Anfragen der SPD-Fraktion.

Mit dem Beschluss des Antrags „Fahrradfreundliche Karli“ (VI-A-07954) wurde die Verwaltung beauftragt, bis Ende 2019 die Ergebnisse der 2012 mit dem Radverkehrsentwicklungsplan beschlossenen Prüfung von 26 potenziellen Fahrradstraßen sowie bis Ende des 2. Quartals 2020 hierzu ein umfassendes Umsetzungskonzept, inklusive eines Zeitplans, vorzulegen.

Unsere Anfrage vom Sommer 2020 wurde von der Verwaltung wie folgt beantwortet: „Sowohl die Prüfung als auch das Umsetzungskonzept sind mittlerweile abgeschlossen und werden dem Stadtrat in Kürze mit dem Stand der Umsetzung zu VI-A-07954 Fahrradfreundliche „Karli“ übergeben.“

Die Umsetzung weiterer Fahrradstraßen ist auch Gegenstand des aktuellen Aktionsprogramms Radverkehr 2021/2022.

Vor diesem Hintergrund fragen wir erneut:

  1. Wie ist der Sachstand der Prüfung der Fahrradstraßen und der Erarbeitung des Umsetzungskonzepts?
  2. Wann liegen die Ergebnisse der bereits 2012 beauftragten Prüfung vor und wann ist mit einem entsprechenden Umsetzungskonzept zu rechnen?

1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Home-Office (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?

Antwort:

a)      Stadtverwaltung Leipzig

Im Zeitraum 19.10.2020 bis 13.12.2020 (= 8 KW) waren 704 Beschäftigte mindestens an einem Tag ganztägig oder stundenweise im Home-Office tätig. Exemplarisch sind nachfolgend die Daten für die einzelnen Dezernate bezogen auf die 48. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.

DezernatZahl der Beschäftigten*Davon ganztägig oder stundenweise in Home-Office** Anteil in Prozent
Geschäftsbereich OBM 13132,3
Dezernat für Allgemeine Verwaltung 563335,9
Dezernat für Finanzen 2575019,4
Dezernat für Umwelt, Klima, Ordnung, Sport 1.712321,9
Dezernat für Kultur 407194,6
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Vielfalt 86981,0
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau 1.303312,4
Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie 3.153160,5
Dezernat für Wirtschaft, Arbeit und Digitales 64710,3
Stadt Leipzig gesamt 8.4591992,3
* inkl. Tarifbeschäftigte und Beamte, keine Auszubildenden/Studenten, keine Praktikanten/Volontäre/Bundesfreiwillige** basierend auf der teilweise unzureichenden Datenübermittlung der Ämter und Dezernate an das Personalamt

b)     Eigenbetriebe

EigenbetriebZahl der BeschäftigtenDavon ganz oder teilweise in Home-OfficeAnteil in Prozent
Schauspiel191105,2
StadtreinigungCa. 80033ca. 4,1
Klinikum St. Georg2902 – 50,7 – 1,7
VKKJ23520,9
Gewandhaus90 (nur Verwaltung/Technik)4550,0
OperCa. 70080ca. 8,9
Theater der Jungen Welt57 (davon 27 Computerarbeitsplätze)1526,3 (55,6)
Musikschule11620 17,2
SEB60081,3
KEE187 (ohne Arbeitsgelegenheiten)bis zu 40bis zu 21,4

2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?

Antwort:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur Zahl der Home-Office-geeigneten Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung getroffen werden. So ist zu berücksichtigen, dass nicht jeder computergestützte Arbeitsplatz die Eignungskriterien für Heimarbeit erfüllt. Weitere Arbeitsplätze sind unabhängig von mobiler Technik heimarbeitsgeeignet. Derzeit erstellt das Personalamt in Abstimmung mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung, welche die technischen, dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung mobiler Arbeit/Home-Office regelt.

Zum Jahresende waren ca. 5.000 Arbeitsplätze der Stadtverwaltung computergestützt. Es waren 1.578 mobile Geräte im Einsatz, mit welchen mobiles Arbeiten/Home-Office möglich ist. Die entsprechend nach Dezernaten/GB aufgeschlüsselten Daten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Ihnen liegt abrechnungsbedingt noch die alte Dezernatsstruktur zugrunde. Die mobilen Endgeräte werden teilweise von verschiedenen Beschäftigten im Rahmen eines Wechselmodells genutzt. Weitere Geräte werden laufend beschafft.

Dezernat/GBZahl der mobilen Endgeräte
GB OBM83
I226
II132
III287
IV116
V316
VI332
VII66
Beauftragte/Vertretungen20
Summe1.578

Für die Eigenbetriebe können die folgenden Aussagen getroffen werden.

a) Schauspiel

Sechs Mitarbeiter verfügen über betriebliche Endgeräte und können auf die Server des Schauspiel Leipzig zugreifen. Mails können von allen Mitarbeitern, welche über PC-Arbeitsplätze verfügen, durch externes Einloggen, auch über private Endgeräte, gelesen und beantwortet werden.

b) Stadtreinigung

Die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit sind an 38 Arbeitsplätzen gegeben.

c) Klinikum St. Georg

Für alle Mitarbeiter, denen Home-Office gewährt werden kann, sind die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen gegeben.

d) VKKJ

Die technischen Voraussetzungen sind an zwei Arbeitsplätzen gegeben.

e) Gewandhaus

Von den ca. 90 Arbeitsplätzen im Bereich Verwaltung/Technik sind in unterschiedlichem Umfang ca. 40 – 50 Prozent für mobiles Arbeiten geeignet.

f) Oper

Für 80 Mitarbeiter sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

g) Musikschule

Heimarbeit findet nahezu ausschließlich unter Nutzung privater Technik statt.

h) KEE

Es steht mobile Technik für 40 Beschäftigte zur Verfügung.

i) SEB

Für 15 Beschäftigte sind die technischen Voraussetzungen für Heimarbeit gegeben.

3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?

Antwort:

Die Voraussetzungen für das mobile Arbeiten, bzw. Home-Office sind für die Stadtverwaltung sowie teilweise auch die Eigenbetriebe in Richtlinien bzw. Dienstanweisungen geregelt. Den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe wird Heimarbeit ermöglicht sofern keine dienstlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Insbesondere muss die Arbeitsfähigkeit des Organisationsbereichs gewährleistet sein sowie die Beschäftigten auch in Home-Office mit Aufgaben versorgt werden können.

Für die Stadtverwaltung ist die Richtlinie zur Heimarbeit maßgeblich. Die Genehmigung von Home-Office erfolgt demnach durch die Amts- und Referatsleiter in eigener Verantwortung für ihren Fachbereich unter Berücksichtigung der individuellen, organisatorischen und dienstlichen Möglichkeiten. Ein Controlling der Genehmigungspraxis in den Fachämtern findet nicht statt. Es kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Anträge aus welchen Gründen abgelehnt wurden.

Freigestellten Personalratsmitgliedern des SEB, die über Einzelbüros verfügen, wird keine Heimarbeit gewährt, um ihre Ansprechbarkeit im Betrieb auch weiterhin zu gewährleisten.

4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Home-Office ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?

Antwort:

Die Nutzung privater Endgeräte ist aus Gründen der Informationssicherheit für den Bereich der Stadtverwaltung derzeit ausgeschlossen. Um die Arbeit im Home-Office kurzfristig zu ermöglichen, wird gegenwärtig die Verlagerung von Arbeitsplatz-PCs in das häusliche Arbeitsumfeld der Beschäftigten erprobt und es werden schrittweise weitere mobile Endgeräte an die Beschäftigten der Stadtverwaltung ausgerollt.

Auch in den meisten Eigenbetrieben ist ein Ausbau von Home-Office geplant oder in Umsetzung. Der Bestand mobiler Technik mit sicherer Zugriffsmöglichkeit auf dienstliche Daten soll weiter ausgebaut werden. Aufgrund der Eigenart der Leistungserbringung gilt dies nicht für das Klinikum St. Georg. Auch der VKKJ plant zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Ausbau von Heimarbeit. Grund ist neben der Art der Leistungserbringung vor allem die besondere Datensensibilität im Verwaltungsbereich.

Die Nutzung privater Endgeräte wird in den Eigenbetrieben aufgrund datenschutzrechtlicher Gründe auch für die Zukunft generell kritisch gesehen. Dies betrifft insbesondere den Zugriff auf Gemeinschaftslaufwerke. Der Zugriff auf dienstliche E-Mails von privaten Endgeräten ist in einigen Eigenbetrieben hingegen schon jetzt möglich. Einen Sonderfall stellt der KEE dar. Hier ist es für alle Beschäftigten in Home-Office möglich, mittels VPN und Mitarbeiter-App über private Endgeräte auf die KEE-eigenen Server zuzugreifen.

5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Home-Office nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Antwort:

Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung in der Stadtverwaltung 2019 wurde bereits ersichtlich, dass die Instrumente Home-Office und mobile Arbeit von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stark nachgefragt werden und einen wesentlichen Faktor für Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeitgeberattraktivität darstellen. Es ist zu erwarten, dass diese Instrumente auch nach der Pandemie weiter nachgefragt werden. Die Dienststelle befindet sich daher bereits in konstruktiven Gesprächen mit der Personalvertretung, um eine dauerhafte Regelung zu Home-Office und mobiler Arbeit in der Stadtverwaltung Leipzig in Form einer Dienstvereinbarung zu implementieren. Es ist beabsichtigt, die entsprechende Vereinbarung zu Beginn des neuen Jahres zum Abschluss zu bringen.

Ebenso wollen jene Eigenbetriebe, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits Heimarbeit ermöglichen, dies auch nach Ende der Pandemie beibehalten. Für solche Bereiche, in denen Home-Office aus dienstlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. medizinisches Personal, Erzieher/-innen) gibt es hingegen keine entsprechenden Planungen.

Die Anfrage dazu finden Sie hier.

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden im Rahmen von Tele- oder Heimarbeit recht schnell und weitgehend unkompliziert Lösungen gefunden, die vor einigen Jahren noch völlig undenkbar waren. Nach der ersten Pandemiewelle im 1. Halbjahr 2020 ging die Zahl derer wieder zurück, die im Homeoffice tätig waren. Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der städtischen Eigenbetriebe arbeiten derzeit vollständig oder teilweise im Homeoffice (prozentual und aufgeschlüsselt nach Dezernaten und Eigenbetrieben)?
  2. Bei wie vielen Arbeitsplätzen bei der Stadtverwaltung und den städtischen Eigenbetrieben sind die technischen Voraussetzungen gegeben, den Mitarbeitern die Möglichkeit von Heimarbeit zu geben?
  3. Wird allen Mitarbeitern, bei denen keine dienstlichen und technischen Belange dagegensprechen, auf Antrag hin Heimarbeit ermöglicht? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welche Bedingungen gelten dann?
  4. Wie soll künftig sichergestellt werden, dass Möglichkeiten für Homeoffice ausgebaut werden? Gibt es hierbei Planungen, Mitarbeitern mittels Token auch über private Endgeräte die Möglichkeit zu geben, dienstliche E-Mails abrufen und beantworten sowie auf Gemeinschaftslaufwerke zugreifen zu können? Wenn nein, weshalb nicht?
  5. Wie schätzt die Verwaltung die Inanspruchnahme von Homeoffice nach der Pandemie ein? Was wird diesbezüglich seitens der Verwaltung angedacht?

Die Antwort der Verwaltung finden Sie hier.

Anfrage von Stadtrat Christian Schulze

Seit 5. August 2020 testet die Stadtverwaltung eine Pop-up-Bikeline über die Zeppelinbrücke in beide Fahrtrichtungen. Stadtauswärts soll damit auch der Unfallschwerpunkt Jahnallee/ Ecke Cottaweg entschärft werden. Allerdings endet der Radweg in stadtauswärtige Fahrtrichtung abrupt, die Führung für Eltern mit Kindern ist fraglich und vor der Zeppelinbrücke versperrt eine Schranke die Auffahrt auf die Bikeline für Radfahrende, die über den Stadionparkplatz fahren oder vom Elsterflutbecken kommen.

Vor diesem Hintergrund möchte ich wissen:

1. Bis wann wird der Missstand des abrupten Endes behoben? Bevorzugt die Stadtverwaltung bei der Beendigung dieses Missstandes eine Lösung, den Radweg über einen abgesenkten Bordstein als gemeinsamen Rad-Fußweg weiterzuführen oder wird die Markierung noch bis in den Kreuzungsbereich durchgezogen?

2. Wann wird die Schranke geöffnet, damit auch Radfahrende, die über den Stadionparkplatz fahren oder vom Elsterflutbecken kommen, auf die Bikeline auffahren können.

3. Wie stellt sich die Verwaltung eine sichere Radverkehrsführung für Eltern mit Kindern bei der Überquerung des Cottaweges vor, wenn die Eltern auf der Bikeline fahren, die Kinder bis 10 Jahre aber lt. StVO den Fußweg nutzen bzw. wenn Eltern oder eine andere Aufsichtsperson das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten? Kann ein zusätzliches Blinklicht oder eine Mittelinsel hier hilfreich sein?

Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, machten uns auf Umstände mangelnder Hygiene an Trinkwasser-Entnahmestellen in Leipziger Schulen aufmerksam, daher begehren wir Auskunft zu folgenden Fragen:

  1. An welchen Schulen (bitte tabellarisch auflisten) darf nach Informationen der Stadt kein Trinkwasser aus den Wasserhähnen, bspw. zur Umfüllung in Trinkflaschen, entnommen werden?
  2. An welchen Schulen kann nicht ganztägig aus der Trinkwasser-Entnahmestelle Wasser entnommen werden
    (z.B. weil diese in der Mensa ist und diese nicht ganztägig geöffnet ist)?
  3. Wie kommuniziert die Stadt den Schulen bzw. die Schulen intern, dass das Wasser in den Toiletten und Wasserentnahmestellen der Schulen nicht als Trinkwasser geeignet ist?
  4. Wie wurde die Stadt darauf aufmerksam, dass es entsprechende Probleme an den Schulen gibt?
  5. Wie gedenkt die Stadt die Mängel zeitnah abzustellen um eine sichere und saubere Trinkwasserversorgung für Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten?
  6. Sind die betroffenen Schulen nach Ansicht der Verwaltung prioritär zu behandeln im Sinne der Trinkbrunnen Errichtung (vgl. dazu: A-00778-NF-02)? Wenn ja, bis wann erhalten die betroffenen Schulen Trinkwasserbrunnen?

Welche Standards gibt es in Bezug auf die Anzahl von Waschbecken und Toiletten in Schulen und Horten? (Anzahl der Toiletten und Waschbecken; In welchen Räumen müssen Waschbecken vorhanden sein?)

Im Jahr 2018 wurden Bauliche Standards für Schulgebäude beschlossen, welche auch Standards zur Ausstattung mit Sanitäranlagen beinhalten. Die Standards gelten für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen und sind in der Anlage zusammengefasst aufgeführt.

Welche Schulen in Leipzig erfüllen diese Standards und welche nicht? (bitte getrennt tabellarisch auflisten)

Ein Vergleich der Standards für Neubauvorhaben und Komplexsanierungen mit allen Bestandsbauten ist nicht kurzfristig erstellbar. Schrittweise soll jedoch eine Übersicht der zur Verfügung stehenden Sanitäreinrichtungen und Handwaschbecken in Unterrichtsräumen erstellt werden. Dazu wurde kürzlich in der stadtweit zum Einsatz kommenden Software FAMOS die Möglichkeit geschaffen, am Raum direkt die jeweiligen Sanitärobjekte zahlenmäßig zu erfassen.

Liegen Anhaltspunkte vor, dass die hygienischen Standards an einzelnen Schulen nicht eingehalten werden können, werden die erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit der Schulleitung abgestimmt und umgesetzt.

Welche Vorkehrungen hat die Stadt Leipzig hinsichtlich der Corona-Pandemie an den Schulen getroffen, die die Standards nicht erfüllen?

Sofern im Einzelfall an Standorten Handtuch- bzw. Seifenspender fehlen, werden diese bedarfsweise nachgerüstet. An zwei Schulen wurde ein Sanitär- bzw. Waschcontainer zur Verfügung gestellt, um die Allgemeinverfügung zur Regelung des Betriebes von Einrichtungen der Kinderbetreuung und von Schulen einhalten zu können.

Wie häufig erfahren die Anlagen an Schulen Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung von hygienischen Bestimmungen, wie bspw. der Legionellen-Belastung?

In allen Schulen wird ein restriktiver Spülplan für Kaltwasser eingehalten und dokumentiert. Sofern eine öffentliche Einrichtung über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung in Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verfügt und es zu aerosolbildenden Maßnahmen kommt, werden zuzüglich zu den Spülungen im jährlichen Zyklus Legionellenuntersuchungen gemäß den geltenden Regelwerken durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) veranlasst.

Zusätzlich werden im Abstand von drei Jahren bakteriologische Trinkwasseruntersuchungen (Kaltwasser) an repräsentativen Bereichen der Ausgabeküchen durchgeführt. Damit werden über den gesetzlichen Vorgaben zur Eigenkontrolle der Trinkwasserqualität hinaus Maßnahmen zur Gütekontrolle geleistet.

Losgelöst von den Eigenkontrollen werden durch das Gesundheitsamt Leipzig hoheitliche Trinkwasseruntersuchungen und auch andere Hygienekontrollen durchgeführt.

In welchen Einrichtungen, die die Standards nicht erfüllen, sind in den kommenden Jahren Sanierungsmaßnahmen geplant? Bitte auflisten: Einrichtung/ geplante Maßnahme/ Umsetzung der Maßnahme/ Kosten)

Die 2018 beschlossenen Standards kommen bei allen Neubauvorhaben und Komplexsanierungen zur Anwendung.

Darüber hinaus unternimmt die Stadt Leipzig kontinuierliche Anstrengungen zur Instandsetzung und Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen. Über die Umsetzung solcher Maßnahmen im Rahmen des Jahresvorhabenplans wird der Stadtrat regelmäßig durch den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen informiert.

Müssen die Standards durch die Erfahrungen und Hygienekonzepte in der Corona-Krise angepasst werden?

Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt besteht kein Erfordernis zur Anpassung der Schulhausbaustandards in Bezug auf die Ausstattung von Waschbecken und Toiletten.

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden alle Handwaschbecken mit Seifenspendern und Papierhandtüchern ausgestattet, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Diese Maßnahme erfolgt schrittweise. Zusätzlich soll die Verwaltung und Verantwortung für die Verbrauchsmaterialien zentralisiert werden, um einen einheitlichen Standard an den Schulen zu schaffen. Die Finanzierung wird haushaltsneutral aus dem Schulbudget in ein zentrales Budget überführt.

Mit dem Beschluss des Antrags „Fahrradfreundliche Karli“ (VI-A-07954) wurde mit dem Änderungsantrag 5 auch die Entwicklung eines eigenen Piktogramms beauftragt, das zusätzlich zu den Regelungen der StVO, wie Beginn und Ende von Fahrradstraßen zu kennzeichnen sind, für eine bessere Erkennbarkeit von Fahrradstraßen sorgen soll. Das Piktogramm sollte innerhalb des 2. Quartals 2020 entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Wann ist damit zu rechnen, dass die Stadtverwaltung diesen Beschluss umsetzt und das Piktogramm vorstellt?