Anfragen der SPD-Fraktion.

Wir haben zur Ratsversammlung im April angefragt, wie die Stadt mit den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotenen Grundstücken umgehen will und vor allem für welche, der vom Bund zu veräußernden Grundstücke, die Stadt ein Kaufinteresse angemeldet hat. Die Frage nach den Grundstücken wurde sehr unkonkret und ausweichend beantwortet, obwohl hier keine Konkurrenz mit privaten Dritten besteht, weil die Grundstücke den Kommunen bevorzugt angeboten werden. Aus diesem Grund fragen wir:

Für welche der genannten Grundstücke hat die Stadt bereits ihr Kaufinteresse bei der BImA angemeldet?

Mit Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. Dafür wird dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eine neue Zeitschiene schriftlich mitgeteilt. Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops 2019 sind aufzugreifen und bis spätestens 2023 ist Planrecht zu schaffen.“

In der Stadt Leipzig wird weiterhin zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Die Kiebitzmark befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz ist. Das Gebiet ist bestens erschlossen. Und mit Straßenbahn und S-Bahn ist man relativ zügig auch im Stadtzentrum.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Weiterentwicklung des Areals Heiterblick-Süd (Kiebitzmark)?
  2. Konnte die fundierte Entwicklungsstrategie inzwischen erarbeitet werden?
  3. Konnten die Beschlussvorlage für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes und das städtebauliche Wettbewerbsverfahren parallel vorbereitet werden?
  4. Wenn Fragen 3 und 4 mit nein beantwortet werden, wie ist der aktuelle Stand und wann ist mit entsprechenden Beschlüssen zu rechnen?

Unsere Fraktion wurde hinsichtlich der Barrierefreiheit der Leipziger Stadtteilbüros angefragt.

Auf der Homepage der Stadt Leipzig finden wir dazu leider nicht Angaben für alle Einrichtungen – https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/infobueros-und-zentren/

Wir möchten anfragen:

1. Welche Leipziger Stadtteilbüros sind neben dem Stadtbüro am Burgplatz 1 – das für Rollstuhlfahrer voll zugänglich ist – barrierefrei zu erreichen?

2. Wenn eine Barrierefreiheit nicht vorhanden ist, kann vor Ort z.B. mittels einer mobilen Rampe ein Besuch für mobilitätseingeschränkte Personen ermöglicht werden?

Mit Ratsbeschluss zum Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030 wurde im Oktober 2022 das Handlungsfeld Mobilität – Maßnahme IV.15 App zur multi- und intermodalen Mobilität – LeipzigMOVE und Neubau sowie Erweiterung der Mobilitätsstationen – wie folgt ergänzt:

In Leipzig soll ein flächendeckendes Netz an Mobilitätspunkten errichtet werden. Hierzu werden im gesamten Stadtgebiet 50 neue Mobilitätspunkte pro Jahr bzw. mindestens 400 neue Mobilitätspunkte bis 2030 errichtet, um Parkraum für Fahrräder und Lastenbikes, Bikesharing und Scooter, Carsharing aber auch E-Mobilität zu schaffen und eine sichere Abstellinfrastruktur zu errichten (Bügel). Über Abweichungen soll rechtzeitig im FA Stadtentwicklung und Bau informiert werden.

Dabei soll auch die stadtweite Etablierung des bislang in einem Pilotprojekt getesteten Verleihsystems für Lastenräder Berücksichtigung finden. Die Mobilitätspunkte sind mit Pflanzungen und Bäumen zu begrünen und sollen Sitzgelegenheiten für Anwohner beinhalten, um gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

Auch in den Doppel-Haushalt 2023/24 wurden Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Umsetzung von Mobilitätspunkten eingestellt. Darüber hinaus wurden weitere 700.000 Euro zur Umsetzung des EKSP beschlossen, wobei ein Teil in weitere Mobilitätspunkte fließen sollte.

In der schriftlichen Antwort zur Anfrage-Nr. VII-F-08491-AW-01 verweißt die Stadtverwaltung lediglich auf die Mobilitätsstationen und macht damit deutlich, dass weder der Änderungsantrag zum EKSP, noch die Haushaltsbeschlüsse umgesetzt werden. 

  1. Warum bezieht sich die Stadtverwaltung nur auf die Mobilitätsstationen und nicht wie beschlossen auf die Mobilitätspunkte?
  2. Wann kommuniziert die Stadt, wie viele Mobilitätspunkte in diesem Jahr neu gebaut werden, wo die Standorte liegen und welche Nutzungen angebunden sein sollen? (Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenfahrräder, Bikesharing (inkl. Lastenfahrräder) und Scooter, Carsharing und E-Mobilität)
  3. Werden mit den Mobilitätspunkten auch die Aufenthaltsqualität im Umfeld durch Pflanzungen, Bäume und neue Sitzgelegenheiten für Anwohner:innen verbessert?
  4. Werden kaputte bzw. nicht mehr funktionierende Mobilitätspunkte und -stationen zeitnah repariert bzw. instandgesetzt (wie z.B. am Lindenauer Markt)?
  5. Gibt es Nutzer:innenzahlen, wie häufig die Mobilitätspunkte genutzt werden? Wenn ja, wird dabei erfasst, für welche Nutzung die Mobilitätspunkte benötigt werden? Bitte mit Zahlenangaben, wenn möglich

Mobilität ist für alle Menschen eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft. Die Verbesserung der Mobilität für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Für Menschen mit Behinderungen sind Lösungen allerdings noch mit Herausforderungen verbunden, beispielsweise in den Bereichen Nutzerfreundlichkeit und unabhängige Nutzung von Mobilitätsangeboten. Der Individualverkehr spielt dabei eine wichtige Rolle, da viele Menschen mit Behinderungen selbstständig Auto fahren. Mit fortschreitenden technischen Möglichkeiten, wie beispielsweise dem autonomen Fahren, werden immer mehr Menschen Mobilität unabhängig und selbstständig nutzen können. Voraussetzung dafür ist auch eine möglichst barrierefreie Infrastruktur. Aktuell hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen Leitfaden zu Anforderungen an eine barrierefreie Ladeinfrastruktur veröffentlicht: https://sozialhelden.de/wp-content/uploads/2023/04/20230417_Leitfaden_Barrierefreie-E-Ladesaeulen-Einfach-laden-ohne-Hindernisse.pdf

Wir möchten anfragen:

  1. Inwieweit wird die Barrierefreiheit bei der Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen aktuell in Leipzig berücksichtigt?
  2. Wie viele barrierefreie Ladesäulen nach den neuesten Kriterien gibt es derzeit in Leipzig?
  3. Welche Pläne gibt es hier für die Zukunft?
  4. Wie nimmt die Stadt Leipzig Einfluss bei den Ladesäulen im öffentlichen Raum?

Ende April verunglückte ein 31-jähriger Kajak-Fahrer am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe tödlich. Zur Aufklärung der Todesursache und zu den Todesumständen wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Auch wenn die Strecke für Paddler nicht als offizieller Wasserwanderweg ausgeschrieben ist, ist diese Strecke auf der Kleinen Luppe unerlaubt befahrbar.

Wir möchten anfragen:

1.     Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung, um die Sicherheit am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe zu erhöhen? Ist die Beschilderung ausreichend und auch für Ortsfremde klar und gut ersichtlich?

2.     Ist es denkbar, ähnliche Sicherungsmaßnahmen wie am Palmengartenwehr/Elsterwehr einzurichten und/oder Rettungsmittel und Ausstiegshilfen zu installieren?

 3. Sind der Stadt weitere Gefahrenstellen bekannt, die im Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung liegen?

Ein Parkplatz für ein Elektroauto ist mit einer Lademöglichkeit ausgestattet und wird entweder durch besondere Markierungen auf dem Boden bzw. Verkehrszeichen oder nur eines von beiden gekennzeichnet. Besitzer von E-Autos bzw. auch Verleiher von diesen (z. B. beim Carsharing) dürfen diese Flächen dann nutzen, um ihre Fahrzeuge aufzuladen.

Eine einheitliche, rechtliche Vorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken für ein Elektrofahrzeug seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020). Sind solche Parkplätze amtlich durch Verkehrszeichen als Parkfläche ausgewiesen, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Seit November 2021 gibt es durch die Änderung des Bußgeldkataloges auch ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro, wenn Verkehrsteilnehmer unberechtigt auf einem E-Parkplatz parken.

Da die Anzahl vorhandener Elektroparkplätze immer noch sehr begrenzt ist, wollen Städte und Gemeinden meist verhindern, dass diese dauerhaft durch nur wenige Nutzer besetzt sind. Daher ist auf einem solchen Elektro-Parkplatz das Parken oft zeitlich begrenzt. Neben der Einschränkung, dass das Parken nur beim Laden zulässig ist, kann generell die erlaubte Parkdauer ebenfalls durch Zusatzbestimmungen begrenzt sein.

Wir fragen an:

  1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?
  2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?
  3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?
  4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Antwort der Verwaltung

1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?

In Leipzig dürfen die ausgewiesenen Stellflächen für Elektrofahrzeuge sowohl zum Parken als auch zum Laden für vier Stunden genutzt werden. Voraussetzungen sind das korrekte Auslegen der Parkscheibe und das Vorhandensein eines E-Kennzeichens. Somit muss also nicht zwingend ein Ladevorgang gestartet werden. Häufig ist auch die Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht zeitlich begrenzt (z. B. von 8:00 bis 18:00 Uhr).

2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?

Es wird die jeweils vorliegende Ordnungswidrigkeit entsprechend dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zur Anzeige gebracht. Bei angeschlossenem Ladekabel ist das Abschleppen eines E-Fahrzeuges aus technischen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?

Für das Jahr 2021 können aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Löschfristen keine aussagefähigen Fallzahlen ermittelt werden, da abgeschlossene Verfahren bereits vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 gingen 5.521 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen im Ruhenden Verkehr in der Zentralen Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig ein.

4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Eine entsprechende Auswertung der Fallzahlen von abgeschleppten Elektrofahrzeugen für das Jahr 2021 ist nicht möglich, da abgeschlossene Verfahren bereits – analog der Beantwortung zu Frage 3 – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 wurden 94 Elektrofahrzeuge abgeschleppt.