Anfragen der SPD-Fraktion.

Die Verkehrssituation an der Kreuzung Martin-Luther-Ring/Rudolphstraße/Lotterstraße ist für viele Verkehrsteilnehmer sehr unübersichtlich und verwirrend. Ein grüner Radweg, der sich an der Kreuzung im Mischverkehr auflöst, Kraftfahrzeuge, die insbesondere morgens und nachmittags nur im Stop und Go vorankommen, häufig dabei die LVB-Straßenbahn blockieren oder den Fußgänger-/Fahrradüberweg nördlich der Haltestelle Neues Rathaus der Linie 9. Dazu Autos und Radfahrende aus und in die Lotterstraße, die sich dann vor dem Weg durch die Parkanlage Richtung Ebert-Straße in die Quere kommen bzw. mit dem Gegenverkehr aus der Rudolphstraße, u.s.w.

Zuletzt passierte am 6. Oktober 2023 an dieser Kreuzung ein schwerer Unfall.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Unfälle wurden an der Kreuzung Martin-Luther-Ring/Rudolphstraße/Lotterstraße in den letzten drei Jahren gemeldet?
  2. Wie viele Unfälle mit Schwer- bzw. Leichtverletzten sind in der Statistik verzeichnet?
  3. Wie hoch ist die Verkehrsbelegung – je nach Art der Verkehrsteilnehmer – pro Tag?
  4. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Situation an der Kreuzung Martin-Luther-Ring/Rudolphstraße/Lotterstraße ein?
  5. Welche Lösungsansätze – kurz- und mittelfristig – sieht die Verwaltung, um die Verkehrssituation für alle Verkehrsarten zu verbessern, insbesondere für die Rudolphstraße?

Aufgrund der zunächst irregulären Verbindungsausfälle im S-Bahn-Netz Mitteldeutschland sind nunmehr teilweise ausgedünnte Fahrpläne in Kraft. Hieraus ergeben sich für die Stadt Leipzig als Mitglied im Nahverkehrszweckverband nachfolgende Fragen.

Wir fragen an:

1. Wurden und werden ausgefallene Verbindungen (sowohl irreguläre als auch entsprechend ausgedünnte Fahrpläne gegenüber den ursprünglich bestellten Leistungen) statistisch vollständig erfasst? Falls ja, wieviele Fahrten sind dieses Jahr im Stadtgebiet Leipzig ausgefallen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Monatsscheiben und Leistungserbringern.)

2. Welche finanziellen Wirkungen haben ausgefallene Fahrten entsprechend den abgeschlossenen Verträgen zwischen ZVNL und Leistungserbringern sowohl hinsichtlich Minderung regulärer Leistungsentgelte durch den ZVNL als auch hinsichtlich zusätzlicher Pönalen? Welchen Beträgen entspricht dies ggf. aktuell im laufenden Jahr?

3. Welche Verwendung ist mit den dadurch gesparten bzw. erhaltenen Mitteln planmäßig vorgesehen?

4. Ab welchen Werten in der Unzuverlässigkeit bzgl. Nichterfüllung von bestellten Leistungen können Leistungserbringer bei zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden?

Mit Beschluss Nr. VII-DS-07613 vom 15.12.2022 wurde im Stadtrat die Vorplanung zur Umgestaltung des Straßenabschnitts Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Südfriedhof beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde auch festgelegt, dass dem Stadtrat und dem Stadtbezirksbeirat Südost ein Prüfergebnis bis zum 2. Quartal 2023 über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Ausweichverkehr in der Augustiner und Naunhofer Straße vorzulegen ist.

Wir fragen an:

1. Wann ist mit der Vorlage des Prüfergebnisses zu rechnen?

2. Wann wird der Bau- und Finanzierungsbeschluss dem Stadtrat vorgelegt?

3. Welche Maßnahmen aus dem Projekt „Machs leiser“ des Ökolöwen, die auch in der Vorlage erwähnt sind, lassen sich umsetzen?

4. Warum wird die Naunhofer Straße nicht bereits jetzt zwischen Schönbachstraße und Ludolf-Colditz-Straße als Tempo 30 Zone ausgewiesen, um Verkehrslärm zu reduzieren und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen?

5. Gibt es im Gebiet Ludolf-Colditz-Straße/Naunhofer Straße und Schönbach/Naunhofer Straße Unfallhäufungsschwerpunkte?

Im Juni dieses Jahres hat der Stadtrat mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Verwaltung prüfen soll, welche Art von Radverkehrsanlagen wann in der Bernhard-Göring-Straße – insbesondere im Abschnitt zwischen Riemannstraße und Kurt-Eisner-Straße – am besten geeignet sind, um auch dort eine bessere und gefahrlosere Situation für Radfahrende zu schaffen. Grundlage für den Ratsbeschluss war der Antrag VII-A-08356 – „Sicher ins Zentrum, auch mit dem Rad!“, welcher im Wesentlichen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes votiert wurde.

Vor Jahren hatte die Stadt im Zuge der Diskussion des Radverkehrsentwicklungsplans erklärt, die Bernhard-Göring-Straße perspektivisch als Fahrradstraße auszuweisen. Der Plan liegt seit ca. 15 Jahren offensichtlich noch immer in der Schublade.

Wir fragen an:

1. Liegt das Prüfergebnis zu o.g. Ratsbeschluss schon vor? Wenn nein, wann wird es vorliegen?

2. Wann können Radfahrende im Leipziger Süden endlich eine verbesserte und sichere Radverkehrsführung in der B.-Göring-Straße erwarten?

Gesundes Essen ist eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. An Schultagen sollte dieses Essen in den Schulen in Schulmensen eingenommen werden. An einigen Schulen sind die Bedingungen so schlecht, dass immer weniger Schülerinnen und Schüler am Mittagessen teilnehmen.

Viele Schulen entwickeln sich zu Schulen mit Ganztagsangeboten weiter, die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen werden immer länger. Daher ist eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre von besonderer Bedeutung.

Deshalb fragen wir an: 

1. An welchen Schulen stehen wie viele Sitzplätze in der Mensa zur Verfügung und in welchem Umfang werden diese Plätze aktuell genutzt? 

– Bitte eine Aufstellung: Schülerzahl/ Anzahl der Sitzplätze in der Mensa/ Anzahl der Essensteilnehmer/ Anzahl der Essendurchgänge

2. An welchen Schulen befinden sich Mensen, die nicht den baulichen Standards entsprechen? 

– Bitte die Schulen hervorheben, in denen sich unsanierte Mensen in den Kellerräumen befinden.

– Bei welchen Mensen haben Kontrollen der Lebensmittelaufsicht bereits bauliche Probleme gerügt?

3. Sind an diesen Schulen Sanierungsmaßnahmen in den Mensen geplant?

– Bitte hier – auf Basis der Liste Schulbaumaßnahmen – eine Übersicht erstellen, wann und in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen an den einzelnen betroffenen Schulen geplant sind. Welche dieser Sanierungsmaßnahmen sind in diesem sowie im künftigen Haushalt eingeplant?

4. An welchen Schulen sind Mensen nur eingeschränkt nutzbar und warum?

5. An welchen Schulen ist Trinkwasser (an Trinkwasserbrunnen) nur in der Mensa und damit nur während der Öffnungszeiten der Mensa und dadurch nicht ganztägig nutzbar?

In Leipzig gibt es in vielen Stadtteilen einen angespannten Wohnungsmarkt und viele Menschen finden keinen angemessenen Wohnraum. Insbesondere der Wohnungsbau kann hier Abhilfe schaffen.

Laut Paragraph 73 der Sächsischen Bauordnung kann die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Dritten hemmt den Lauf der Frist bis zur Unanfechtbarkeit der Genehmigung. Die o.g. Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?
  2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)
  4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?
  5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?
  6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?

Die Stadt Leipzig hat zwischen den Jahren 2019 – 2022 in 4046 Gebäuden 15415 Wohnungen genehmigt. Damit werden seit 2018 in keiner anderen Gemeinde im Freistaat Sachsen mehr Wohnungen genehmigt, als in Leipzig.

Quelle: Landesamt für Statistik

2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

Aktuell wird für die Stadt Leipzig ein Bauüberhang von 10601 nicht errichteten oder noch nicht fertiggestellten Wohnungen registriert. Der Bauüberhang hat sich seit 2018 um 3537 Wohnungen erhöht und befindet sich im stetigen Aufbau seit 2008. Zum Vergleich: vor 10 Jahre betrug der Bauüberhang 2531 Wohnungen.

Quelle: Landesamt für Statistik

3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)

Eine Analyse nach Stadtteilen kann aufgrund der (o.g.) Datenquelle nicht erhoben werden.

4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?

Im Grunde spiegeln die Daten die außergewöhnlich lange und gute Baukonjunktur in der wachsenden Stadt Leipzig wieder. Zum einen ist anzunehmen, dass spekulative Marktgeschäfte zum Aufbau des Bauüberhangs beitragen, zum andern steht aber auch zu vermuten, dass die Bauwirtschaft die schlichte Masse nicht zeitnah umsetzen kann.

An dieser Stelle wird auf die Publikation des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Struktur und Gründe des Bauüberhangs, verweisen, siehe:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2023/bbsr-online-07-2023.html

5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?

Die Stadt Leipzig hat im Grunde kaum rechtliche Instrumente an der Hand um einen Baubeginn einzufordern. Jeder Bauherr hat das Recht (mit Baugenehmigung) zu bauen – es ist jedoch keine Pflicht. Seinen Ursprung findet die Handhabe in Artikel 14 Grundgesetz. 

Das Baugebot gem. § 176 Baugesetzbuch stellt in diesem Kontext im Wesentlichen auf Vorhaben im Bebauungsplangebiet ab und ermöglicht die Anwendung ausnahmsweise (z.B. „Lückenschließung“) auch im unbeplanten Innenbereich. Die meisten Wohnungsbauvorhaben werden jedoch im unbeplanten Innenbereich geplant und genehmigt. Zudem greift das Gebot stark in die Eigentumsdisposition ein und ist deshalb bundesweit kaum in der Anwendung.

6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Grundlagen, einem Bauherrn das mit Baugenehmigung bestätigte Recht zu Bauen wieder zu entziehen, es sei denn die Geltungsdauer der Baugenehmigung erlischt.

Mit Beschluss des Verwaltungsstandpunktes zum oben genannten Antrag hat die Stadtverwaltung zugesichert, bis Ende 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zur Sicherung der Nutzung des Fockebergs zu erstellen. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion zum Umsetzungsstand erklärte das zuständige Dezernat im Januar 2022, dass die Bürgerbeteiligung im 2. Quartal 2022 als Freiluftveranstaltung stattfinden soll. Im Oktober 2022 erklärte dasselbe Dezernat, dass die Beauftragung für die Bürgerbeteiligung noch voraussichtlich 2022 erfolgen wird und die Bürgerbeteiligung im Jahr 2023 erfolgt. Langsam aber sicher neigt sich das Jahr 2023 dem Ende.

Die SPD-Fraktion fragt daher erneut an:

  1. Welche Maßnahmen sind seit Beschluss des Antrages im Februar 2021 erfolgt?
  2. Welche Zielstellungen wurden an die Beauftragung der Bürgerbeteiligung geknüpft? (Was war Inhalt der Beauftragung?)
  3. Fand die Bürgerbeteiligung inzwischen statt?
  • Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welche Maßnahmen werden in Folge der Bürgerbeteiligung wann ergriffen?
  • Wenn nein, wann erfolgt die Bürgerbeteiligung und kann dieses Datum diesmal verbindlich zugesichert werden?
  • Aus der Bürgerschaft gibt es den Wunsch, am Fuße des Fockebergs die Beleuchtung, ggf. mittels Solarlampe, wiederherzustellen. Wie steht die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag?

Antwort der Verwaltung

Antwort

Frage 1: Welche Maßnahmen sind seit Beschluss des Antrages im Februar 2021 erfolgt?

Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut.

In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen.

In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.

Fahrradabstellbügel im Eingangsbereich des Fockeberges werden voraussichtlich im November 2023 aufgestellt. Sichtachsen in Richtung Innenstadt und Osten wurden Anfang Oktober 2023 freigeschnitten. Die Aufstellung weiterer Sitzbänke ist für 2024 vorgesehen.

Frage 2: Welche Zielstellungen wurden an die Beauftragung der Bürgerbeteiligung geknüpft?

Die Planungsleistungen für das Nutzungskonzept erfolgen in einem Vergabeverfahren, in dem die Bieter (Planungsbüros) eine visualisierte Konzeptidee als Angebotsbestandteil einreichen, die als Zuschlagskriterium für die Beauftragung bewertet wird. Unmittelbar nach Auftragserteilung ist vorgesehen, die Konzeptidee in einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorzustellen. Etwa drei bis vier Monate später soll auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.

Beteiligt werden unter anderem der Stadtbezirksbeirat Süd, Vereine aus dem Ortsteil und Kinder- und Jugendliche mit Unterstützung des Leipziger Kinder- und Jugendbüros.

Planungsziel ist ein Nutzungs- und Gestaltungsplan auf Entwurfsplanungsniveau, aus dem sich Investitionsmaßnahmen für die nächsten zwei bis fünf Jahre ableiten, die ab der Haushaltsperiode 2025/26 baulich umgesetzt werden können.

Frage 3: Fand die Bürgerbeteiligung inzwischen statt? Wenn nein, wann erfolgt die Bürgerbeteiligung und kann dieses Datum diesmal verbindlich zugesichert werden?

Zu Beginn der Planung wird das beauftragte Büro seine Konzeptidee voraussichtlich im Frühjahr 2024 auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen, so dass die Anregungen und Hinweise der Stadtgesellschaft von Anfang an in die Weiterplanung einfließen können. Die Ergebnisse der Bürgerwünsche werden in den weiteren Planungsphasen berücksichtigt und mit Vorliegen der Vorentwurfsplanung soll eine zweite Beteiligungsveranstaltung draußen vor Ort, voraussichtloch vor der Sommerpause 2024, stattfinden.

Aufgrund der Lage im Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ werden alle Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde und weiteren Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, um eine genehmigungsfähige Planung zu erzielen.

Ein festes Datum für die Veranstaltungen kann erst nach verbindlicher Beauftragung des Planungsbüros im Februar 2024 benannt werden.

Frage 4: Aus der Bürgerschaft gibt es den Wunsch, am Fuße des Fockebergs die Beleuchtung, ggf. mittels Solarlampe wiederherzustellen. Wie steht die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag?

Im Lichtmasterplan der Stadt Leipzig (VI-DS-06606-Ifo-NF-01, Ratsbeschluss 17.06.2020) ist der Fockeberg aufgrund seiner Lage im Landschaftsschutzgebiet und Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ als lichtempfindlicher Bereich ausgewiesen und zusätzliche Beleuchtung ist zu vermeiden.