ein besserer Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Hausmeistern machen diese neue Organisationsform sinnvoll.

Einsparmöglichkeiten sehen wir bei gemeinsamer Beschaffung von Verbrauchsmaterial, Arbeitsmitteln oder auch bei der gemeinsamen Nutzung von Technik z.B. bei der Grünpflege oder für Transporte.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig sorgt dafür, dass das für eine sportliche Nutzung durch die Stadt erworbene Grundstück an der Albrechtshainer Straße bis Ende des ersten Quartals 2018 medientechnisch erschlossen und provisorisch eingezäunt wird. Mit der Erschließung soll die Voraussetzung für eine parallel vorzubereitende Verpachtung an den Sportverein Mölkau 04 e.V. geschaffen werden.

2. Die Realisierung eines Kunstrasenkleinfeldes sowie eines Funktionsgebäudes ist nach Priorisierung im Rahmen der investiven Sportförderung in Bauabschnitten einzuordnen.

 

Begründung:

Bereits seit einigen Jahren bemüht sich der SV Mölkau 04 e.V. um Kapazitätserweiterung seiner Trainings- und Spielflächen. Die Stadt Leipzig hat daher ein Grundstück an der Albrechtshainer Straße (liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans E-215) erworben. Es ist dort als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz gekennzeichnet. Flächen für ein Funktionsgebäude und Stellplätze sind ausgewiesen. Nach Zuordnung dieser Fläche an das Fachamt Amt für Sport soll diese an den SV Mölkau 04 e.V. verpachtet werden. Der Verein ist bereit, infrastrukturell zu investieren und hat dafür bereits entsprechende Bauvorplanungen eingeholt, damit ein Kunstrasenkleinfeld mit Funktionsgebäude errichtet werden kann. Mit der Erweiterung soll dem wachsenden Bedarf an freizeitsportlicher Betätigung, der sich in einem deutlichen Mitgliederzuwachs des SV Mölkau 04 e.V.  (Kinder, Jugendliche Abt. Fußball: 2010 = 43 | 2017 = 148) widerspiegelt, entsprochen werden. Um das Gelände verpachtungsfähig zu machen, muss es medientechnisch erschlossen und zumindest provisorisch eingezäunt werden. Ziel ist, dass der Verein die Chance hat im Rahmen der investiven Sportförderung des Jahres 2018 berücksichtigt zu werden, um ggf. schon 2018 den ersten Bauabschnitt umsetzen zu können.

Beschlussvorschlag:

Die neugefassten Punkte des Ursprungsantrags sind fett und kursiv gedruck

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig ein neues Fußverkehrskonzept zu erarbeiten und es dem Rat spätestens Ende des II. Quartals 2018 vorzulegen.

Die Besetzung des Fußverkehrsverantwortlichen soll umgehend erfolgen.

Begründung:

Der Fußverkehr ist nachhaltig und ermöglicht den Menschen eine selbstständige Teilnahme an der Mobilität und am städtischen Leben. Er verbindet die Verkehrsmittel untereinander, insbesondere der öffentliche Verkehr ist auf gute Rahmenbedingungen für seine Passagiere angewiesen.

Folgende strategische Ziele sollen im Rahmen des Fußverkehrskonzeptes verfolgt werden:

  • Der Fußverkehr soll als wichtige Mobilitätsform im städtischen Gesamtverkehr gefördert werden.
  • Der Anteil des Fußverkehrs soll gemessen am städtischen Gesamtverkehr deutlich gesteigert werden.
  • Die Fußgängerverbindungen sind durchgehend, sicher und attraktiv zu gestalten.

Die  Erarbeitung  des  Fußverkehrskonzeptes  umfasst in Anlehnung  an die  Planungsprozesse  bei  anderen  Verkehrsarten (bspw. ÖPNV oder  Radverkehr) die  Festlegung  von  Grundsätzen,  Leitlinien  und  Qualitätsstandards, die die Grundlage für die Entwicklung eines attraktiven, sicheren und lückenlosen Netzes bilden. Hinzu kommt eine problemorientierte Bestandsanalyse sowie ein Maßnahmen- und Handlungskonzept, das von einer entsprechenden Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden muss. Das Ziel eines Fußverkehrskonzepts muss es sein, ein möglichst engmaschiges, sozial sicheres Wegenetz zu schaffen, das neben größtmöglicher Bewegungsfreiheit auch entsprechende Wahlmöglichkeiten und ein hohen Maß an Aufenthaltsqualität bietet.

Es gibt zahlreiche Argumente, den Fußverkehr in Städten zu fördern. Einer der wichtigsten Gründe ist hierbei sicher der Gesundheitsaspekt, denn  das Zufußgehen verbessert das Wohlbefinden, erhält die Gesundheit und sichert zudem Mobilität bis ins hohe Alter. Fußverkehr verursacht darüber hinaus keinen Lärm, keine Schadstoffe und verbraucht wenig Ressourcen. Attraktive Fußwege sind zudem eine Voraussetzung dafür, dass für kurze Strecken das Auto stehen gelassen und der ÖPNV besser angenommen wird. Fußgänger beleben den öffentlichen Raum, was die Attraktivität von Städten und auch deren soziale Sicherheit erhöht. Für Handel, Gastronomie und Tourismus bietet ein starker Fußverkehr zahlreiche Vorteile, weil dadurch größerer Anteil an Laufkundschaft generiert werden kann.

Gute Lebensbedingungen und attraktive öffentliche Räume machen eine Stadt interessant für ihre Bewohner, für Besucher und für Investoren. Aus unserer Sicht hat es für die Stadt Leipzig sowohl wirtschaftlich als auch im Bereich der Stadtentwicklung deutliche Vorteile, den Fußverkehr zu fördern und ein entsprechendes Fußverkehrskonzept zu erstellen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept eCulture Leipzig für alle städtischen Kultureinrichtungen und die Eigenbetriebe Kulturstätten. Das Konzept soll eine Analyse des jetzigen Zustandes, einem Plan für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen, Kostenschätzung der einzelnen Maßnahmen und Aufgabenverteilung beinhalten und ist dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2018 vorzulegen.


Sachverhalt:

Unter eCulture versteht man allgemein den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie im Bereich Kultur.

Das Konzept der eCulture beinhaltet unter anderen die Verwendung digitaler Medien in der Kulturindustrie, die Verbreitung des kulturellen Erbes über das Internet, zum Beispiel auf Webseiten der jeweiligen Museen, inklusive der Digitalisierung, Archivierung, Vermarktung und Vermittlung kultureller Inhalte und Objekte als auch aktuelle Aktivitäten und weltweite kulturelle Zusammenarbeit online im Bereich der Kultur.

eCulture eröffnet sowohl im Bereich des Kulturerbes als auch im Bereich der Jetztzeit-Kultur einen Weg, sie für die Menschheit zu erhalten und die Auseinandersetzung damit über digitale Zugangswege weltweit und interaktiv zu ermöglichen.

eCulture Leipzig ist als ein integriertes Gesamtkonzept zu verstehen. Durch die Integration einer großen Zahl von Kulturinstitutionen werden effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen geschaffen, die auf andere Einrichtungen leicht übertragbar sind. Mit der Schaffung einer einheitlichen IT-Infrastruktur zur Hinterlegung von digitalisierten Inhalten werden kostenintensive Teillösungen in einzelnen Einrichtungen vermieden.

Im Konzept eCulture soll die Stadt Leipzig aufzeigen, wo sie momentan steht und welche Maßnahmen im Bereich eCulture kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Dabei soll sowohl auf eine generelle digitale Infrastruktur, wie öffentliches W-Lan in den Kultureinrichtungen und Digitalisierung der Bestände, auf Teilaspekte der eCulture wie eMuseen, ekulturelleBildung oder eCloud, als auch auf spezifische Anforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Kultureinrichtungen und Kulturstätten eingegangen werden. Im Konzept sollen auch schon Modellprojekte mit Budgetansatz und Verantwortlichkeit benannt werden.

Das Konzept eCulture Leipzig sollte auch eine Möglichkeit aufzeigen, wie die freie Kulturszene hieran mit partizipieren kann.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung richtet einen Handwerker-Pool für kommunale Schulen und Kindertagesstätten bis August 2017 ein. Dabei ist zu prüfen, ob Reparaturleistungen in kommunalen Schulen und KiTas über Rahmenzeitverträge erfolgen können, eine Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung von Hausmeistern an Schulen möglich ist oder eine Handwerkerabteilung Schulen in der Stadtverwaltung aufgebaut wird.

Sachverhalt:

In unseren Schulen und Kindergartenstätten fallen jedes Jahr viele kleine und größere Reparaturen an. Schulhausmeister dürfen diese in den allermeisten Fällen nicht beheben. Die Schulen und Kindertagesstätten müssen also extern nach Handwerkern suchen. Bis alles wieder repariert ist, kann einige Zeit vergehen. Dies verursacht mehr Kosten, da alle Leistungen einzeln eingekauft werden müssen und kann zu höheren Kosten führen, da die Schäden nicht zeitnah behoben werden.

Ein Handwerker-Pool kann hier Abhilfe schaffen. Möglich wäre es entweder einen stadtweiten Handwerker-Pool über Rahmenzeitverträge zu bilden oder die Stadt baut eine Schulhandwerkerabteilung in der Stadtverwaltung auf oder über eine Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung von Schulhausmeistern. Ziel ist, dass sich die Schulen unbürokratisch Hilfe organisieren können und Schäden zeitnah behoben werden. Die aufgezeigten Möglichkeiten wären mindestens haushaltsneutral, da die Leistungen nicht mehr einzeln beauftragt werden müssen.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen Bauleitplanungen mit geplanter Wohnbebauung zu prüfen, inwiefern und in welcher Größenordnung Festsetzungen nach § 9 Abs.1 Nr. 7 BauGB für angemessenen Wohnraum gemäß DS-0687/14 (Kosten der Unterkunft und Heizung: Methodenwechsel beim „Schlüssigen Konzept“ und Anpassung der Eckwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII) anwendbar sind.

Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat mindestens drei Monate vor der behördlichen Erklärung der Zulässigkeit des Vorhabens, spätestens jedoch mit dem zu beschließenden Satzungsbeschluss, schriftlich vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen Bauanträgen zu Wohnungsbauvorhaben nach §34 BauGB zum Geschosswohnungsbau bei Bauherren darauf hinzuwirken, das eine von drei geschaffenen Wohneinheiten im Sinne der Vorlage DS-0687/14 errichtet werden. Im jährlich
erscheinenden Monitoringbericht Wohnen ist darüber zu informieren, wie viel Wohneinheiten im Sinne des Beschlusses DS-0687/14 im Verhältnis zu allen genehmigt Wohneinheiten nach §34 BauGB genehmigt worden sind.

Begründung:

Der Quartalsbericht III/2016 zeigt auf, dass der marktaktive Leerstand in Leipzig Ende 2015 auf 3 Prozent abgeschmolzen ist. Bereits der Monitoringbericht 2013/2014 wies darauf hin, das „die Nachfrage nach Einraumwohnungen und Wohnungen mit mindestens vier Räumen größer ist als
das Wohnungsangebot“ (Berichtszeitrum 2012). Auf Grund der Einwohnerentwicklung Leipzigs im Verhältnis zur Neubautätigkeit ist davon auszugehen, dass sich die Lage bei diesen Wohnungsgrößen weiter dramatisch zugespitzt hat. Das führt u.a. dazu, dass Bezieher von Transferleistungen als Einpersonenhaushalte in zu große Wohnungen ziehen und die Mehrkosten in vielen Fällen selbst tragen müssen. Damit kann man zumindest in Teilbereichen eine Erfüllung von § 556d Abs. 2
Satz 2 BGB für Leipzig erkennen.

Der Bund stellt für die Jahre 2017 und 2018 dreimal mehr Mittel als zuvor – also jeweils 1,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau – zur Verfügung.
Der Landtag Sachsen hat im November 2016 wiederum die „Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum“ (RL gMW) beschlossen. Den Städten Leipzig und Dresden stehen mit Beschluss des sächsischen Doppelhaushaltes für 2017
und 2018 demnach jeweils jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist ab sofort die Möglichkeit gegeben, in Bebauungsplänen Festsetzungen nach Baugesetzbuch §9 Abs.1 Nr. 7 zu treffen, wonach
Wohngebäude mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Aber auch §34 BauGB Vorhaben sollten von der sozialen Wohnraumförderung profitieren können.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte sich eine Förderung nahezu an den Kriterien zu  Ausstattungsmerkmalen und Wohnungsgrößen nach DS-0687/14 respektive §22 SGB II orientieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass mittelfristig Transferleistungsempfänger und Haushalte mit geringem Einkommen von der RL gMW partizipieren können. Klar ist aber auch, das eine Förderung durch die RL gMW auf das Leipziger KdU-Niveau – anders als in Dresden – nicht realistisch ist. Diese Diskrepanz kann dieser Antrag nicht auflösen.