Anfragen der SPD-Fraktion.

Wir sprechen oft über die Versiegelung und Entsiegelung von Flächen des Stadtgebietes. Dennoch sind die Definition und die absoluten Werte unbekannt.

Deshalb folgende Fragen an den Oberbürgermeister:

  • Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebietes geht die Verwaltung aus?
  • Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?
  • Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?
  • Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Antwort der Verwaltung:

Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebiets geht die Verwaltung aus?

Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?

Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?

Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Die gestellten Fragen werden im Zusammenhang beantwortet:

Die Verwaltung befasst sich im Rahmen verschiedenster Beschlusslagen (u.a. VII-A-02929 – Fläschenverbrauch reduzieren) bereits mit Fragen der Erfassung, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen aus Versiegelungsdaten bzw. aus Daten zum Flächenverbrauch.

Terminologisch wird dabei zwischen Versiegelung und Flächenverbrauch unterschieden. Beide Faktoren werden je nach Planungskontext differenziert betrachtet und zur Beurteilung herangezogen. 

Unter Flächenverbrauch wird dabei die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen (also auch unbebaute und nicht versiegelte Böden wie Parks, Sportplätze etc.) verstanden, unter Flächenversiegelung die tatsächliche Überbauung bisher unversiegelter, offener Bodenflächen. 

Im Jahr 2017 hat die Stadt Leipzig (Amt für Geoinformation und Bodenordnung) zusammen mit den Leipziger Wasserwerken eine Befliegung durchgeführt und anschließend auf Basis der Luftbilddaten flächendeckend im Stadtgebiet die Versiegelung erfasst. Der entstandene GIS-Datensatz unterscheidet folgende Kategorien:

– nicht versiegelt

– teilversiegelt (z. B. Rasengittersteine)

– versiegelt (z. B. Wege, Straßen)

– versiegelt bebaut (Gebäude)

Aus den Kategorien „teilversiegelt“, „versiegelt“ und „bebaut versiegelt“ errechnet sich für das Jahr 2017 eine Versiegelung von 77.989.051 m2 im Stadtgebiet.

Der Datensatz ist im Zusammenhang mit dem Projekt „kommunale Anpassungsstrategien für wassersensible Infrastrukturen in Leipzig“ entstanden und wurde als Grundlage für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte verwendet. Der Prozess zur wassersensiblen Stadtentwicklung wird gegenwärtig fach- und ämterübergreifend fortgeführt.

Die Versiegelungskartierung wurde vom Amt für Geoinformation an verschiedene Fachämter (SPA, ASG, AfU) zur weiteren Verwendung übergeben. Die Daten fanden z. B. Eingang in den Masterplan Grün (ASG) und in die Stadtklimamodellierung der Phase II (AfU). Für ein zukünftig anzustrebendes regelmäßiges Versiegelungsmonitoring wird der o. g. Datensatz im Rahmen des Projektes „Urban Green Eye“ validiert.

Darüber hinaus ist durch das Fernerkundungsforschungsprojekt „Urban Green Eye“ ein Monitoring zur Flächenverbrauch- und -entsiegelung zukünftig leistbar. Dabei wird u.a. der Indikator Versiegelung aus Satellitendaten der Copernicus-Mission (ESA) erhoben. Ziel ist es, die Daten jährlich zu aktualisieren. Derzeitiger Projektstand ist der Aufbau und das Training eines Modells zur automatisierten Berechnung der Daten. Erstmals werden Versieglungsdaten abgeleitet aus der Satellitendaten ab Mitte 2023 verfügbar.

Derzeit werden die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Daten in der Stadtentwicklungs-planung diskutiert. Insbesondere im Zuge der Eingriffsregelung bspw. im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen wird ein gleichartiger Ersatz bei Versiegelung priorisiert. Dies bedeutet, dass dort, wo durch Ausweisung von Baufeldern Versiegelung bauplanungsrechtlich zulässig wird, Entsiegelungsmaßnahmen möglichst nah am Eingriffsort als Ersatz gesucht werden.

In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.

Top 10 Bürgervorschläge (www.leipzig.de/buergerhaushalt):

1. Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“

2. Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“

3. Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften

4. Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern

5. Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen

6. Lasst Bäume wachsen – Wald mehren

7. Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet

8. Bezahlbarer Wohnraum

9. Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten

10. Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“

Wir fragen an:

  1. Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt?
  2. Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern?
  3. Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate?
  5. Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?

Antwort der Verwaltung

In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.

Auf die Fragen wird wie folgt geantwortet: 

  1. Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt? 

Die Umsetzung der Bürgervorschläge erfolgt in den jeweiligen Fachämtern wo die Vorschläge zugeordnet sind. Es sollen vorzugsweise alle Bürgervorschläge (TOP 10) umgesetzt werden.

Der TOP 1 „Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ zur Vergünstigungen im ÖPNV ist ein Verhandlungsauftrag an den Oberbürgermeister sich bei Bund und Land im Zuge eines Nachfolgeproduktes des „9-Euro-Tickets“ für weitere Preissenkungen einzusetzen. Laut Bundesregierung (Stand Februar) haben sich Bund und Land geeinigt. Am 1. Mai 2023 soll das Deutschlandticket eingeführt werden, jedoch sind noch nicht alle Details geklärt.

Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

  1. Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern? 

Die Berichterstattung über den Umsetzungstand der Bürgervorschläge wird vorrangig auf der Webseite www.leipzig.de/buergerhaushalt erfolgen sowie ggf. über die Leipziger Medienlandschaft. 

  1. Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen? 

Für eine Einbindung der Stadträtinnen und Stadträte sowie der Gremien/Fachausschüsse sollen die Top 10 Bürgervorschläge ins Allris mit entsprechender Vorlagenbezeichnung und -nummer übertragen werden. Damit wie bei den Haushaltsanträgen und Bürgereinwänden ein Controlling und Informationsstand zu den entsprechenden Bürgervorschlägen vom Fachamt transparent dargestellt werden kann. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris eingebunden sind, wird das Dezernat Finanzen die Fraktionen darüber informieren.

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate? 

Der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge ist auf der Webseite unter www.leipzig.de/buergerhaushalt für die Öffentlichkeit nachlesbar. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris übertragen worden sind, können weitere Umsetzungssachstände von den Fachämtern eingetragen werden.

 Aktueller Stand der Bürgervorschläge

  1. Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ 

Geplante Einführung Deutschlandticket am 1. Mai 2023. Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

  1. Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“ 

Prüfung im Rahmen der Erstellung der Toilettenkonzeption und Vorschlag in 2023.

Doppelhaushalt 2023/2024:
Berücksichtigung der Vorschläge im Zusammenhang mit dem Toilettenkonzept im Jahr 2023. Sollten die im Jahr 2023 und 2024 im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht ausreichen um die Bürgervorschläge umzusetzen, wird die Verwaltung dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorlegen.

  1. Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Alle für eine Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen relevanten Dachflächen kommunaler Bestandsgebäude der Stadt Leipzig werden seit 2020 auf ihre Eignung hin überprüft (Dachgeometrie, Dachhaut, Statik, elektrotechnische Kapazitäten, etc.). Hierzu kooperiert die Stadt Leipzig mit einem Tochterunternehmen der Leipziger Stadtwerke, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH, kurz: LKE. Die Prüfung aller relevanten Flächen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings befinden sich bereits sehr gut geeignete Dächer in der Projektierung für die Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen. Bereits in diesem Jahr (2022) werden die ersten Anlagen im Gebäudebestand in Betrieb gehen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Die Verwaltung wird dem Stadtrat im Jahr 2023 über die Prüfung informieren. Sollten sich daraus weitere Möglichkeiten ergeben, so wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten. 

  1. Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern 

Zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungsreif, wird zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadtverwaltung aufgegriffen.

In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten. Die ersten Leipziger Anlagen befinden sich im Planungsansatz. Das Potential, diese Technologie flächendeckend einzusetzen, ist derzeit jedoch noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen. Dazu gehört ein zuverlässiger Betrieb in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren, die Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise im unterirdischen Bauraum, der im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des unterirdischen Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die bisherigen Produkte zudem durch ihre hohen Anschaffungskosten, die fehlende zuverlässige Speicherung der Energie und der Problematik, die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt einzubinden, derzeit nicht. Die Stadt orientiert daher auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Zur Frage Straßenbeleuchtung wird auf die Ausführungen im Verwaltungsstandpunkt verwiesen. Somit ist dies nicht umsetzbar. Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen, wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlags eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.

Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlages eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.

  1. Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Bordabsenkungen sollen die Attraktivität sowie die Sicherheit steigern und mobilitätseingeschränkten Menschen das Queren erleichtern. Hierfür gibt es bereits das Bordsteinabsenkungsprogramm. Im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung des Fußverkehrsentwicklungsprogramms werden die Listen für die Bordsteinabsenkungen sowie das bestehende Gehwegsanierungsprogramm ebenso berücksichtigt. Zudem erfolgt gegenwärtig die Überarbeitung und Anpassung der Musterblätter für Querungsstellen mit differenzierten Bordhöhen, um das barrierefreie Queren zu verbessern.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes werden je 100 TEU zusätzlich für ein entsprechendes Sonderprogramm zur Verfügung gestellt.

  1. Lasst Bäume wachsen – Wald mehren 

Ziel der Freiraumentwicklung sind vor allem multifunktional wirksame und nutzbare Flächen und nicht spezielle Flächenkategorien für jede Art von Nutzung. In diesem Sinne muss das Ziel darin bestehen, die hier angesprochenen Strukturen waldartiger, vor allem essbarer Vegetation ins öffentliche Grün, ggf. auch an aufzubauenden Waldrändern oder im Kontext von Spielplätzen im Wald zu integrieren. Die in Leipzig etablierten Urbanen Wälder bieten bereits entsprechende Möglichkeiten und Potenziale. 


Doppelhaushalt 2023/2024:
Seitens der Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt eingeschätzt, dass mit dem nun vorhandenen Personal und im Haushalt 2023/2024 aktuell geplanten Mitteln alle sofort umsetzbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Sollte ein unterjähriger Mehrbedarf zur Umsetzung erkennbar werden, so wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage in das Verfahren geben.

  1. Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Neuaufstellungen und Anpassungen sind laufender Prozess im Rahmen der Umsetzung des Papierkorbkonzeptes. Zusätzliche Steigerungen sind finanziell entsprechend zu unterlegen. Die Anregungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Gestaltung der Papierkörbe werden im Rahmen der Evaluierung des Papierkorbkonzeptes geprüft. Darüber hinaus wird auf die EU-Kunststoffrichtlinie verwiesen, die den Inverkehrbringer auf Basis einer erhöhten Herstellerverantwortung zukünftig an der Finanzierung der Reinigungskosten beteiligt.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Der Zuschuss der Stadtreinigung wird um je 50 TEU pro Jahr für mehr Mülleimer bzw. Erhöhung des Reinigungsturnus erhöht.

  1. Bezahlbarer Wohnraum 

Diese Forderung ist erklärtes Ziel der Stadt und wird durch die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes untermauert. Die Stadt nutzt bereits zahlreiche Instrumente zu Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, ist aber auch von der Mittelbereitstellung des Freistaats abhängig.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Bestätigt im Sinne eines Verhandlungsauftrages an den Oberbürgermeister im Zuge der Verhandlungen mit dem Freistaat und der Beschlussfassung des Staatshaushaltes 2023/2024 sich für eine Verstetigung und Erhöhung der Fördermittel für Wohnraum einzusetzen. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes und im Bündnis für bezahlbares Wohnen dieses Anliegen berücksichtigen.

  1. Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Umsetzung Straßenbaumkonzept und Gegenstand jeder Projektplanung und Sanierung im Bestand; Straßenbäume sowie Park- und Grünanlagenbäume werden im gesamten Stadtgebiet im Rahmen von Pflanzprojekten gepflanzt. Erstpflanzungen in Straßenzügen werden über die Umsetzung des Straßenbaumkonzeptes der Stadt Leipzig realisiert. Hinweise und Wünsche für Baumpflanzungen werden gern entgegengenommen. Die Prüfung der Standorte für Baumpflanzungen wird dann im Rahmen einer Priorisierung aufgenommen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Die Verwaltung wird im Zuge der Umsetzung des „Masterplan Grün“ dieses Anliegen berücksichtigen. 

  1. Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Die Krautung des Karl-Heine-Kanal erfolgt 1 x im Jahr. Im Jahr 2022 ist am Karl-Heine-Kanal wieder eine Teilentkrautung geplant. Die Krautung im Karl-Heine-Kanal wurde für Anfang August 2022 (in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde) vorgesehen. Ende Mai 2022 erfolgte bereits eine Entnahme der üppig wachsenden Algen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Das Anliegen wurde bereits im Sommer 2022 aufgegriffen. Im Sinne der Bürgervorschläge wird die Verwaltung auch im Jahr 2023 ff entsprechend handeln.

  1. Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?

Ein Nachrücken von Bürgervorschlägen ist grundsätzlich möglich. Der Top 1 Bürgervorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ ist Aufgabe der Bundesregierung bzw. haben sich Bund und Land über eine Einführung des Deutschlandsticket am 1.  Mai 2023 geeinigt.

Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

Aus diesem Grunde wird von einem Nachrücken des Top 1 Bürgervorschlages abgesehen.

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Kofinanzierung des Straßenbaus der LVB-Maßnahme Landsberger Straße wurde in der Ratsversammlung im Dezember 2022 bestätigt. 

Vor ca. zwei Wochen informierten Stadtverwaltung und L-Gruppe, dass die Ausschreibung nicht erfolgreich war. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit Rohstoffengpässen, stark gestiegenen Baupreisen und Mangel an ausführenden Baufirmen, konnte im EU-weiten Vergabeverfahren für die Hauptbauleistungen für die Leipziger Verkehrsbetriebe und die Stadt Leipzig kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden. Durch die deutliche Überschreitung des sorgfältig ermittelten Auftragswertes ist die Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet.

Wir fragen daher an?

1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

2. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

3. Wie ist das weitere Vorgehen?

4. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Antwort der Verwaltung

  1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

Die Veröffentlichung (eVergabe) erfolgte geschäftsbesorgend durch die LVB GmbH am 16.11.2022 und die Veröffentlichung auf der EU-Plattform am 18.11.2022.

  1. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme werden fortlaufend Straßenunterhaltungsmaßnahmen geprüft, so dass die Verkehrssicherheit der Straße immer gegeben ist.

  1. Wie ist das weitere Vorgehen?

Für die Landsberger Straße sind jetzt in Absprache der Bauherren die Einordnung in die weiteren Bau- und Wirtschaftspläne zu prüfen und eine neue Terminschiene aufzustellen. Die Baumaßnahme wird dann neu ausgeschrieben. Im besten Fall erfolgt das noch in diesem Jahr, mit Baubeginn in 2024. Abschließende Aussagen dazu sind jedoch noch nicht möglich.

  1. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Landsberger Straße (Vorlage VII-DS-02626) wurde vom Stadtrat ungeändert beschlossen. Änderungen des Beschlusses durch Antrag sind frühestens 6 Monate nach Beschlussfassung möglich (Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig § 7, Absatz 5 und § 9 Absatz 4).

Im Sommer vergangenen Jahres wurde auf dem Areal „Zur Kuhweide“ in Liebertwolkwitz ein neuer Spiel- und Sportbereich für Kinder und Jugendliche eröffnet. Teil der Anlage ist auch eine Skatebowl, die gemeinsam mit Skatern entwickelt wurde. Aktuell steht in der Skatebowl Wasser, weil der Abfluss scheinbar nicht ordnungsgemäß funktioniert. Darüber hinaus stellt die Umrandung der Bowl, die aus Schotter besteht, ein Risiko dar, weil Schottersteine auch auf der Skatestrecke liegen, wodurch es zu Unfällen kommen kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass Niederschlagswasser nur schlecht bis gar nicht aus der Skatebowl ablaufen kann? Wenn ja: Welche Maßnahmen werden wann unternommen, um das Problem zu beheben? Wenn nein: Wie wird die Stadtverwaltung mit dem Problem umgehen?

2. Plant die Stadtverwaltung eine Veränderung bei der Umrandung der Skatebowl, um das Unfallrisiko, das durch Schottersteine innerhalb der Anlage entsteht, zu minimieren? Wenn ja: Wann soll dies geschehen? Wenn nein: Warum wird keine Notwendigkeit für ein Eingreifen gesehen?

3. Wie oft erfolgt die Reinigung der Skatebowl und des Ablaufs?

Die Neuorganisation des urbanen Verkehrs ist eine zentrale Aufgabe, um sowohl der steigenden Einwohnerzahl als auch den Belangen des Klima- und Umweltschutzes gerecht werden zu können. Neben dem Ausbau des ÖPNV bietet vor allem der Radverkehr große Potenziale, den innerstädtischen Verkehr neu zu gestalten.

Im Ratsbeschluss zum Aktionsprogramm Radverkehr 2021/2022 (VII-DS-00547-NF-01-DS-03) wurde u.a. festgelegt, dass während der Laufzeit ein zweijähriges Folgeprogramm 2023/24 zu konzipieren ist. Dieses Aktionsprogramm 2023/24 befand sich nach Auskunft der Verwaltung zur September-Ratsversammlung noch im internen Abstimmungsprozess. Die Vorlage soll dem Stadtrat nach der Bestätigung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters zur Beratung und Beschluss zugehen.

Wir fragen an:

  1. Ist der interne Abstimmungsprozess der Verwaltung zum Aktionsprogramm Radverkehr für 2023/24 abgeschlossen? Wann wird die Vorlage dem Stadtrat übergeben?
  2. Welche Fahrradwege plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  3. Welche neuen Radwegmarkierungen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  4. Welche Radabstellanlagen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  5. Welche Fahrradstraßen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  6. Welche neuen Fahrradwege und Abmarkierungen plant die Verwaltung über das Aktionsprogramm Radverkehr hinaus in 2023?

Antwort der Verwaltung:

  1. Ist der interne Abstimmungsprozess der Verwaltung zum Aktionsprogramm Radverkehr für 2023/24 abgeschlossen? Wann wird die Vorlage dem Stadtrat übergeben?

Der Abstimmungsprozess der Verwaltung wird mit der Bestätigung der Vorlage in der DB OBM abgeschlossen. Angestrebt ist, dem Stadtrat die Vorlage im I. Quartal 2023 zur Beratung zu übergeben.

Die Fragen 2-5 werden zusammen beantwortet:

  1. Welche Fahrradwege plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  2. Welche neuen Radwegmarkierungen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  3. Welche Radabstellanlagen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.
  4. Welche Fahrradstraßen plant die Stadtverwaltung in den Jahren 2023/2024? Bitte detailliert mit Strecke und Fertigstellungsdatum auflisten.

Die Inhalte können der Vorlage zum Aktionsprogramm 2023/24 und ihrer Bestätigung in der DB OBM nicht vorweggenommen werden.

  1. Welche neuen Fahrradwege und Abmarkierungen plant die Verwaltung über das Aktionsprogramm Radverkehr hinaus in 2023?

Der besseren Übersicht wegen werden in der Vorlage neben den dem Aktionsprogramm zuzurechnenden Maßnahmen auch sämtliche anderen Aktivitäten zum Radverkehr für die Jahre 2023-24 nachrichtlich benannt, so dass die Antwort auf diese Frage auch mit der Vorlage erfolgt.

Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welche Auswirkung hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

2. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November erhöhten Kosten für Tierärzte?

3. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/24 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Auswirkungen hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

Antwort:

Hunde sind vergleichsweise betreuungsaufwändiger als andere Tierheimtiere, da sie, soweit tierindividuell möglich, ausgeführt werden. Außerdem wird im Bedarfsfall mit den Hunden, die länger im Tierheim leben, trainiert. Daher steigt der Betreuungsaufwand der Tierheimmitarbeiter bei einer Zunahme der Anzahl der vorübergehend gehaltenen Hunde. Für das Ausführen von Hunden stehen dem Tierheim zusätzlich ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung. So bleibt den Tierheimangestellten auch bei voller Auslastung mit Hunden ausreichend Zeit für die anderen Tierbereiche.

In Bezug auf die ehrenamtlichen Gassi-Geher muss das Tierheim jedoch auch die Sicherheitsaspekte beachten. Hunde, die länger im Tierheim leben, wurden häufig aus Gefahrenabwehrgründen eingewiesen. Das heißt, diese Tiere habe eine „Beißhistorie“ oder vergleichbare unerwünschte Verhaltensweisen. Nicht jeder ehrenamtlich Engagierte ist in der Lage, mit einem solchen Hund umzugehen. Im vergangenen Jahr sind viele am Gassi-Gehen Interessierte durch eine Hundetrainerin im Tierheim individuell beraten worden. Leider hat das noch nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Ehrenamtlichen geführt. Die Gründe reichen von abweichenden persönlichen Vorstellungen zu den Hunden im Tierheim im Vergleich zur Realität bis hin zur eher ungünstigen Anbindung des Tierheims mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auf die Tierheimkosten wirkt sich eine Schwankung von üblicherweise zehn bis 20 Hunden nur marginal aus, wenn es sich um längerfristig zu betreuende Hunde handelt. Aufgrund günstiger Vereinbarungen wird dem Tierheim Hundefutter gesponsert. Das senkt die Futterkosten spürbar. Meist sind die Langzeithunde auch keine Tierarztkostentreiber, sondern eher die gesünderen Tiere. Wenn die Stadt jedoch Hunde aus schlechter Haltung einweist, steigen die Tierarztkosten sprunghaft an. Diese Summe wird jedoch auf den verantwortlichen Tierhalter umgelegt.

Die Kostenschwerpunkte im Hundebereich sind die Energie-/Heizkosten und die Personalkosten. Hierbei handelt es sich aber um sog. „Sowieso-Kosten“. Die oben aufgeführte Schwankung der Hundezahl spielt kostenmäßig daher kaum eine Rolle, denn bei dieser Schwankungsbreite wird weder weniger geheizt noch Personal betriebsbedingt entlassen.

Grundsätzlich haben Langzeithunde, also Hunde, die auf längere Zeit im Tierheim gehalten werden, eine Flächenrelevanz. Das heißt, dass weniger Hunde aus Privatabgaben aufgenommen werden können.

  1. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt Leipzig durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November 2022 erhöhten Kosten für Tierärzte?

Antwort:

Welche Auswirkungen die höheren Energiepreise, die gestiegenen Spritkosten sowie die höheren Tierarztkosten auf die Stadt Leipzig haben, ist auf Grund des vereinbarten Abrechnungsmodus zwischen Tierheimbetreiber und Stadt nicht genau bezifferbar. Die gewichtigste Kostensteigerung wird durch die Erhöhung der Mindestlöhne erwartet. Grundsätzlich rechnet der Tierheimbetreiber bei den Kosten für tierärztliche Leistung und Energie mit mindestens ca. 30.000 bis 40.000 Euro Steigerung in 2023, wobei für die Elektroenergie noch keine Erhöhungsinformationen vorliegen.

Für die daraus resultierenden anteiligen Kosten der Stadt Leipzig spielt wegen der Vertragslage die größte Rolle, wie viele Tiere in 2023 eingewiesen werden und wie lange diese Tiere der Stadt zurechnungsfähig sind. In beiden Fällen sind die Zahlen nicht im Voraus bezifferbar. Sie sind abhängig von der Anzahl der Tierschutzfälle, der Fundtiere, der Quarantänen für Auslandshunde und sonstiger eingewiesener Tiere, z. B. Gefahrhunde. Die Abrechnung 2023 wird zudem erst in 2024 – 2025 erfolgen. Aktuelle Tiervergleiche haben ergeben, dass die Anzahl der Tierneuaufnahmen und Verwahrtage in 2019 und 2020 vergleichbar hoch waren. Trends sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Ca. zwei bis drei gravierende Tierschutzfälle mit hoher Tierzahl und längerer Verwahrdauer haben mittelbare Auswirkungen auf die der Stadt Leipzig zuzurechnenden Kosten.

  1. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/2024 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort:

Für den Doppelhaushalt 2023/2024 sind jeweils Mittel in Höhe von 73.600,00 Euro zusätzlich eingeplant und bewilligt worden.

Mehraufwendungen für Energiekosten sind vom TSV als Betreiber zu tragen und werden nur prozentual entsprechend der Quote Verwahrtage und Neuaufnahmen von durch die Stadt Leipzig eingewiesenen Tieren auf die Stadt Leipzig umgelegt (Kosten für Tierheimunterkunft).

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die Zahl der Hunde nicht nur in Leipzig, sondern auch deutschlandweit zugenommen. Das stellt die Stadt vor große Herausforderungen, ob tierschutzrelevante Aspekte der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren ausreichend berücksichtigt werden.

Wir bitten die Stadtverwaltung deshalb um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie?

2. Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

3. Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

4. Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1:

Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie ?

Diese Übersicht gibt Auskunft über die Entwicklung der Hundesteueranmeldungen in den Jahren vor und mit der Pandemie, sowie den aktuellen Stand des Jahres 2022.

Kennziffer 20182019202020212022
       
  Anzahl der zu versteuernden Hunde 21 457  22 497  23 582  24 711  25 490  
       
  Anzahl der Hundehalter 20 551  21 456  22 378  23 500  24 192  
  Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz 590 337  596 517601 668 605 407  609 869
  Steuersatz für 1. Hund€/Jahr 96   96   96   96  96
  Steuersatz für jeden weiteren Hund€/Jahr 192   192   192   192  192
       
  Hundesteueraufkommen1 000 €1 885  2 031  2 145  2 275  2 297
       
Quelle: Stadtkämmerei Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Pandemiegeschehen und den steigenden Hundeanmeldungen lässt sich aufgrund der ebenso prozentual steigenden Einwohnerzahl nicht ableiten.

Zu den Fragen 2. und 3:

Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die durchgeführten Kontrollen des in der Stadtkämmerei angebundenen Außendienstes Steuern.

Frage20202020 2021 2022
(Stand 30.11.)
2Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung (anlassbezogen)424326228
mobile Kontrollen11356310
3unangemeldete Hunde – anlassbezogene Kontrollen23317956
unangemeldete Hunde – mobile Kontrollen21135

Zu Frage 4:

Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

In der Stadt Leipzig wird statistisch von einer Dunkelziffer von ca. 1/3 unangemeldeter Hunde ausgegangen.