Anfragen der SPD-Fraktion.

Unsere Fraktion wurde hinsichtlich der Barrierefreiheit der Leipziger Stadtteilbüros angefragt.

Auf der Homepage der Stadt Leipzig finden wir dazu leider nicht Angaben für alle Einrichtungen – https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/stadtverwaltung/infobueros-und-zentren/

Wir möchten anfragen:

1. Welche Leipziger Stadtteilbüros sind neben dem Stadtbüro am Burgplatz 1 – das für Rollstuhlfahrer voll zugänglich ist – barrierefrei zu erreichen?

2. Wenn eine Barrierefreiheit nicht vorhanden ist, kann vor Ort z.B. mittels einer mobilen Rampe ein Besuch für mobilitätseingeschränkte Personen ermöglicht werden?

Mit Ratsbeschluss zum Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030 wurde im Oktober 2022 das Handlungsfeld Mobilität – Maßnahme IV.15 App zur multi- und intermodalen Mobilität – LeipzigMOVE und Neubau sowie Erweiterung der Mobilitätsstationen – wie folgt ergänzt:

In Leipzig soll ein flächendeckendes Netz an Mobilitätspunkten errichtet werden. Hierzu werden im gesamten Stadtgebiet 50 neue Mobilitätspunkte pro Jahr bzw. mindestens 400 neue Mobilitätspunkte bis 2030 errichtet, um Parkraum für Fahrräder und Lastenbikes, Bikesharing und Scooter, Carsharing aber auch E-Mobilität zu schaffen und eine sichere Abstellinfrastruktur zu errichten (Bügel). Über Abweichungen soll rechtzeitig im FA Stadtentwicklung und Bau informiert werden.

Dabei soll auch die stadtweite Etablierung des bislang in einem Pilotprojekt getesteten Verleihsystems für Lastenräder Berücksichtigung finden. Die Mobilitätspunkte sind mit Pflanzungen und Bäumen zu begrünen und sollen Sitzgelegenheiten für Anwohner beinhalten, um gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu verbessern.

Auch in den Doppel-Haushalt 2023/24 wurden Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Umsetzung von Mobilitätspunkten eingestellt. Darüber hinaus wurden weitere 700.000 Euro zur Umsetzung des EKSP beschlossen, wobei ein Teil in weitere Mobilitätspunkte fließen sollte.

In der schriftlichen Antwort zur Anfrage-Nr. VII-F-08491-AW-01 verweißt die Stadtverwaltung lediglich auf die Mobilitätsstationen und macht damit deutlich, dass weder der Änderungsantrag zum EKSP, noch die Haushaltsbeschlüsse umgesetzt werden. 

  1. Warum bezieht sich die Stadtverwaltung nur auf die Mobilitätsstationen und nicht wie beschlossen auf die Mobilitätspunkte?
  2. Wann kommuniziert die Stadt, wie viele Mobilitätspunkte in diesem Jahr neu gebaut werden, wo die Standorte liegen und welche Nutzungen angebunden sein sollen? (Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lastenfahrräder, Bikesharing (inkl. Lastenfahrräder) und Scooter, Carsharing und E-Mobilität)
  3. Werden mit den Mobilitätspunkten auch die Aufenthaltsqualität im Umfeld durch Pflanzungen, Bäume und neue Sitzgelegenheiten für Anwohner:innen verbessert?
  4. Werden kaputte bzw. nicht mehr funktionierende Mobilitätspunkte und -stationen zeitnah repariert bzw. instandgesetzt (wie z.B. am Lindenauer Markt)?
  5. Gibt es Nutzer:innenzahlen, wie häufig die Mobilitätspunkte genutzt werden? Wenn ja, wird dabei erfasst, für welche Nutzung die Mobilitätspunkte benötigt werden? Bitte mit Zahlenangaben, wenn möglich

Mobilität ist für alle Menschen eine Grundvoraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft. Die Verbesserung der Mobilität für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Für Menschen mit Behinderungen sind Lösungen allerdings noch mit Herausforderungen verbunden, beispielsweise in den Bereichen Nutzerfreundlichkeit und unabhängige Nutzung von Mobilitätsangeboten. Der Individualverkehr spielt dabei eine wichtige Rolle, da viele Menschen mit Behinderungen selbstständig Auto fahren. Mit fortschreitenden technischen Möglichkeiten, wie beispielsweise dem autonomen Fahren, werden immer mehr Menschen Mobilität unabhängig und selbstständig nutzen können. Voraussetzung dafür ist auch eine möglichst barrierefreie Infrastruktur. Aktuell hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen Leitfaden zu Anforderungen an eine barrierefreie Ladeinfrastruktur veröffentlicht: https://sozialhelden.de/wp-content/uploads/2023/04/20230417_Leitfaden_Barrierefreie-E-Ladesaeulen-Einfach-laden-ohne-Hindernisse.pdf

Wir möchten anfragen:

  1. Inwieweit wird die Barrierefreiheit bei der Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen aktuell in Leipzig berücksichtigt?
  2. Wie viele barrierefreie Ladesäulen nach den neuesten Kriterien gibt es derzeit in Leipzig?
  3. Welche Pläne gibt es hier für die Zukunft?
  4. Wie nimmt die Stadt Leipzig Einfluss bei den Ladesäulen im öffentlichen Raum?

Ende April verunglückte ein 31-jähriger Kajak-Fahrer am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe tödlich. Zur Aufklärung der Todesursache und zu den Todesumständen wurde von der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Auch wenn die Strecke für Paddler nicht als offizieller Wasserwanderweg ausgeschrieben ist, ist diese Strecke auf der Kleinen Luppe unerlaubt befahrbar.

Wir möchten anfragen:

1.     Welche Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung, um die Sicherheit am Lindenauer Wehr der Kleinen Luppe zu erhöhen? Ist die Beschilderung ausreichend und auch für Ortsfremde klar und gut ersichtlich?

2.     Ist es denkbar, ähnliche Sicherungsmaßnahmen wie am Palmengartenwehr/Elsterwehr einzurichten und/oder Rettungsmittel und Ausstiegshilfen zu installieren?

 3. Sind der Stadt weitere Gefahrenstellen bekannt, die im Zuständigkeitsbereich der Landestalsperrenverwaltung liegen?

Ein Parkplatz für ein Elektroauto ist mit einer Lademöglichkeit ausgestattet und wird entweder durch besondere Markierungen auf dem Boden bzw. Verkehrszeichen oder nur eines von beiden gekennzeichnet. Besitzer von E-Autos bzw. auch Verleiher von diesen (z. B. beim Carsharing) dürfen diese Flächen dann nutzen, um ihre Fahrzeuge aufzuladen.

Eine einheitliche, rechtliche Vorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken für ein Elektrofahrzeug seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020). Sind solche Parkplätze amtlich durch Verkehrszeichen als Parkfläche ausgewiesen, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Seit November 2021 gibt es durch die Änderung des Bußgeldkataloges auch ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro, wenn Verkehrsteilnehmer unberechtigt auf einem E-Parkplatz parken.

Da die Anzahl vorhandener Elektroparkplätze immer noch sehr begrenzt ist, wollen Städte und Gemeinden meist verhindern, dass diese dauerhaft durch nur wenige Nutzer besetzt sind. Daher ist auf einem solchen Elektro-Parkplatz das Parken oft zeitlich begrenzt. Neben der Einschränkung, dass das Parken nur beim Laden zulässig ist, kann generell die erlaubte Parkdauer ebenfalls durch Zusatzbestimmungen begrenzt sein.

Wir fragen an:

  1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?
  2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?
  3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?
  4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Antwort der Verwaltung

1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?

In Leipzig dürfen die ausgewiesenen Stellflächen für Elektrofahrzeuge sowohl zum Parken als auch zum Laden für vier Stunden genutzt werden. Voraussetzungen sind das korrekte Auslegen der Parkscheibe und das Vorhandensein eines E-Kennzeichens. Somit muss also nicht zwingend ein Ladevorgang gestartet werden. Häufig ist auch die Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht zeitlich begrenzt (z. B. von 8:00 bis 18:00 Uhr).

2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?

Es wird die jeweils vorliegende Ordnungswidrigkeit entsprechend dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zur Anzeige gebracht. Bei angeschlossenem Ladekabel ist das Abschleppen eines E-Fahrzeuges aus technischen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?

Für das Jahr 2021 können aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Löschfristen keine aussagefähigen Fallzahlen ermittelt werden, da abgeschlossene Verfahren bereits vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 gingen 5.521 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen im Ruhenden Verkehr in der Zentralen Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig ein.

4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Eine entsprechende Auswertung der Fallzahlen von abgeschleppten Elektrofahrzeugen für das Jahr 2021 ist nicht möglich, da abgeschlossene Verfahren bereits – analog der Beantwortung zu Frage 3 – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 wurden 94 Elektrofahrzeuge abgeschleppt.

Im Februar 2022 beschloss der Stadtrat mehrheitlich, dass kostenlose Menstruationsprodukte in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig (VII-A-06243) frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden sollen.

Wir fragen an:

1. An welchen Schulen (Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen) liegen kostenlose Menstruationsprodukte aus?

2. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Nutzung dieses Angebotes zu verzeichnen?

3. Plant die Stadt eine Ausweitung des Angebots zur Abgabe kostenloser Menstruationsprodukte über einen „Automaten“ an allen weiterführenden Schulen?

a) Wenn ja, bis wann?

b) Wenn nein, wieso nicht?

4. An wie vielen Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen) ist Toilettenpapier nicht in den WC-Kabinen verfügbaren Boxen zu finden, sondern muss im Sekretariat oder anderen Orten zuvor abgeholt werden?

5. An welchen dieser Schulen hält die Stadt dieses Vorgehen für vertretbar und mit den Persönlichkeitsrechten der Schülerinnen und Schüler für vereinbar?

Antwort der Verwaltung:

1. An welchen Schulen (Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) liegen kostenlose Menstruationsprodukte aus?

Die Übersicht ist der Beantwortung als Anlage beigefügt.

2. Welche Erfahrungen sind bisher mit der Nutzung dieses Angebotes zu verzeichnen?

Eine Evaluation ist bis 12/2023 vorgesehen. Auf Grund fehlender Referenzen (Quantität, etc.) kann bisher lediglich die Annahme des Angebotes bestätigt werden.

3. Plant die Stadt eine Ausweitung des Angebots zur Abgabe kostenloser Menstruationsprodukte über einen „Automaten“ an allen weiterführenden Schulen? 

Ja, grundsätzlich sollen alle weiterführenden Schulen bis spätestens 2025 ausgestattet werden.

4. An wie vielen Schulen (Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) ist Toilettenpapier nicht in den in WC-Kabinen verfügbaren Boxen zu finden, sondern muss im Sekretariat oder anderen Orten zuvor abgeholt werden?

Der Stadtverwaltung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich werden die Verbrauchsmittel im örtlichen Zusammenhang mit dem Sanitärtrakt bereitgestellt. Auf Grund der vorherrschenden Ferienzeit muss eine klärende Abfrage noch erfolgen. Das Ergebnis wird nachgereicht.

5. An welchen dieser Schulen hält die Stadt dieses Vorgehen für vertretbar und mit den Persönlichkeitsrechten der Schülerinnen und Schüler für vereinbar?

Unter Bezug auf die Beantwortung Frage 4 wird darauf verwiesen, dass bei vorliegenden Erkenntnissen eine Lösung mit den örtlichen Beteiligten angestrebt wird, welche alle Belange – im Besonderen soziale Aspekte – betrachtet.

Die Stadt plant,wie unter anderem auch im Antrag VII-A-08238 gefordert, das 49-Euro-Ticket wie das Jobticket zu behandeln und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen entsprechenden Zuschuss zu gewähren. Damit setzt die Stadt unter anderen Rahmenbedingungen aus unserem Änderungsantrag zum Klimaschutzsofortprogramm erneut um, weil der Erwerb dieser Fahrkarte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver gestaltet wird. Dadurch, dass der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15,01 Euro über der Marke von 25 Prozent des Preises liegt, gewähren Bund und Länder einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent. Das Deutschland-Ticket kostet für die Bediensteten der Stadt deshalb dann nicht mehr 49 Euro pro Monat, sondern, entsprechend der Mitarbeiterinformation der Stadtverwaltung, nur noch 31,54 Euro. Damit haben wir im Bereich des Jobtickets fast die 365-Euro-Fahrkarte erreicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein Jahr erwerben?
  2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?
  3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind?
    • Wenn ja: Wie sieht das aus?
  4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?
    • Wenn nein:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
      • Was sind die Gründe dafür , dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?
    • Wenn ja:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung bezuschussen den Erwerb eines Deutschlandtickets?
      • Wie sehen die Angebote in den einzelnen Unternehmen konkret aus?

Das Jobticket für die Bediensteten der Leipziger Stadtverwaltung ist damit günstiger als die Leipzig-Pass-Mobilcard, für die Menschen außerhalb einer Abonnementlösung 35 Euro pro Monat zahlen müssen. Deshalb fragen wir:

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

  • Wenn nein: Warum nicht?
  • Wenn ja: Welche Überlegungen dazu gibt es?

Antwort der Verwaltung

1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein              Jahr erwerben?

Antwort:

Das Deutschland-Ticket kann monatlich gekündigt werden. Diese Nutzungsbedingung gilt auch für das Deutschland-Ticket als Jobticket, d. h. bei Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses von mind. 25 %. Erwerb und Nutzung des Tickets für einzelne Monate sind somit möglich. Der Arbeitgeberzuschuss wird für die betreffenden Monate entsprechend des Gültigkeitszeitraums gezahlt.

2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?

 Antwort:

 siehe Antwort zu 3.

3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die  Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle              Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind? Wenn ja: Wie sieht das aus?

Antwort:

Die Informationen werden im Intranet eingestellt und über Mail-Verteiler an die Beschäftigten versendet.

Neben dem Mail-Verteiler, mit dem alle Mitarbeiter/innen über dienstliche Accounts mit einer leipzig.de-Adresse erreicht werden, gibt es einen direkten Verteiler an die Kitas und Horte, um die Beschäftigten dort gut anzubinden. Zudem wird mit einem Verteiler an private Mailadressen gearbeitet, für den sich die Beschäftigten anmelden können. Dies wird rege genutzt.

Überdies wird in den Verteiler-Mails darauf hingewiesen und gebeten, die Informationen in geeigneter Form auch an Kolleginnen und Kollegen ohne dienstlichen PC-Zugang weiterzugeben.

Damit ist die Kommunikation in alle Bereiche der Stadtverwaltung gewährleistet. 

4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?             

 Wenn nein:

  • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
  • Was sind die Gründe dafür, dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?

 Antwort:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, inwiefern sie den Beschäftigten ein ähnliches Angebot unterbreiten.

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

Antwort:

Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH die Möglichkeiten zur Einführung eines vergünstigten Deutschland-Tickets für Leipzig-Pass-Empfänger. Allerdings existieren für die Zielgruppe der Leipzig-Pass-Mobilcard keine bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen, wie sie zum Beispiel für das Jobticket-Deutschland und für das Semesterticket-Upgrade vorgesehen sind. Auch seitens des Freistaates Sachsen sind derzeit keine Sonderregelungen vorgesehen.

Wenn ja, welche Überlegungen dazu gibt es?

Dazu können aktuell noch keine Aussagen getroffen werden. Konkrete Vorschläge bedürfen umfangreicher rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Vorprüfungen.