Das vom Stadtrat beschlossene Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist zumindest vom Titel zeitlich abgelaufen und muss fortgeschrieben werden.
Auf unsere Anfrage vom Februar 2021 teilte die Verwaltung mit, dass sich „die Vorlage zum „Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2020 – 2024“ (VII-DS-02004) im Verwaltungsverfahren befindet. Eine Bestätigung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters wird Ende März 2021 erwartet und geht danach in die Gremienbeteiligung und zur Beschlussfassung in den Stadtrat.“
Nach unserem Kenntnisstand wurde die Vorlage bisher nicht in die Gremienbeteiligung und zur Diskussion und Beschlussfassung an den Stadtrat übergeben.
Wir fragen an:
Wann erfolgt die Übergabe des überarbeiteten Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau an den Stadtrat?
Mit welchen Prioritätenlisten arbeitet die Verwaltung derzeit im Bereich Investitionen im Straßen- und Brückenbau?
Wie erfolgt die Erstellung der Prioritätenlisten im Bereich Straßen und Brücken, sowie Rad- und Fußwege? Welche fachlichen Kriterien sind für die Priorisierung der Maßnahmen entscheidend? Gibt es neben fachlichen auch stadtteilbezogene Bewertungen?
Antwort der Verwaltung
Das „Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020“ (Vorlage RBV-1774/13 vom 18.09.2013) war auf den Zeitraum bis Ende 2020 ausgelegt und sollte nachfolgend für einen neuen Zeitraum fortgeschrieben werden. Diese Fortschreibung war als eigenständige Vorlage „Fachplanung für die mittelfristige Realisierung der Verkehrsinfrastruktur“ geplant und in Arbeit, darauf bezog sich auch die im Februar 2021 gegebene Antwort.
Da mit dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie (VII-DS-00547-NF-01) mittlerweile ein Instrument etabliert ist, dass (auch) für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zur zentralen Steuerung dient und das regelmäßig fortgeschrieben wird, soll die Fachplanung nun in die Fortschreibung des Rahmenplans einfließen, um keine parallelen Dokumente mehr zu führen, die immer auch einen unterschiedlichen Aktualisierungsstand haben. Derzeit befindet sich als Abschluss des separaten Mittelfristprogramms die Vorlage „Evaluierung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau 2013- 2020“ (VII-IfO-07197) im Verfahren, das dem Stadtrat nach der Bestätigung in der DB OBM zugeht.
Im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplanes zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie werden derzeit die Prioritätenlisten der Anlagen des alten Mittelfristigen Straßen- und Brückenbauprogramms 2013 – 2020 aktualisiert und fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt und teilweise neuen Kriterien unterzogen. Da hierfür ein wesentlich höherer Bearbeitungsaufwand erforderlich ist, kann noch keine klare Terminierung der Übergabe der Fortschreibung erfolgen.
Da, wie auch die o.g. Evaluation darstellen wird, das bisherige Mittelfristprogramm noch eine Vielzahl bisher nicht abgearbeiteter Maßnahmen enthält, können und werden diese Prioritätenlisten derzeit weiter verwendet, ergänzt um Notwendigkeiten die sich z.B. aus dem Infrastrukturprogramm zur Gleisaufweitung für den Einsatz breiterer Straßenbahnen und diversen Stadtratsaufträgen ergeben.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/mika-baumeister-74tW4FXP4Hw-unsplash-scaled.jpg17102560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-10-11 15:26:002022-11-09 19:32:42Anfrage „Fortschreibung und Prioritätenlisten Straßen- und Brückenbauprogramm“
Wie hat sich der Anteil (gesamt und relativ) der Freiplätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
Wie hat sich der Anteil (gesamt und relativ) der ermäßigten Plätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
Wie hat sich der Anteil der ermäßigten Plätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
Wie hat sich der Anteil von Betreuungsverträgen in den vergangenen fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Verträge mit unter 7, 7, 8, 9, und über 9 Stunden Betreuungszeit nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
Wie hat sich der Anteil von Integrationskindern in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
Wie hat sich der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
Wie hat sich der Anteil von ukrainischen Kindern in Kindertagesstätten in Leipzig im Jahresvergleich 2021/2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
Antwort der Verwaltung
Fehlt bislang…
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2019/08/kindergarten-2204239-e1567759256385.jpg13332000F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-10-11 15:24:002022-11-09 19:26:33Anfrage „Freiplätze , ermäßigte Plätze, Vertragsgestaltung, Integrationskinder und Kinder mit Migrationshintergrund in Leipziger Kindertagesstätten“
In der Ratsversammlung am 15. September wurde unsere Anfrage zum Radweg an der Zschocherschen Straße beantwortet. Die Antwort wirft allerdings weitere Fragen auf, um deren Beantwortung wir bitten.
Aus der Antwort vom 15. September 2022 geht hervor, dass die Prüfung, ob ein beidseitiger Interimsradweg entlang der Zschocherschen Straße zwischen der Kreuzung Lützner Straße und Kreuzung Adler möglich ist, im Laufe des Jahres 2023 passieren soll. Mit dem Beschluss der Petition VII-P-06469-DS-01-NF-01 wurde jedoch festgelegt, dass die Ergebnisse dieser Prüfung im 2. Quartal 2022 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt werden sollen. Diese Frist wurde deutlich verfehlt.
Wurde der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau frühzeitig darüber informiert, dass die Prüfung nicht fristgerecht erfolgen kann? Wenn nein: Warum ist dies nicht geschehen oder wird angestrebt, dass diese Themen künftig in der Ratsversammlung, im Rahmen der Fragestunde, geklärt werden müssen?
Gibt es weitere Prüfaufträge, die ebenfalls von zeitlichen Verzögerungen betroffen sind und deshalb nicht fristgerecht vorgelegt werden können? Wenn ja: Welche sind das und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?
Antwort der Verwaltung
Wurde der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau frühzeitig darüber informiert, dass die Prüfung nicht fristgerecht erfolgen kann? Wenn nein: Warum ist dies nicht geschehen oder wird angestrebt, dass diese Themen künftig in der Ratsversammlung, im Rahmen der Fragestunde, geklärt werden müssen?
Gibt es weitere Prüfaufträge, die ebenfalls von zeitlichen Verzögerungen betroffen sind und deshalb nicht fristgerecht vorgelegt werden können? Wenn ja: Welche sind das und bis wann wird die Prüfung abgeschlossen sein?
Die Information des Fachausschusses ist bedauerlicherweise nicht bis zum 2. Quartal 2022 erfolgt. Aufgrund der Vielzahl von Vorhaben, Vorlagen und Beschlüssen in den Geschäftsgängen des VTA, bei immer wieder angespannter Personalsituation, ist es schwierig, sämtliche derartige Terminstellungen nach- und einzuhalten. Vor diesem Hintergrund kann auch keine Übersicht gegeben werden, welche weiteren Prüfaufträge ggf. nicht in der erwarteten Frist bearbeitet werden können.
Die Verwaltung berichtet regelhaft zum Stand der Umsetzung von Ratsbeschlüssen über die Berichtsfunktion im Elektronischen Ratsinformationssystem. Mitglieder des Fachausschusses können unabhängig davon auch im Ausschuss den Umsetzungsstand von Maßnahmen erfragen und erhalten dazu zeitnah Auskunft. Es muss dazu nicht die Fragestunde der Ratsversammlung genutzt werden.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2014/12/Fahrrad.jpg25923888F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-09-29 15:21:002022-11-09 19:24:17Nachfrage zu „Radweg Zschochersche Straße“
Seit 19. April 2021 können die Leipzigerinnen und Leipziger Abfälle in Parks und auf öffentlichen Plätzen, defekte Spielgeräte und Bänke oder Schrottfahrräder und Fahrzeuge ohne Kennzeichen direkt online an die Stadt Leipzig melden.
Der Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L wird vom Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport verantwortet. Die Leipzigerinnen und Leipziger haben damit neben Telefon und E-Mail einen weiteren, direkten Kommunikationskanal.
Im Dezember 2021 hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, den Mängelmelder um eine Funktion zur Meldung von Schäden auf Gehwegen, Radwegen und Straßen zu ergänzen.
Wir möchten anfragen:
1. Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?
2. Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?
3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?
4. Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?
5. Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?
6. Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?
Antwort der Verwaltung
1.) Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?
Antwort:
Eine Auswertung der Zugriffszahlen ist durch die Stadtverwaltung nicht möglich.
2.) Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?
Antwort:
Der nachstehenden Tabelle kann die Art der Meldungskategorie sowie deren Anzahl seit Start des Mängelmelders entnommen werden.
Kategorie
2021
2022
Müllablagerung im öffentlichen Bereich
3395
3920
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum
452
586
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum
414
455
Verschmutzte Glasinseln
364
362
Vermüllter Alttextilcontainer
344
211
Überfüllte Papierkörbe
134
282
Hundekot
133
277
Gewässerverunreinigung
123
138
Schaden an Spielplatz
102
128
Schaden an Bänken
97
126
Summe
6485
5552
(Stand 06.10.2022)
3.) Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?
Antwort:
Hierzu kann keine einheitliche Aussage getroffen werden. Nach Eingang der Meldung über den Mängelmelder werden diese im Durchschnitt taggleich oder am Folgetag in die Bearbeitung durch die zuständige Stelle übernommen.
Hundekot, Müllablagerungen im öffentlichen Bereich, überfüllte Papierkörbe, verschmutzte Glasinsel:
Die Bearbeitungszeit für diese Meldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Tagen. Sind die korrekten Zuständigkeiten noch abzuklären, kann es auch länger dauern. Hierbei handelt es sich aber um Sonderfälle (z.B. Falschmeldungen, fehlende Koordinaten, Unzuständigkeit).
Eine genauere Auswertung der Bearbeitungszeit erfolgt seitens des EB SRL nicht.
Gewässerverunreinigung, Schaden an Bänken, Schaden an Spielplatz:
Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und liegt zwischen 1 Woche und 3 Monaten.
Schrottfahrräder:
Aufgrund der notwendigen Sachverhaltsermittlung, einzuhaltender Fristen liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei ca. zwei bis drei Monaten. Die Dauer des Verfahrens kann im Einzelfall kürzer, aber auch länger dauern.
Schrottfahrzeuge /Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen
In Abhängigkeit des Einzelfalls können die Verfahren teilweise bis zu einem Jahr andauern.
Vermüllter Alttextilcontainer:
Die Bearbeitungszeit für die Beräumung von Nebenablagerungen an Alttextilcontainern beträgt in der Regel maximal 48 Stunden.
4.) Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?
Antwort:
Der nachstehenden Tabelle kann die jeweils zuständige Stelle entnommen werden.
Kategorie
Zuständigkeit
Müllablagerung im öffentlichen Bereich
EB Stadtreinigung
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum
Ordnungsamt
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum
Ordnungsamt
Verschmutzte Glasinseln
EB Stadtreinigung
Vermüllter Alttextilcontainer
Verkehrs- und Tiefbauamt
Überfüllte Papierkörbe
EB Stadtreinigung
Hundekot
EB Stadtreinigung
Gewässerverunreinigung
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an Spielplatz
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an Bänken
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Der nachstehenden Tabelle kann die Quote der erledigten Fälle sowie der Fehlmeldungen für den Zeitraum seit Beginn des Mängelmelders entnommen werden. Fehlmeldungen sind dabei Meldungen, die aufgrund fehlender oder falscher Angaben nicht bearbeitet werden können.
Kategorie
Erledigungs-quote in %
Fehlmeldungs-quote in %
Müllablagerung im öffentlichen Bereich
82,1
17,9
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum
34,7
25,0
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum
44,0
16,7
Verschmutzte Glasinseln
94,5
5,4
Vermüllter Alttextilcontainer
90,3
9,7
Überfüllte Papierkörbe
82,5
17,5
Hundekot
86,6
11,0
Gewässerverunreinigung
74,7
17,2
Schaden an Spielplatz
96,1
3,5
Schaden an Bänken
95,1
4,0
(Stand 06.10.2022)
5.) Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?
Da die Fachämter für jede Kategorie eigenverantwortlich sind, kann hier keine allgemeine Aussage getroffen werden.
Der EB SRL hat bereits entsprechende Mehrbedarfe angezeigt. Der diesbezügliche Beschluss (VII-A-00406-NF-02-DS-01) befindet sich aktuell in Umsetzung.
6.) Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?
Nein. Dringlichkeitsvermerke sind in der Software nicht möglich. Die Pflege und den Aufbau des Portals betreibt das Land Sachsen. Diese Anfrage ist bei Bedarf somit an jene Behörde zu richten.
Aufgrund des Beschlusses vom 08.12.2021 zum Änderungsantrag VII-A-05507-ÄA-01 wird derzeit durch das Verkehrs- und Tiefbauamt an der Integration von Meldungen zur Verkehrsinfrastruktur in den Mängelmelder gearbeitet. Die Funktion soll Anfang des Jahres 2023 zur Verfügung stehen.
Derzeit werden Schäden an der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen durch die Mitarbeiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes erfasst. Zudem können auftretende Schäden und dringlichen Angelegenheiten durch die Bürger und Bürgerinnen sowohl über das Bürgertelefon der Stadt als auch direkt an das VTA per Telefon oder E-Mail-Hinweise gemeldet werden. Diese anderen Kontaktmöglichkeiten werden bis dato auch entsprechend genutzt.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/the-blowup-t06aN6vewaQ-unsplash-scaled.jpg25601920F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-09-28 16:47:002022-11-09 18:51:39Anfrage „Mängelmelder der Stadt Leipzig“
Um Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern an der Engstelle vor dem Supermarkt am Connewitzer Kreuz und an der Einmündung Scheffelstraße zu vermeiden, hatte der Stadtrat gemäß dem Verwaltungsstandpunkt im Juni 2020 beschlossen, dass zunächst in einem ersten Schritt der Rückbau des nichtbenutzungspflichtigen Radweges (Asphaltband) und der Gehwegnase an der Scheffelstraße im Jahr 2020 geplant wird. Im Ergebnis sollte dazu je nach Wertgrenze ein gesonderter Bau- und Finanzierungsbeschluss erarbeitet werden.
Außerdem hatte der Rat die Verwaltung beauftragt, bis zum Ende des 2. Halbjahres 2020 die Einordnung von Radverkehrsanlagen in der Karl-Liebknecht-Straße im Abschnitt zwischen Connewitzer Kreuz und Scheffelstraße zu prüfen. Die Umsetzung des Prüfergebnisses sollte nach Möglichkeit mit der baulichen Umsetzung entsprechend des o.g. Beschlusspunktes 1 realisiert werden.
Auf unsere Anfrage vom März 2022 teilte uns die Stadtverwaltung mit, dass „das entsprechende Sachgebiet im Verkehrs- und Tiefbauamt, das sich mit der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Rahmen von kleineren Maßnahmen befasst, erst mit dem 01.11.2021 seine Arbeit aufgenommen hat und durch einen hohen Krankenstand und Abordnungen zu Corona-Kontrollen leider bis heute noch nicht voll arbeitsfähig ist.“ Außerdem informierte die Verwaltung, dass die Prüfung zum südlichen Abschnitt im Bereich zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße bislang nicht stattfinden konnte und das aktuelle Verkehrszählungen am Knotenpunkt Arno-Nitzsche-/Wolfgang-Heinze-Straße und Bornaische Straße im Anschluss an die Baumaßnahme Schlachthofbrücke vorgenommen werden müssen.
Wir möchten anfragen:
1. Wird im Zuge der aktuellen Baustelle auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Scheffelstraße und Eichendorffstraße auch die dort befindliche Litfaßsäule verlegt, um einen durchgängigen Radweg schaffen zu können?
2. Wenn nein, warum nicht? Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik? Ist das Sachgebiet nunmehr voll arbeitsfähig?
3. Konnte die Verkehrszählung inzwischen durchgeführt werden?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Zählung?
b) Wenn nein, wann erfolgt die Zählung?
4. Wann wird der durchgängige Radweg vom Connewitzer Kreuz bis Richard-Lehmann-Straße endlich realisiert?
Antwort der Verwaltung
Wird im Zuge der aktuellen Baustelle auf der Karl-Liebknecht-Straße zwischen Scheffelstraße und Eichendorffstraße auch die dort befindliche Litfaßsäule verlegt, um einen durchgängigen Radweg schaffen zu können?
Wenn nein, warum nicht? Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik? Ist das Sachgebiet nunmehr voll arbeitsfähig?
Ja, die derzeit laufenden Arbeiten sind vorgeschaltete Leitungsbaumaßnahmen der Leipziger Wasserwerke. Die Verlegung der Litfaßsäule und der Umbau der Radverkehrsanlage zwischen Arno-Nitzsche- und Scheffelstraße finden anschließend bis zum 18.11.2022 statt.
Das im November 2021 geschaffene Sachgebiet „Radverkehr und Barrierefreiheit“ ist leider weiterhin von einem hohen Krankenstand betroffen, so dass es derzeit zu 75 % arbeitsfähig ist.
Konnte die Verkehrszählung inzwischen durchgeführt werden?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse ergeben sich aus der Zählung?
b) Wenn nein, wann erfolgt die Zählung?
Die Verkehrszählung ist beauftragt und soll bis spätestens 13.10.2022 durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden nach der Auswertung an die Stadt übermittelt, so dass die Resultate im 4. Quartal 2022 vorliegen werden.
Wann wird der durchgängige Radweg vom Connewitzer Kreuz bis Richard-Lehmann-Straße endlich realisiert?
Voraussetzung der Realisierung sind die Ergebnisse der Verkehrszählung. Es wird angestrebt, an den vorhandenen Radfahrstreifen anzuschließen und diesen durchgängig von der Arno-Nitzsche-Straße bis ca. 40 m hinter der Scheffelstraße zu verlängern, wo er auf den bereits bestehenden Radfahrstreifen trifft. Die Umsetzung wird voraussichtlich witterungsbedingt (erst) im Frühjahr 2023 möglich sein.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/WhatsApp-Image-2022-11-08-at-15.12.58.jpeg15362048F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-09-28 16:17:002022-11-09 19:20:41Anfrage „Radverkehrsführung am Connewitzer Kreuz vor dem Supermarkt“
Auf Antrag der SPD-Stadträte Christopher Zenker und Prof. Dr. Getu Abraham hat die Ratsversammlung am 24.02.21 einstimmig bei wenigen Enthaltungen den Verwaltungsstandpunkt zur Aufwertung des Fockebergs beschlossen.
Danach wollte die Stadtverwaltung auf dem Fockeberg im Eingangsbereich Fahrradabstellmöglichkeiten und an der Auffahrt eine neue Sitzgelegenheit mit Tisch bis zum IV. Quartal 2021 realisieren. Die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten sollen freigehalten und die vorhandenen Sitzgelegenheiten ebenfalls bis Ende IV. Quartal 2021 repariert werden.
Darüber hinaus wollte die Stadtverwaltung bis zum IV. Quartal 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zur Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.
Auf unsere Anfrage vom Januar dieses Jahres teilte die Stadtverwaltung u.a. mit, dass „mit der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes im Amt für Stadtgrün und Gewässer begonnen wurde. Derzeit werden Vorabstimmungen mit den beteiligten Ämtern geführt, um die Planungsgrundlagen für das Nutzungskonzept zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Planunterlagen und erster Entwicklungsideen ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen, vorzugsweise zu Beginn des 2. Quartals als Freiluft-Veranstaltung vor Ort.“
Wir möchten anfragen:
1. Welche Maßnahmen zur Aufwertung des Fockeberges konnten in 2022 bisher umgesetzt werden?
2. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes? Wann erfolgt die kommunizierte Öffentlichkeitsbeteiligung?
Antwort der Verwaltung
Welche Maßnahmen zur Aufwertung des Fockeberges konnten in 2022 bisher umgesetzt werden?
Antwort:
Es wurde eine Rundbank mit Tisch an der Auffahrt gebaut.
Die Sichtschneisen wurden im Winter 2021/22 freigeschlagen.
Ansonsten wurde der Fokus der Tätigkeiten auf die Verkehrssicherheit des Baumbestandes gelegt.
Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes? Wann erfolgt die kommunizierte Öffentlichkeitsbeteiligung?
Antwort:
Die Aufgabenstellung für einen Planungsauftrag ist im Amt für Stadtgrün und Gewässer zurzeit in Bearbeitung.
Die Beauftragung wird voraussichtlich noch im Jahr 2022 erfolgen.
Die Bürgerbeteiligung erfolgt im Jahr 2023.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/simon-wiedensohler-dIY4rr-iXnc-unsplash-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2022-09-28 16:03:002022-11-09 19:16:47Anfrage „Umsetzungsstand ,Erhalt und Aufwertung des Fockebergs'“
Die Stadt Leipzig versteht sich als weltoffene und vielfältige Stadt. Alle Menschen sollen hier anerkannt und geachtet miteinander leben können. Menschen mit Behinderungen sind genauso ein Teil dieser Stadt. Doch Menschen mit Behinderungen sind noch oft Benachteiligungen ausgesetzt. Sie finden noch oft Barrieren vor. Die Stadt Leipzig möchte das Schritt für Schritt ändern.
Um die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention größtmöglich zu gewährleisten, gehören auch barrierefreie Badestege an den Badeseen dazu.
Wir möchten anfragen:
1. An welchen Badeseen sind aktuell barrierefreie Badestege vorhanden?
2. Für welche Badeseen gibt es perspektivisch eine Planung?
3. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Landkreisen im Bereich des Leipziger Neuseenlandes zu dieser Thematik?
Antwort der Verwaltung
zu Frage 1 – „An welchen Badeseen sind aktuell barrierefreie Badestege vorhanden?“:
Am Naherholungsgebiet Cospudener See, am Nordstrand, in der Nähe der Servicestation 6 befindet sich ein barrierefreier Badesteg aus einer Stahlkonstruktion mit einer etwa 47 Meter langen und zweieinhalb Meter breiten Stahlgitterrampe.
Mit geeignetem Rollstuhl ist es trotz eingeschränkter Mobilität möglich, bis etwa einen Meter unter die Wasseroberfläche zu gelangen und dann durch den Auftrieb des Wassers schwimmen zu können.
zu Frage 2 – „Für welche Badeseen gibt es perspektivisch eine Planung?“
Derzeit sind keine weiteren barrierefreien Badestege an anderen Badeseen in Planung.
Zu Frage 3 – „Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Landkreisen im Bereich des Leipziger Neuseenlandes zu dieser Thematik?“
In einem mehrjährigen Beteiligungsprozess haben neben einer Vielzahl regionaler Akteure auch die Städte Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen die „Charta Leipziger Neuseenland 2030“ als Zukunftsstrategie für die Entwicklung des LNL bis 2030 erarbeitet. Hierin wird die barrierefreie Gestaltung des LNL im Sinne der Integration, Inklusion und Teilhabe aller Menschen ausdrücklich als gemeinsames Ziel benannt.
Die Charta wurde 2015 durch den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen, die Landkreise Leipzig und Nordsachsen, den ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig, die Städte Leipzig und Markkleeberg sowie die Gemeinde Großpösna per Beschluss als Handlungsrahmen festgelegt. Insofern wurde sich durch die regionalen Akteure auf die barrierefreie Entwicklung des LNL als Ziel verständigt bzw. verpflichtet.
Als Gremium für regelmäßige Abstimmungen zur Entwicklung des LNL und den dazugehörigen Vorhaben dient die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland unter Vorsitz des Landrates des Landkreises Leipzig, Herrn Graichen. Die Stadt Leipzig ist hier ebenfalls Mitglied.
Wir glauben, dass Ihre Daten Ihr Eigentum sind und unterstützen Ihr Recht auf Privatsphäre und Transparenz. Auf dieser Seite sind nur essentielle Cookies aktiviert. Sie haben die Wahl, welche Ihrer Daten wir analysieren dürfen.
Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.
Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.
Notwendige Website Cookies
Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.
Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.
Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.
Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.
Andere externe Dienste
Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.
Google Webfont Einstellungen:
Google Maps Einstellungen:
Google reCaptcha Einstellungen:
Vimeo und YouTube Einstellungen:
Datenschutzrichtlinie
Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.