Anfragen der SPD-Fraktion.

Im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2021/22 wurde auch der HH-Antrag der SPD-Fraktion „Inklusive Spielplätze – damit alle Kinder spielen können“ (A 0128/ 21/22) ungeändert mit großer Mehrheit beschlossen.

Zur Errichtung, Ertüchtigung sowie für weitere Sanierungsmaßnahmen sollen gemäß HH-Beschluss im Finanzhaushalt 143.000 EUR in 2021 und 226.200 EUR in 2022 sowie im Ergebnishaushalt jeweils 26.700 EUR in 2021 und 2022 in den Haushaltsplan eingestellt werden. Von den Mitteln sollen insbesondere Spielgeräte für Kinder mit einer Behinderung angeschafft werden. Dabei sind für unterschiedliche Behinderungen und Altersstufen Spielgeräte zu erwerben und auf unterschiedlichen Spielplätzen in Leipzig zu integrieren.

Die Maßnahme soll zusätzlich durch die Erstellung einer Spielplatzkarte für Familien mit Kindern flankiert werden, auf welcher alle Spielplätze in Leipzig verzeichnet und ebenso die möglichen Spielgeräte auf dem jeweiligen Spielplatz aufgelistet sind.

Wir möchten anfragen:

1.               Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Umsetzung?

2.               Für welche Spielplätze konnten die HH-Mittel verwendet werden bzw. für welche Maßnahmen sind sie geplant?

3.               Wie ist der Stand hinsichtlich einer Übersichts-Spielplatzkarte für Familien?

Für Anliefernde der Gastronomen und Gewerbetreibenden der Leipziger Gottschedstraße gibt es kaum Haltemöglichkeiten. Wenn am 9. November der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, drohen für unerlaubtes Abstellen von Fahrzeugen so empfindliche Strafen, dass Lieferanten lt. LVZ-Bericht v. 04.11.21 die Straße nur noch anfahren wollen, wenn sie keine Strafzettel fürchten müssen.

Auch zahlreiche Handwerker meiden inzwischen die Innenstadt und Wohngebiete in der Kernstadt, weil sie dort in der Nähe ihrer Einsatzorte keine Abstellmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge bekommen und somit ein Knöllchen riskieren, wenn sie vorschriftswidrig parken.

Ambulante Pflegekräfte haben schon seit geraumer Zeit zunehmend Probleme, kostenfreie Parkmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge in vielen Stadtteilen während derAusübung ihrer Tätigkeit zu finden. Diese Pflegekräfte übernehmen eine wichtige Arbeit für viele Menschen und sind in der aktuellen Corona-Krise als systemrelevant eingeordnet worden. Die Verwaltung soll gemäß Ratsbeschluss daher prüfen, wie Parkerleichterungen im Einzelfall auf Grundlage von § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) für ambulante Pflegekräfte und Handwerker, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf Werkstatt-, Kundendienst oder Lieferfahrzeuge angewiesen sind, im Leipziger Stadtgebiet realisiert werden können.
Wir möchten daher anfragen:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung diese Problematik?
  2. Welche neuralgischen Straßenzüge und Viertel sind der Verwaltung bekannt, in denen eine Anlieferung, eine Reparaturleistung oder Versorgung durch einen Pflegedienst aus o.g. Gründen schwierig ist?
  3. Wie gedenkt die Verwaltung mit dieser Problematik umzugehen?

Medienberichten war zu entnehmen, dass das Leipziger Sicherheitsunternehmen „Pro GLS“ Verbindungen ins rechtsextreme Milieu hätte, was so weit gehen soll, dass einer der beiden Sicherheitschefs des Unternehmens beim von Neonazis und Hooligans initiierten Überfall auf den Stadtteil Connewitz dabei gewesen und dafür auch verurteilt worden sein soll. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass in den o.g. Sicherheitsunternehmen bekannte Rechtsextremisten in leitender Funktion tätig sind?
  1. Wann wurde die Stadt Leipzig erstmals vom Landesamt für Verfassungsschutz vor dem Unternehmen und den dort agierenden Personen gewarnt?
  1. Aus welchem Grund hat die Leipziger Stadtverwaltung erst im Oktober dieses Jahres mit der Überprüfung begonnen, ob die Gewerbegenehmigung für dieses Sicherheitsunternehmen aufrechterhalten werden kann?

Mit dem Sofortprogramm für den Klimaschutz wurde auch ein Zuschuss zum Jobticket für städtische Angestellte beschlossen, der sich aktuell auf 15,01 Euro pro Monat beläuft. Damit macht die Stadtverwaltung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein konkretes Angebot zum Umstieg auf den ÖPNV. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie haben sich die Zahlen der Jobticket-Nutzer innerhalb der Stadtverwaltung seit Einführung des Tickets im Jahr 2010 entwickelt (jeweils zum Stichtag 30.6.)?
  2. Ist ein Effekt bei den Nutzerzahlen zu erkennen, der mit der Einführung des städtischen Zuschusses im Zusammenhang steht?
  3. Wie wirbt die Stadtverwaltung für das Jobticket unter den städtischen Angestellten und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um die Zahl der Jobticket-Nutzer weiter zu erhöhen?
  4. Wird der Zuschuss direkt an die LVB/MDV gezahlt oder an die betreffenden Mitarbeiter?
    • Falls der Zuschuss direkt an die Mitarbeiter ausgezahlt wird: Ab wann erfolgte die Auszahlung?

Viele Energiedienstleister, aber auch einige bekannte Automobilhersteller, bieten Ladelösungen für Haushalte (bspw. Wallboxes) an, die in den meisten Fällen neben Technik und Installation auch einen Stromliefervertrag umfassen.  Aktuell unterstützt die KfW den Bau von Lademöglichkeiten an Wohngebäuden mit 900 Euro pro Ladepunkt. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Vermieter und Mieter können diesen Zuschuss für privat genutzte Stellplätze von Gebäuden beantragen. Bedingung ist dabei auch der Bezug von Ökostrom. Durch diese Förderung ist die Investition für die Eigentümer, Vermieter und Mieter überschaubar. Die Stadtwerke könnten über ähnliche Angebote die Kundenbindung erhöhen und ihre Position als wichtiger kommunaler Partner in Sachen Elektromobilität weiter stärken.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. In welcher Weise unterstützen die Stadtwerke Leipzig den Ausbau der Elektromobilität insbesondere mit Blick auf private Haushalte?
  2. Bieten die Stadtwerke ähnliche Paketlösungen, bestehend aus Technik, Installation und Stromliefervertrag, wie andere Marktteilnehmer auch im Privatkundenbereich an?
    • Wenn nein: Gibt es hierzu entsprechende Planungen?
    • Wenn ja: Seit wann bieten die Stadtwerke dies an und gibt es bereits erste Erfahrungen zur Resonanz dieses Angebots?
photo of person s hand submerged in water

Am 21.9.2021 fand das Richtfest für das neue Gaskraftwerk in Lößnig statt. Vor diesem und dem Hintergrund der im Stadtrat beschlossenen Standortprüfung für die geplante Schwimmhalle im Leipziger Süden (Standort am Kraftwerk Süd und in der Arno-Nitzsche-Straße), die, wie beschlossen, Ende des 2. Quartals 2020 erfolgt sein sollte, fragen wir:

  1. Ist die Standortprüfung erfolgt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gekommen?
  2. Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis der Standortprüfung zu rechnen?
  3. Falls die Entscheidung auf den Standort am neuen Kraftwerk gefallen ist: Werden im Zuge des Bau des Kraftwerks notwendige Anschlüsse zur Nutzung der Abwärme des Kraftwerks zum Beheizen der Schwimmhalle vorbereitet?

1. Wie hoch ist die Impfquote in Leipzig? (bitte nach Kalenderwochen aufschlüsseln, beginnend ab KW 20)

Es werden der Stadt Leipzig keine Daten zum Wohnort der Geimpften mitgeteilt. Sowohl die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen als auch das Robert-Koch-Institut haben geantwortet, dass dies nur nach aufwendiger Auswertung gegebenenfalls mittelfristig möglich sei. Die Berechnung der Impfquoten durch das Robert-Koch-Institut erfolgen zur Zeit nur bundeslandbezogen. Die für die Gebietskörperschaften in Sachsen vorliegenden Zahlen beziehen sich auf die Impforte, nicht auf die Wohnorte.

 

2. Liegen der Stadt Leipzig Informationen zu Inzidenzwerten von Geimpften und Unge­impften vor?

Ja. In der 36. Kalenderwoche lag der Inzidenzwert für Geimpfte bei 6,7 und für Ungeimpfte bei 33,4.
 
a. Wenn ja: Warum werden diese nicht, wie es bereits in anderen Bundesländern praktiziert, veröffentlicht?

Ab der 37. Kalenderwoche werden diese Daten mit dem wöchentlichen Lagebericht des Gesundheitsamtes bekanntgegeben und veröffentlicht.

b. Wenn nein: Wird sich die Stadt gegenüber dem Freistaat für eine entsprechende

Veröffentlichung einsetzen?

Entfällt

c. Ist eine solche Veröffentlichung (aufgeschlüsselt nach Geimpften und Ungeimpften)

ebenso für die Intensivbettenbelegung möglich? Wenn ja, wird die Stadt die Zahlen

entsprechend veröffentlichen?

Eine entsprechende Erweiterung der Abfrage mit den stationären Einrichtungen wird vorbereitet und soll künftig ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

3. Plant die Stadtverwaltung, wie am Anfang der Pandemie, ein Schreiben an alle Leipzigerinnen und Leipziger über 18 Jahre, um auf die Wichtigkeit der Impfung, die Impfmöglichkeiten und bereits Geimpfte für ihre Bereitschaft zu danken. Wenn nein, warum nicht?

Nein. Es erfolgt derzeit eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit sowohl der Stadt Leipzig, des Landes als auch des Bundes. Darüber hinaus wird es weiter ein Angebot von mobilen Impfteams in Stadtteilen geben, die beworben werden.

4. Wie wird die Stadt die Thematik der Booster-Impfung für über 70-Jährige angehen, um den betreffenden Menschen, die oft nicht über soziale Medien und Internetangebote erreichbar sind, unkompliziert die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um so die Kampagne für Booster-Impfungen zu unterstützen?

Booster-Impfungen stehen derzeit für Über-70-Jährige und chronisch Kranke zur Verfügung. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt geht davon aus, dass diese durch die niedergelassenen Ärzte vorgenommen werden.